Wiederspruch vom Versorgungsamt abgelehnt! ...????? Bitte helfen!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von SuMiKo, 29. Juli 2005.

  1. SuMiKo

    SuMiKo die knackige

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    Brauche dringend euren Rat!!!

    Folgendes:

    Da mein Schwerbehindertenausweis ( 50% )schon eine ganze weile abgelaufen war, habe ich eine Verlängerung und einen verschlimmerungs- Antrag gestellt. Da ja auch noch nicht die Fibro und das operativ, komplett versteifte, rechte Handgelenk, angegeben wurde, habe ich das jetzt natürlich nachgeholt. Gleichzeitig das Merkzeichen “G“ beantragt, weil ich ja zeitweise nicht mehr die Treppen bewältigen kann und aufgrund dessen nicht überall hinkomme um am „Öffentlichen Leben“ teilnehmen zu können. Bin ja dann gezwungen in der Wohnung zu bleiben, kennt ihr ja alles.
    Nach etlichen Wochen der bescheit..............
    Wie gehabt 50% und kein „G“..........??????? Komisch.
    Erst mal Wiederspruch eingereicht. Das ganze habe ich von meinem Betreuer des Diakonischen Werk, der Sozialarbeiter ist; Laufen lassen. Wir haben auch eine Kopie der unbefristeten Rente ( durch seit ca. Juni 2005) und die Bewilligung über meine Haushalshilfe, die mir das Sozialamt finanziert; beigefügt!
    Jetzt endlich der nächste Bescheid..........
    Wieder abgelehnt!!!!!!! ??????? Komisch?????
    Mit der Begründung......( keine original Zitate! )
    Keine Verschlechterung der cp und kein „G“ da ich ja, ab und an doch am „öffentlichen Leben“ (z.b. Kino, Cafe etc. ) Teilnehmen kann!

    Wie Bitte????? Welcher Film läuft hier ab?????????

    Bekomme noch nicht ein mal ein paar % mehr auf die Fibro und das versteifte Handgelenk???????? Mir war zwar klar, das das mit den Merkzeichen sehr schwierig wird, aber noch nicht einmal höhere Prozente, das finde ich mega dreist!!!!!!!!!
    Wieso bekomme ich dann eigentlich eine Haushalshilfe und die unbefristete Rente bewilligt, wenn sich ja angeblich nichts verschlimmert hat?????????

    Jetzt kann ich ja keinen normalen Wiederspruch mehr einlegen sondern muss vor „Gericht“ ziehen oder so.
    ( Weist nicht genau wie die stelle heißt an dich ich mich wenden muss, habe den Bescheid jetzt gerade nicht hier, hat ja mein Betreuer mit ins Büro genommen)

    Was ist jetzt am besten zutun???????
    Vor „Gericht“ ziehen oder liebe abwarten und später noch mal ein Verschlechterung Antrag stellen?????

    SuMiKo keine Ahnung!

    Wer von euch hat ähnliches erlebt oder weis was jetzt zutuend ist.
    Bitte helft mir!

    Vielen, lieben dank schon mal im voraus und Gruß von SuMiKo :confused: , die, die die Welt nicht mehr versteht.
     
  2. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Versorgungsamt

    Guten morgen SuMiko,
    ging mir ähnlich,nur ich hatte Verschlimmerungsantrag vor 2 Jahren gestellt von 40 auf 50 % . Ist auch abgeschmettert worden,mein Gesundheitszustand hat sich nicht" verschlimmert",trotz Diab.neu,Fibro ,Polyarthr. und CP,was alles dazu gekommen war von 2000 an.
    Bin dann zum Anwalt gegangen (habe zum Glück Rechtsschutzversicherung) und die Rechtsanwältin hat dann 12 Monate benötigt.Ging schon vor das Sozialgericht.Dann auf einmal kam ein Vergleichsangebot vom Versorgungsamt. 50% befristet von Okt.2003 an.
    Und sie übernehmen alle Kosten.
    Meine Anwältin meinte zwar,es ist noch unterbewertet, aber ich habe das Angebot angenommen.

    Tja ich denke, Du solltest auch zum Sozialgericht gehen. Dieses Verhalten ist echt unmöglich von denen.

    Vielleicht kann dir der Sozialverband weiter helfen.

    Viel Glück und einen schönen Tag wünsche ich dir.
    Gruß Anbar
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    SuMiKo,

    da du nicht arbeitest, was für eine Wertstellung hat eine Erhöhung der Prozente für dich ?

    Das "G" ist klar, doch das zu bekommen ist hart. Beide meine Eltern hatten und haben 100 % und " aG " - wobei ich nicht gerne an diese Prozedere erinnere, denn das war oft an der Grenze des Verständlichen.

    Meine Mutter hat Neuropathien in den Füssen, sitzt im Rollstuhl zu 90 % - sie hat Herzasthma, Herzschwäche, Lungenschwäche etc. pp. und kann bislang ohne Begleitperson nicht aus dem Haus. Da mussten wir Widersprüche führen, bis der ASB Pflegedienst einschritt.

    Mein Papa (+) hatte Kriegsverletzungen in der WS, dadurch Seh- und auch oft Gehstörungen, Bypässe, Herzinfarkte, Blasenkrebs etc. pp - frag mich nach meinen netten höflichen Auftritten :eek:

    Mama hat seit 1997 ihre 100% und aG, also Parkplatz.

    Papa bekam seine 100% 1998, sein aG erreichte ihn 3 Wochen nach seinem Tod. :( - nun hat er einen Dauerparklatz ohne blaues Schild )

    Ich wünsch dir alles Gute - aber der Weg dahin kann lang sein und ist oft den Einsatz nicht wert.

    Grüssle,

    Pumpkin
     
  4. Nina

    Nina early bird

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    Hallo,
    was im Augenblick bei den Versorgungsämtern läuft, ist schlichtweg eine Schweinerei !
    In meiner Selbsthilfegruppe habe ich einen schwerstbetroffenen
    MB-Patienten mit Knieteps bds. der nur noch mit Gehilfen laufen kann. Er hat einen Verschlimmerungsantrag gestellt und ein Merkzeichen G beantragt und wurde auch nach Widerspruch abgelehnt. Mit einer ähnlichen Begründung wie bei dir. Er wird jetzt beim Sozialgericht klagen.
    Ich habe den Eindruck, das noch vor einigen Jahren sehr großzügig mit Prozenten und Merkzeichen umgegangen wurde und jetzt schlägt man bei den Versorgungsämtern eine härtere Gangart ein.
    Ich denke, es hilft nur die Klage.
    Viel Erfolg wünscht dir
    Nina
     
  5. uli

    uli Mitglied

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    Wende dich bitte an den örtlichen VdK, nimm alle Unterlagen mit und lass dort prüfen, ob du eine Chance hast, den Fall vor Gericht zu gewinnen. Wenn der VdK eine Möglichkeit sieht, wird er eine Klage einreichen. Kostenbeitrag pro Monat für die VdK-Mitgliedschaft: 4 €.

    Außerdem kannst du dich an die Seniorenberatung deiner Stadtverwaltung wenden. Diese kann dir ggf. auch weiterhelfen.



    Wenn du selber klagst und vom Sozialamt unterstützt wirst, bekommst für den Anwalt Prozesskostenhilfe.



    Gruß



    Uli
     
  6. Wolle

    Wolle Neues Mitglied

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    Oberhausen
    Hallo,

    auf der Seite des VdK – Ortsverband-Sterkrade-Mitte kannst du dir unter
    Download die Broschüre Behinderung und Ausweise in Pdf Format herunterladen.
    Hier wird dir unter Seite 26, genau erklärt welche gesundheitlichen
    Einschränkungen vorliegen müssen um das G zu bekommen.
    Hier die Adresse: www.vdk.de/ov-sterkrade-mitte

    Mich würde Interessieren,
    warum du als Rentnerin einen höheren GdB und ein G im Ausweis haben möchtest?
    Vorteile hast du keine, außer beidem G im Ausweis, du hättest eine 50% KFZ Steuerermäßigung.
    Ob sich dafür der ganze Aufwand lohnt?
    Wolle
     
  7. SuMiKo

    SuMiKo die knackige

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    Hallo ihr Lieben,

    Erst einmal recht Herzlichen Dank für eure antworten und Tipp, ihr seit spitze! Danke!!!


    Ich habe mir jetzt folgendes überlegt:
    Werde keine klage einreichen, bin mir nämlich nicht sicher ob sich der Zeitaufwand lohnt für das was da evt. Bei raus kommt, und was soll`s, von 50 auf 60 oder 70%, damit ich dann vielleicht z.b. etwas günstiger in den Zoo komme oder so...........nö nö, das ist ja albern!

    Ich werde jetzt mit meinem Doc sprechen, der soll mir mal einen Bericht schreiben, was ich alles nicht mehr kann und welche Einschränkungen ich habe. Die Diagnose cp alleine reicht ja nicht, den dann hält sich das Versorgungsamt ja angeblich nur an ihren „Prozenten Katalog“. Es steht und fällt ja mit diesem Bericht, habe ich mir so sagen lassen.
    Wenn ich dann diesen Bericht habe, soll ich einfach erneut einen Verschlechterungsantrag stellen, der erste ist von Februar und ist ja schon wieder 5 Monate her. Wenn`s dann klappt, Ok und wenn nicht, dann ist es eben so.
    Was soll ich ein Jahr lang klagen, für ein paar Prozente mehr und dann??
    Ich bin eh in Rente, Singel und habe ja noch nicht mal die kohle für ein Auto, also brauche ich auch keine Steuervergünstigung und die GEZ Befreiung habe ich doch schon, also!!!!!!!!

    Ungerecht find ich das ja immer noch, Rente unbefristet, Haushalshilfe bewilligt und bezahlt aber für ein versteiftes Handgelenk noch nicht mal 1 Prozent! Tz tz tz.


    Aber so bin ich nun mal, erst aufregen dann Wut ablassen und dann erst Hirn einschalten! Hi hi hi :o

    Giebett da vielleicht Prozente für???????????? :D

    Gruß und dann noch mal von SuMiKo
     
  8. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    Essen
    hallo

    es ist doch bekannt das in Gelsenkirchen das Versorgungsamt ziemlich krass ist
    die haben selbst eine Frau im Rollstuhl das "G" nicht genehmigen wollen
    als die Dame dann in den Gerichtssaal geschoben wurde schaute der Richter den vertreter vom Versorgungsamt nur mit ienem mörishcen Blick an und meinte zu ihm es wäre besser wenn das Versorgungsamt das "G"sofort bewilligen würde, gesagt und getan die verhandlung war geschlossen

    aber warum willst du das G???was bringt es dir den???
    du hast doch kein Auto du bist nicht beufstätig

    ich kann da wolle nur beipflichten
    lohnt sich dieser nervenaufwand dafür wirklich

    gruß Petra Aus Gelsenkirchen
     
  9. Bodo

    Bodo (Mittel)alter Hund

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    Augsburg
    ein bisschen spinnen die doch..

    ..die Aktensortierer!
    Auch ich hatte, nach vier, neu dazu kommenden Beschwerden, einen Verschlechterungantrag (bisher habe ich 40%) gestellt. Der wurde abgebügelt und auch der Widerspruch brachte keinen Erfolg.
    Der Grund:
    MIR FEHLT WEDER ARM NOCH UNTERSCHENKEL!!

    Was wollen die eigentlich? Daß man mit dem Kopf unter dem Arm daher kommt und ihn dann auf deren Schreibtisch legt oder was?

    Meine Rente ist noch nicht in greifbarer Nähe.

    Inzwischen gibt es massive Darmprobleme, das Leben ist oft noch mehr eingeschränkt. Also, auf ein Neues und weiterkämpfen..wenn man mal wieder die Kraft dafür hat!
    Gruß
    Bodo (Snoopie/Chat)
     
    #9 30. Juli 2005
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2005
  10. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    liebe sumiko

    du hast recht..nimm erstmal jetzt die erneute prozentuale bestätigung und nach einem halben jahr einen verschlimmerungsantrag einreichen.

    nicht nur der doc soll deine einschränkungen beschreiben....sondern auch du solltest eine aufstellung über deine einschränkungen erstellen...vielleicht kann der doc sie ja dann übernehmen..denn du weisst am besten, was du nicht mehr kannst.

    ich habe es damals so gemacht, das ich mir die krankheitsbilder ausgedruckt habe und alles, was ich davon habe (zwar nicht immer...aber es ist vorhanden) auch dokumentiert als MEINE EINSCHRÄNKUNGEN...und das hat sogar damals meine gutachterin die neurolgin genauso mit in ihem gutachten übernommen. ich war sehr überrascht.

    ich habe auf der site des deutschland-forums auch eine zusammenstellung über die schwerbehinderung (broschüren,links etc.) gemacht.

    vielleicht kannst du dort ja auch was für dich finden.

    daumendrück und abhaken...bloss nicht megaärgern,denn das kostet dich nur unnötige kraft,die du zum "geniessen" brauchst ;)!

    alles gute

    liebi
     
  11. Claudandia

    Claudandia Neues Mitglied

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    Bottrop
    Hallo SuMiKo,

    ich habe auch die Dreistigkeit besessen, beim Versorgungsamt Gelsenkirchen, das ja leider für mich zuständig ist, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Das war vor 2 Jahren. Wir stehen jetzt kurz vor dem Gerichtstermin. Das Versogungsamt Gelsenkirchen weigert sich standhaft mir einen höheren GdB als 30 zuzugestehen. (Die 30 habe ich vor 15 Jahren am Anfang meiner CP Karriere in Heidelberg direkt bekommen, ohne Einspruch, Wiederspruch oder sonstiges!) Die Idee auf Verschlimmerungsantrag hatte die Rheumaklinik in Bad Waldsee.

    Mitlerweile bin ich kaum in der Lage mich und meinen Haushalt selber zu versorgen. Zum Glück habe ich einen Job mit hauptsächlich Bürotätigkeit und einen Chef, dessen Vater auch CP hat, der also weiss was ich kann oder nicht. Ich hoffe ich kann noch lange Arbeiten gehen, mein Job macht mir richtig spaß!

    Meine CP ist schwer kontrollierbar, selbst mit MTX und Corti hab ich regelmäßig Entzündungen und dadurch verformungen. Momentan kämpfe ich damit, dass meine Bandgeführten Gelenke sich lockern, d.h. meine Knie und Sprunggelenke wabbern so vor sich hin - sind total instabil geworden. Ich kann nur noch mit Orthesen laufen. Tolle Sache wenn man mitte 30 ist.

    Schönen Gruß an die Sachbearbeiter des Versorgungsamtes Gelsenkirchen!
    Würde gerne mal 1 Woche mit Euch tauschen (1 Woche reicht zum Wundlaufen bei dem warmem Wetter)!!

    Claudandia
     
  12. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    zum Thema

    ...um nicht zu sagen zu diesem unendlichen Thema.
    Man sollte berücksichtigen, daß der GdB auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes § 30 / 1ff festgestellt wird, oder um es im amtsdeutschen Sprachgebrauch zu sagen er ist zu beurteilen.
    Problemeatisch ist die Vielfältigkeit der Auslegung dieser und angrenzender Regelungen.
    Zu berücksichtigen sind beispielsweise alle gesundheitlichen Störungen, die zu einer Beeinträchtigung führen, wenn sie nicht vorrübergehend - also nicht unter 6 Monaten sind.
    Wichtig ist ebenfalls, daß zum Beispiel eine durch die Beeinträchtigung nicht mehr auszuübende Berufstätigkeit als erschwerend zu werten ist, womit in der Auslegung ein höherer GdB gemeint ist.
    "Denn ich habe die gleiche Ausbildung wie ein Gesunder, aber kann aufgrund meiner Behinderung diese in der Ausbildung erworbene Fähigkeit nicht mehr tätigen, was eine Ausübung dieses und ähnlicher Berufe unmöglich macht."
    Sogar ein deswegen "Nichtweiterkommen" im Beruf muß gewertet werden.
    Also ein verwirrendes Deutsch....genau wie die Festlegung Schmerzen sind ebenfalls zu werten....na da kann man doch und wie will das Jemand einstufen.
    Demzufolge wird von den medizinischen Erkenntnissen
    ausgehenden "Umschreibungen" der Schmerzen ausgegangen. Abstufungen im Sinn "dem tut es nicht so weh" sind nicht zulässig......

    Ich meine - um es kurz zu machen- man könnte durch richtig "amtsdeutsch" geschriebene Anträge in diesen Versorgungsämtern richtig Verwirrung stiften.
    Denn in der weiterführenden Gesetzgebung werden dann Probleme wie Nachteilsausgleiche und Versorgungsausgleichsansprüche und so weiter angesprochen, von denen die wohl noch nicht oft gehört haben.

    Naja auf jeden Fall in den Streit gehen, wenn man sicher ist, daß wir gegenüber Gesunden die und die Nachteile haben.
     
  13. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    hallo,

    grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass man heutzutage doch ziemlich "geizig" mit dem Merkzeichen "aG" umgeht. Hinzu kommt zumindest für Niedersachsen und NRW, dass wenn jemand vom Versorgungsamt wirklich mal ein "aG" zuerkannt bekommen hat und dann wegen dem blauen Parkausweis sich an das zuständige Straßenverkehrsamt wendet - bekommt anschließen super nette Post in dem er aufgefordert wird seine Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen. Grundsätzlich habe ich ja nichts dagegen, dass diese Überprüfung aber grundsätzlich in eine neue Führerscheinprüfung ausartet finde ich unmöglich. Auch wer als Bechti z.B. von zuständigen Amt einen Zuschuss zum behindertengerechten Umbau seines Fahrzeuges stellt - muss damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird, weil er angeblich nicht mehr in der Lage ist ein Auto zu führen - weil er sich ja nicht umdrehen kann. Dass es dafür besondere Rückspiegel gibt scheint man wohl nicht zu wissen.
     
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