Behindertenausweis neu beantragen oder sein lassen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von dieNicole, 28. Juni 2005.

  1. dieNicole

    dieNicole Neues Mitglied

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    Hi,

    also ich hab eine behindertenausweis. mit 80% einem G und einem B. Nun würde ich während eines schubes oder wenn ich einfach net laufen kann gerne auf einem behindertenparkplatz parken, dafür brauch ich ja aber das AG. Nun während eines Schubes kann man mit fug und recht behaupten das mir das zusteht, aber wenns "normaler alltag" ist dann komm ich ohne zurecht. Ein behindertenbeaufragter von meinem letzten betrieb meinte ich solle das nicht beantragen das Ag weil es dann sein kann das der der mich untersucht sagt das in meinen jetztiger Ausweis schon zu viel drin ist, kann das sein? Mein Ausweis würde 1996 ausgestellt und geht bis 2010 also ist befristet. Also falls ich das mache sollte ich ihm dann was vorspielen wenn ich keinen schub hab? Bin wirklich etwas verwirrt und weis nicht recht wie ich mich verhalten soll.

    was meint ihr dazu? jemand efahrungen oder tipps?

    lg

    Nicole
     
  2. JörgW

    JörgW Neues Mitglied

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    Behindertenausweis

    Hallo Nicole,
    es ist schwer dir dazu etwas zu raten.

    Ich habe gerade mal nachgeschaut in der Broschüre des Integrationsamt des Landschaftsverband Westfalen Lippe, die heißt "Behinderung und Ausweis" !
    Wenn man sich dort die Defenition durch liest dürftest du das Merkzeichen "aG" nicht bekommen.
    Anderseits kenne ich viele die auf Grund Ihrer Schübe das Merkzeichen "aG" bekommen haben, es kommt wohl auf den Sachbearbeiter an.

    Ich habe Dir mal die Internetadresse aufgeschrieben dort kannst du Dir diese Broschüre herunterladen.

    http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/broschueren/index2_html



    Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen

    Gruß Jörg
     
  3. anniidol

    anniidol Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich würde sagen: versuch es ! Solltest du auch ohne Schub dort parken, was du ja nicht mußt, mußt du den Polizisten sicher nichts erklären. Hauptsache es steht in deinem Ausweis drin.

    Runtergestuft wirst du sicher nicht, wenn dein Arzt in seinen Berichten an das Versorgungsamt nicht angibt das sich bei dir eine Besserung eingestellt hat.

    Gruß
    Annette
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hallo nicole,

    habe auch fast die gleiche problematik. allerdings kann ich fast immer nicht so recht laufen..(längere strecken wie einkaufen etc....) da bin ich froh, wenn meine ma mitkommt, denn die hat 80 aG und B und ich "nur 80 G".

    aber hab da mal einen beitrag zusammengefaßt:
    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=17464

    und darunter steht auch was von ausnahmegenehmigung parkregelung..
    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=13924

    vielleicht kannst du auch da was reißen.....aber einen versuch in sachen aG würde ich auf alle fälle auch versuchen...(bei mir gescheitert, da ich noch beide gliedmaßen habe....allerdings werden schmerzpatienten dort leider ganz außen vor gelassen....vielleicht sollten wir mal hier von r-o eine petition an zuständiger stelle einreichen...denn gerecht ist es auf alle fälle nicht...wieso wird man als schmerzpatient schlechter gestellt......)...!

    ganzdolledaumendrück

    liebi
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Nicole,

    ein "aG" wird nicht sehr häufig ausgestellt und es ist mit Sicherheit stressig sich mit dem Versorgungsamt auseinanderzusetzen. Du solltest mal überlegen, ob Dir nicht mit einer Parkerleichterung schon geholfen ist. Sie erlaubt Dir u.a. das Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Fußgängerzonen während der Ladezeiten,... In NRW bekommt man sie ab 70% + "G". Sie wird von der Gemeinde ausgestellt und ist landesweit (nicht bundesweit) gültig.

    Viel Erfolg
    Jürgen
     
  6. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    NRW bei Dortmund
    hallo jürgen..

    damit werde auch ich es jetzt versuchen. allerdings sind eben die parkplätze für behinderte immer die, die in der nähe des geschäftes sind....und da gibt es (wenn überhaupt) nur sehr sehr selten "eingeschränktes halteverbot".ich gehe z.b. nach ikea grundsätzlich nur mit rolli..sont schaff ich es nicht mehr...aber was hiflt einem dann "die ausnahmeparkgenehmigung"....

    allerdings ist es wenigstens etwas, aber auch hier hält die gemeinde rücksprache mit dem zuständigem versorgungsamt...(so teilte ma es mir mit).

    in diesem sinne....

    liebi
     
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