Rentenantrag nur bei schon sichtbaren Veränderungen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Marie2, 4. Juli 2005.

  1. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    30. April 2003
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    hi liebes suppenhuhn,

    ich setzte mal voraus, du meinst die EU-Rente.
    die kannst du natürlich jeden tag stellen, die gutachter werden sich mit
    sicherheit ein eigenes urteil bilden, egal ob jetzt op-s vorliegen oder nicht,
    und ob deformierungen zu sehen sind oder nicht. davon würde ich einen
    antrag nicht abhängig machen.
    ich kopier dir einfach noch mal dieses hier rein, den link von uschi(drei)
    rententipp hatte ich dir ja schon gegeben.:)
    lieben gruss marie

    Renten wegen Erwerbsminderung



    Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer
    • teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
    • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und
    • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge hatte.
    Der Leistungsfall ist der Tag, an dem das Ereignis eingetreten ist, das zur Verminderung der Erwerbsfähigkeit führte (i. d. R. der Beginn der letzten andauernden Arbeitsunfähigkeit).

    Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat auch, wer bereits vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert war, und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert ist, wenn für 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden.

    Wird neben einer Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst erzielt, kann dies dazu führen, dass die Rente nur anteilig gezahlt wird. Tritt die Erwerbsminderung vor der Vollendung des 63. Lebensjahres ein, wird die Rente gemindert. Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur als Zeitrenten bewilligt und werden längstens bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gezahlt. Danach werden sie in eine Regelaltersrente umgewandelt.
     
  2. Biene4

    Biene4 Guest

    Rentenantrag

    Hi Suppenhuhn,

    ich kann dir auch nur raten, falls es garnicht mehr geht, einen Rentenantrag zu stellen. Ich kann dir kurz meinen Werdegang schildern:

    Seid 1985 Cp und Mischkollagenose. Mit der Zeit immer mehr Verformungen an den Fingern, Handgelenke und Füßen. Ich hatte den Ergeiz alles schaffen zu müssen, vorallem alleine. War bis März 2004 noch berufstätig - aber dann -
    Der Körper wollte auch nicht mehr. 3 Wochen Klinik anschließend Reha, wo ich als arbeitsunfähig entlassen wurde. Am 17.2.05 habe ich dann auf anraten der KK einen Rentenantrag gestellt. 2 Wochen später dann 2 Gutachtertermine und weitere 6 Wochen den befristeten Rentenbescheid rückwirkend vom 1.11.2004.

    Im ersten Moment war ich geplättet, das das ganze Verfahren so ohne jegliche Stolpersteine ablief.

    Ich drücke dir jetzt schon ganz fest die Daumen.

    Liebe Grüße
    Biene 4
     
  3. Siggi

    Siggi Neues Mitglied

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    20
    Siggi

    Dass du aus der Reha arbeitsfähig entlassen wurdest wenn du vor Rehaantritt auch arbeitsfähig warst ist für mich einleuchtend.
    Wieso willst du dann eigentlich eine EU Rente bzw. Teilrente beantragen? Selbst bei den Leuten denen man auf grund rheumatischer Erkrankungen auf 50m ansieht, dass sie körperlich Krüppel sind, wird logischerweise erst mal angenommen dass sie arbeitsfähig sind wenn sie noch arbeiten und womöglich nie oder nur selten arbeitsunfähig krankgeschrieben waren. Ist ja eigentlich auch einleuchtend wenn man schlicht die Fakten berücksichtigt. Auch ein eventuell vorliegender Schwerbehindertenstatus hat damit ja absolut nichts zu tun.
    Unter arbeitsunfähig meine ich natürlich das, was dieses Wort beinhaltet. Nicht zu verwechseln mit ´krankfeiern´ wie du es formulierst, da verstehe ich etwas anderes darunter.....
    Versteh mich bitte nicht falsch, ich will dich nicht angreifen, aber dein posting verwirrt mich auf Grund deiner eigenen Aussagen und Formulierungen schon etwas.

    Gruss - Siggi
     
  4. Siggi

    Siggi Neues Mitglied

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    Alles klar. Hoffen wir, dass der Versuch Rente zu bekommen dich nicht voll restlos auslaugt, denn das ist meist ein harter Weg der nicht immer zum Erfolg führt.

    Alles Gute - Siggi
     
  5. anniidol

    anniidol Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    11
    Hi,

    ganz kurz: aus meiner Erfahrung ist es ganz wichtig das du regelmäßig in Kur warst, denn das sind die Maßnahmen die vor der Berentung ausgeschöpft werden. Wenn du nie in Kur warst, wird das als Bestätigung gewertet, das es dir bisher gutging und du nichts getan hast...
    AU ist natürlich auch ein deutliches Zeichen das es dir schlecht geht ...
    Ist auch verständlich, wenn bei der KK nie was von dir vorlag, sehen die nicht wann es dir schlecht ging ...
    Gruß
    Annette
     
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