Teilerwerbsminderungsrente bei 4 Std. Arbeitsfähigkeit?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lucia2801, 9. Juli 2005.

  1. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Hallöchen!
    Ich habe mal eine Frage zur Teierwerbsminderungsrente.Ich bin nun schon von sämtlichen Gutachtern auch in einer LVA Klinik begutachtet worden.Dort hat man mich für 6-8 stunden arbeitsfähig eingeteilt.ich hab Widerspruch erhoben,und die sache läuft seit einem Jahr über einen Rechtsanwalt.hier erst einmal meine Diagnosen,damit Ihr euch ein bild von meiner Krankheitsg4eschichte machen könnt.
    1. Fibromyalgie
    2.Migräne
    3.Depressionen,Ängste und Zwänge
    4.Allergisches Asthma
    5.Arthrose in den Füssen,Knien und in der LWS
    6.Streßinkontinenz und Reizblase
    7.Reizdarm und Darmpolypen und Marisken
    8.Ermüdungsbrüche und Metarsalgie im rechten Fuß
    9.Osteoporose
    Jetzt war ich vor einem Monat noch einmal bei einem vom Gericht gestellten Gutachter.Alle vorherigen Gutachter hatten mich für 6-8 Stunden für leichte Tätigkeiten arbeitsfähig eingestuft.Nun hat dieser letzte Gutachter ein Professor für Psychologie und Neurologie bescheinigt,dass ich nur für 4 Stunden leichte abwechselnd sitzene,gehende,und stehende Tätigkeiten nicht in Zwangshaltung arbeitend eingestuft.Ich darf keine Lasten über 5 Kilo tragen und muß eine Toilette in der Nähe haben,sowie keinem psychischem Druck ausgesetzt sein.Nun warte ich auf meine Gerichtsverhandlung,und wollte Euch mal fragen,was Ihr meint?Wenn ich noch 4 Stunden arbeiten kann,müßte es doch zumindest eine Teilerwerbsminderunggsrente geben,oder?
    Liebe Grüsse an alle im Forum
    Petra
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Huhu,

    ja klar, Teilerwerbsminderung wird dann prozentual angerechnet. Es kann auch sein, daß man dich aufgrund des wohl weniger vorhandenen Arbeitsmarktes für die genannten Anforderungen in eine "Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" schickt und du die volle Rentenhöhe erhälst.

    Ich wurde 1997 in diese "verminderte" Rente geschickt, 3 Jahre, begründet mit dem Arbeitsmarkt und erhielt aber meine volle EU-Rente. Heute bin ich in "voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer" - die Höhe hat sich nicht verändert

    Ich denke mal, daß du einen guten Ausgang haben wirst. Toi toi toi

    Pumpkin
     
  3. Wolle

    Wolle Neues Mitglied

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    Erwerbsminderungsrenten

    Hallo,
    das Du ein Gutachten von einem Professor hast ist ausschlaggebend, denn keiner wir dem Gutachten widersprechen. –Professoren sind Götter in Weiß-
    Nun wird die LVA dir nach durchsicht des Gutachtens ein Angebot machen, z.B. eine Teilerwerbsminderungsrente.
    Jetzt sollte man überlegen ob man sie annimmt, oder eine volle Erwerbsminderungsrente will.
    Dein Rechtsanwalt müsste Dir dazu auch etwas sagen können.


    Hier einmal der Gesetzestext:
    Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zwar mindestens 3 Stunden, jedoch nicht mehr als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.

    Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
    Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden ist die Arbeitsmarktlage zu beachten. Liegt neben der eingeschränkten Leistungsfähigkeit Arbeitslosigkeit vor, ist der in Betracht zu ziehende Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen. Es ist dem Versicherten nicht möglich, das reduzierte Leistungsvermögen in eine Erwerbstätigkeit umzusetzen. Der als verschlossen geltende Teilzeitarbeitsmarkt hat zur Folge, dass die teilweise Erwerbsminderung zu einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung durchschlägt.
    Hier ein Link auf dem Du Dir die Broschüre über Erwerbsminderungsrenten herunterladen kannst

    http://www.vdk.de/ov-sterkrade-mitte/

    Wolle
     
  4. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Fibro


    Hallo Wolle!
    Vielen Dank für Deine aufschlußreiche mail.Du hast mir gut weiter geholfen.So wie ich das verstehe,müßte ich die Teierwernsrente mindestens bekommen.Weißt du auch,ob man eine nachzahlung vom Tag der Annztragstellung bekommt?Der wäre am 25.6.2002 gewesen.Erzähl mal was von Dir.Hast du auch Fibro?
    Gruß und noch einen schönen Abend
    Petra
     
  5. Mücke

    Mücke Guest

    hallo petra,

    ja es gibt eine nachzahlung, ab dem zeitpunkt der antragstellung.
    ich weiss nicht wer für dich diese zeit gezahlt hat, bei mir hat das arbeistamt gezahlt und es von der bfa wiederbekommen.

    gruß mücke
     
  6. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Nachzahlung

    Hallo Mücke!
    War es denn ein höherer Betrag?Bei mir soll wennn ich die Rente durchbekomme eine monatlich Summe von ca.277€ rauskommen.Datum der Antragstellung für den Rentenantrag war 25.5.2002.Müßten die mir dann für drei Jahre das Geld nachzahlen?
    Gruß und vielen Dank schon einmal
    Petra
     
  7. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Broschüre


    Hallo Wolle!
    Das mit dem runterladen der Broschüre klappt leider nicht.Ich finde es nicht ausf der VDK Seite.Kannst Du mir noch einen Tip dafür geben?
    Gruß Petra
     
  8. Mücke

    Mücke Guest

    hi petra,

    ist ja lustig, habe auch 277 ( für ne volle em-), aber da kommen ja noch abzüge drauf.
    ja, die müssen dir die vollen drei jahre auszahlen, es sei denn es hat jemand anders vorgeschossen..z.B sozialamt, arbeistamt ( wie bei mir ..war ein antrag auf nahtlosgkeit, dann bekommt man arbeistlosengeld)etc..
    ich bekomme beim sozialamt dann noch ergänzende sozialhilfe, da man von sowenig ja schlecht alles bezahlen und leben kann.

    zur vdk-broschüre..klicke nochmal den link an und auf der linken seite findest du downloads, ..klicken und dann erscheint unter anderem die broschüre wegen em

    gruß mücke
     
  9. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Hallöchen,
    vielen dank für Deinen Tip mit dem Link zur VDK.Hat geklappt.Hört sich super an was die dort schreiben.Hoffe,dass das Gericht es auch so sieht.Mein letzter Gutachter hatte mich für 4 Stunden arbeitsfähig eingestuft.Warte noch auf meine Gerichtsverhandlung.Es müßte zumindest eine Teilerwerbsminderungsrente dabei raus kommen.Drück mir mal die Daumen.
    Gruß und gute Nacht
    Petra
     
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