hallo ihr lieben, es wurde im laufe der zeit sehr viel zum thema schwerbehinderung geschrieben. dachte mir, das wir vielleicht mal alles in einem beitrag zusammentragen. also immer her mit euren infos: hier meine dazu und die,welche ich bisher gesammelt habe: rund um das thema vom vdk aktuell aus 04.2006 BEHINDERUNG UND AUSWEIS: http://www.vdk.de/de9216 zu dem thema schwerbehinderung:http://www.behinderten-ratgeber.de auskunftspflicht beim arbeitgeber: http://www.rheumawelt.de/rhe/DisplayContent.do?wid=103670 der schwerbehindertenantrag: http://www.schwerbehindertenausweis.de/ Für NRW Erstantrag und Änderungsantrag GdB. Kann Online ausgefüllt werden. http://www.agsv.nrw.de/Service/ErstantragGdB/index.php leben mit behinderung nrw: http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/inhalt.htm http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/SchwbR/leistungsbeschreibung/index.php (diverses rund um nrw) die seite für die schwerbehindertenvertretung: http://www.schwbv.de/ rheuma und soziales von der dt.rheumaliga: http://rheuma-liga.de/uploads/4/kurzsozialbroschuere.pdf anhaltspunkte für die gutachterliche tätigkeit stand juni/2004: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ berechnungstoll für einen GdB: http://www.global-help.de/projekt/content/download-gdb-20050502.htm und hier mal der link wo man sich die broschüre "rund um das thema behinderung" beim integrationsamt kostenlos bestellen kann sowie die nachteilsausgleichsbroschüre: http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=11056 auch noch einen beitrag rund um das thema: was habe ich von einem schwerbehindertenausweis: http://rheuma-online.de/phorum/show...hwerbehinderung parkerleichterung außerhalb des "aG" sonderregelungen: (sozialrecht 09.2004) http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=13924 behindertenparkplätze nicht nur für GEHUNFÄHIGE: http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de7938&SID=huCM6hctkwvwIdryWJabZHzEiWVEcJ Behindertenparkplätze nicht nur für Gehunfähige Auch Menschen, die nicht vollständig gehunfähig sind, dürfen Behindertenparkplätze nutzen. Das hat das Dortmunder Sozialgericht entschieden (Az.: S 7 SB 48/02). Das Versorgungsamt Dortmund hatte einem 67 Jahre alten Rentner aus Schwerte den Vermerk "aG" im Schwerbehindertenausweis verweigert. Laut einem Gutachten könne der an einer Hüftgelenkerkrankung leidende Rentner noch rund 50 Meter weit gehen. Das Sozialgericht entschied, das Versorgungsamt habe den Antrag des 67-Jährigen zu Unrecht abgelehnt. Sobald Menschen kurze Wege nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung zurücklegen könnten, hätten sie das Recht, Behindertenparkplätze nutzen. behinderten-wc-schlüssel: http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=7155 umzug und schwerbehinderung: http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=15152 site für die nachteilsausgleiche....zusätze http://www.global-help.de/wissenswertes/merkzeichen-abhaenige-nachteilsausgleiche/9/0.htm autokauf bei schwerbehinderung: (vorteile etc.) http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=11294&highlight=schwerbehinderung steuerurteile fuer schwerbehinderte: http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de8672&SID=huCM6hctkwvwIdryWJabZHzEiWVEcJ hier noch ein beitrag von nixe: (nachzulesen hier http://people.freenet.de/sbuck/rschwerbehinderung.htm Der Schwerbehindertenausweis Definition Behinderung § 2 Abs. 1 SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. § 2 Abs. 2 SGB IX Menschen sind .... schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt ... § 2 Abs. 3 SGB IX* Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 ,aber wenigstens 30 , ..., wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz .... nicht erlangen oder nicht behalten können. Welche Nachteilsausgleiche kann ich bei rheumatischen Erkrankungen beantragen? Spiegelstrichartig geben wir Ihnen einen Überblick über Steuerfreibeträge, Vergünstigungen und Rechte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt die Auflistung nicht. Steuerfreibeträge 1. Steuerliche Berücksichtigung (Pauschbetrag) wegen der Behinderung ab GdB** 25 2. Steuerliche Berücksichtigung (Pauschbetrag) wegen häuslicher Pflege 3. Steuerliche Berücksichtigung von Krankheits- und Kurkosten ( auch Außenseitermethoden ) 4. Abzugsbetrag bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe * SGB IX Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - **GdB Grad der Behinderung Nachteilsausgleiche "Wohnen" 1. Wohnberechtigungsschein: Erhöhung der Wohnflächen 2. Wohnungsbauförderung: Erhöhung der Einkommensgrenzen und die Übernahme behinderungs- bedingter Mehraufwendungen (breitere Türen, elektrische Rollläden) 3. Wohnungskündigung: Widerspruch wegen sozialer Härte 4. Wohnungsumbau: Behindertengerechte Umbauten sind vom Vermieter zu dulden. 5. Wohngeld: Einkommensfreibeträge bei GdB 100 Nachteilsausgleiche "Beruf" 1. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, zum Beispiel: persönliche Beratung und Betreuung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz technische Hilfen zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung Arbeitsassistenz 2. Zusatzurlaub von einer (Arbeits)Woche 3. Erweiterten Kündigungsschutz (wobei man aber nicht grundsätzlich sagen kann, einem Schwerbehinderten kann nicht gekündigt werden. Zur Kündigung hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeits- / Integrationsamtes einzuholen.) 4. Rechtliche Grundlage, keine Mehrarbeit (Überstunden) leisten zu müssen 5. Möglichkeit früher die Altersrente zu beantragen (Der Schwerbehindertenausweis hat keinen Einfluss auf die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung) Nachteilsausgleiche "Auto / öffentliche Verkehrsmittel" 1. Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bei Merkzeichen "G" 2. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Merkzeichen "H" oder "aG" 3. Steuerfreibetrag für KFZ - Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Merkzeichen "G" oder GdB ab 70 4. Steuerfreibetrag für KFZ - Kosten bei Privatfahrten wegen der Behinderung bei Merkzeichen "G; aG, H" und GdB ab 70 oder GdB ab 80 ohne Merkzeichen 5. Ermäßigung oder Befreiung von TÜV-Gebühren, die üblicherweise für den Einbau behinderungsbedingter Zusatzausstattungen zu zahlen sind 6. Das Merkzeichen "aG" berechtigt die Benutzung der Behindertenparkplätze 7. Mit dem Merkzeichen "B" wird einer Begleitperson die unentgeltliche Mitreise gestattet. Sie ist gesetzlich unfallversichert. 8. Menschen mit Rheuma, die behinderungsbedingt Parkuhren oder Parkscheinautomaten nicht bedienen können, erhalten von Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt die Erlaubnis, diese kostenfrei zu benutzen Nachteilsausgleiche "Sonstiges" 1. Teilweise werden ermäßigte Eintritte gewährt 2. Teilweise muss keine Kurtaxe gezahlt werden 3. Die Telekom oder Mobilfunkanbieter gewähren Sonderkonditionen oder Sozialtarife 4. Fahrkosten zur Schule werden für Kinder / Menschen mit Rheuma erstattet, wenn sie behinderungsbedingt Busse und Bahnen nicht benutzen können 5. Erhöhte Einkommensfreibeträge bei der Ausbildungsförderung 6. Befreiung vom Wehrdienst Merkzeichen In der Regel können Menschen mit Rheuma folgende Merkzeichen erhalten: "aG" außergewöhnlich gehbehindert Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der Schwere der Erkrankung oder Behinderung sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeuges bewegen können. "G" erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (gehbehindert) Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der Schwere der Erkrankung oder Behinderung Wegstrecken bis ca. 2 km bei einer Gehdauer von etwa 30 Minuten nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen können. "B" Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen "H" hilflos Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der Schwere der Erkrankung oder Behinderung für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten täglich umfassende Hilfe bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, beim Essen usw. bedürfen. "RF" Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht liegen vor. Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der Schwere der Erkrankung oder Behinderung allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind. Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei den zuständigen Versorgungsämtern beantragen. Nachfolgend haben wir die Adressen und Telefonnummern der Versorgungsämter in Niedersachsen aufgeführt. Versorgungsamt Hannover Gustav-Bratke-Allee 2 30169 Hannover Tel: 0511 1671-0 Versorgungsamt Braunschweig Schillstraße 1 38102 Braunschweig Tel: 0531 7019-0 Versorgungsamt Oldenburg Moslestraße 1 26122 Oldenburg Tel: 0441 2229-0 Versorgungsamt Verden Marienstraße 8 27283 Verden Tel: 04231 14-0 Versorgungsamt Oldenburg Außenstelle Osnabrück Iburger Straße 30 49082 Osnabrück Tel: 0541 5845-1 Versorgungsamt Braunschweig Außenstelle Hildesheim Goslarsche Straße 3 31134 Hildesheim Tel: 05121 163-0 Wie kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Wenn Sie Steuerfreibeträge, Vergünstigungen und Rechte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Behinderung / Schwerbehinderung stellen. Für die Zuerkennung eines GdB ist immer der Gesundheitszustand maßgebend, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate anhält. Das heißt: Kurzfristige Bewegungseinschränkungen aufgrund eines Schubes werden nicht berücksichtigt. Einen sogenannten Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag können Sie formlos stellen oder telefonisch beim Versorgungsamt anfordern. Beispiele der formlosen Antragstellung: Anna Rheuma Cortisonstraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt … Tablettenhausen, den ….. Antrag auf Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma Anna Rheuma Cortisonsraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt …. Tablettenhausen, den ...... Verschlimmerungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich einen höheren Grad der Behinderung und die Zuerkennung weitere Merkzeichen. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma Mit den formlosen Anträgen können Sie Antragfristen einhalten, jedoch reicht er zur Antragsbearbeitung nicht aus. Damit das Versorgungsamt Ihren Antrag bearbeiten kann, wird es Ihnen ein Antragsformular zusenden. Es empfiehlt sich, dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: · vorhandene Arztberichte und Laborberichte in Kopie · eigene Aufstellung über Belastbarkeit und Einschränkungen, insbesondere während der Schubphasen · Bericht der Krankengymnastik über Funktionseinschränkungen der Gelenke · Bericht der Ergotherapie über Funktionseinschränkungen der Gelenke · Assistenztagebuch, mit dem sie Hilfen bei der körperlichen Pflege oder sonstigen Verrichtungen im Alltag dokumentieren (bei Merkzeichen "H") · Dokumentation, inwieweit öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden können (Wegstrecke zur Haltestelle, Belastbarkeit, Schmerzen und Schwellungen der Gelenke beim Gehen) Wenn Kinder das 16. Lebensjahr vollenden, kann automatisch eine erneute Überprüfung hinsichtlich der Einstufung stattfinden. Wie kann ich Widerspruch einlegen? Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes können sie Widerspruch erheben, wenn die Einstufung zu niedrig oder ihnen ein Merkzeichen (z. B. "G" oder "B") nicht zuerkannt worden ist. Wichtig: Sie haben nur 4 Wochen Zeit gegen den Bescheid Widerspruch zu erheben. Um die Frist einzuhalten, genügen zwei Sätze. (siehe Beispiel) Für die Begründung – der Widerspruch ist schon eingegangen – bracht die 4 Wochenfrist nicht eingehalten zu werden. Um ihren Widerspruch besser begründen zu können, haben sie das Recht auf Akteneinsicht (siehe Beispiel in Klammer) und können Aktenseiten kopieren lassen. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz – 1996". (veröffentlicht auch in: Behinderung und Ausweis) Anna Rheuma Cortisonstraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt …… Tablettenhausen, den ..... Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid vom 00.00.00 mit dem Aktenzeichen 12345678 erhebe ich Widerspruch. (Gemäß § 25 SGB X* beantrage ich Akteneinsicht.) Widerspruchsbegründung folgt. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma Falls sie die Widerspruchsfrist haben verstreichen lassen, dann sollten sie einige Monate warten und einen Verschlimmerungsantrag stellen. Zurückgeben kann man einen Schwerbehindertenausweis in der Regel nicht! Allerdings haben Menschen mit Rheuma die Möglichkeit, dem Versorgungsamt mitzuteilen, dass sich ihr Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat. Dann wird eine erneute ärztliche Stellungnahme eingeholt und der GdB neu festgestellt. Wer kann mich beraten ? Allgemein finden sie in ihrer Arbeitsgemeinschaft Menschen, die aus persönlichen Erfahrungen über Angelegenheiten des Schwerbehindertenausweises berichten können. Für Eltern rheumakranker Kinder und Junge Rheumatiker haben wir kompetente Ansprechpartner, deren Telefonnummer sie auf der Homepage .... der Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. finden. Darüber hinaus steht ihnen unser Sozialberater Dieter Borgmann Telefon: 0541 / 59 81 63 E-Mail: Dieter.Borgmann@t-online.de zur Seite. Welche Broschüren zum Thema Nachteilsausgleich / Behinderung / Ausweis gibt es?: Behinderung und Ausweis; Nachteilsausgleiche; SGB IX; Kündigungsschutz Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben; Integrationsamt; Domhof 1; 31134 Hildesheim - kostenlos – Ratgeber für behinderte Menschen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Referat Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 11017 Berlin - kostenlos Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen BAG Hilfe für Behinderte e.V. Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Steuertipps für behinderte Mitbürger Finanzministerium des Landes NRW Presse- und Informationsreferat Jägerhofstraße 6 40479 Düsseldorf Autor: Dieter Borgmann ____________________________________________ hier noch ein beitrag von shirana: hier ein Link der uns alle angeht. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Besonders wichtig fand ich zu erwähnen: Alle die einen Antrag ans Versorgungsamt schicken und evtl. vorhaben die wöchentl. Arbeitszeit zu verringern ( weil man/frau halt nicht mehr so kann), durch einiges durchwuseln durch die Gesetze steht geschrieben: wer unter 18 h/ wöchentlich arbeitet, muss wenigstens 50% GdB haben um sich als Schwerbehinderter gleichstellen zu lassen. Bei über 18 H / wtl. geht es auch ab 30 % Gdb Ich hab leider den Fehler gemacht, vorher die Arbeitszeit zu verkürzen , weil ich einfach nicht mehr geschafft habe. Durch hin und herspringen der Gesetzestexte sind wir auf die folgende Hürde gekommen ( meine RÄ und ich ) und haben es uns durch einen Fachanwalt und eines Richters noch mal bestätigen lassen. Tja , Pech gehabt Wie das Gericht jetzt bei mir entscheidet , werd ich hoffentlich bald hören. 30% GdB haben sie mir vom Gericht schon angeboten, was ich dann aber dankend ablehnend mußte , weil ich ja die Stunden zahl gesenkt hatte § 2 Behinderung (1) 1Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 2Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen). § 73 Begriff des Arbeitsplatzes (3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. __________________________________________________________________ wenn jemand noch weiteres weiss, dann immer her damit... euch allen einen guten start in die neue woche und vor allem wenig schmerzen und relaxte tage... liebelein
Hi liebelein, Boa, was hast Du dir da für ne Arbeit gemacht.....Bewundernswert Echt Super..... Danke Liebe Grüße
Oha............ nach den genannten Paragraphen des SGB " Behinderte Menschen" ist mir nun klar, was in Deutschland abgeht: " wir werden von geistig behinderten Menschen " regiert - so steht es geschrieben.( kleine lustige Anmerkung ) Leute, liebelein leistet irre gute Arbeit. DANKE Liebes !! Ist immer sehr hilfreich, wenn man nachlesen kann. Pumpkin
hallo 8. Menschen mit Rheuma, die behinderungsbedingt Parkuhren oder Parkscheinautomaten nicht bedienen können, erhalten von Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt die Erlaubnis, diese kostenfrei zu benutzen gilt das nur im zusammenhang mit Merkzeichen "aG" oder "B"????? oder reicht ein Ausweis???????????????? würde mich über eine antwort freuen peti
Hui, klasse Liebelein *sanft drück* ..... DANKE für die Arbeit, das werde ich demnächst alles gut brauchen können (Im 4. Quartal diesen Jahres flattert neue Bewilligungsprüfung ins Haus) Bis dann Biglia
nu mal sachte... ihr hübschen, *bg*...jetzt bin ich doch glatt wieder rot geworden und das nicht nur vom sonnenbrand. aber spaß beiseite....hab mir ja auch einiges von anderen lieben usern geklaut und das es so lang aussieht kommt vom beitrag von der nixe.(zudem war es nicht mehr so viel arbeit, da die zusammenfassung schonmal von mir in einem beitrag gemacht wurde.....*ggg*). mir war halt wichtig, auch für mich das mal alles in einem zu haben.... schick euch einen lieben knuddel *bussi*..... @engel: frag doch einfach mal bei der stadt nach. könnte mir vorstellen, das es dort auch unterschiede gibt..von daher, wer fragt, bekommt eine antwort.....kannst ja mal das ergebnis hier einstellen.... (ist vielleicht genauso eine ermessens-und regionsfrage wie bei den ausnahmeparkgenehmigungen außerhalb des "aG"). euch allen eine gute nacht sowie einen tollen start in den neuen tag. BOAH bin ich müde....und mein sch....steiß....*wiesichdasreimt* liebi
Super Sache Danke weiter so!!! Alle Achtung Super Beitrag kann mich den anderen nur anschließen. Hab interessantes für mich gefunden! Liebe Grüße Angie
wollte nur kurz mitteilen, das nun alle links jetzt wieder gehen...(hoffentlich).danke für den hinweis liebe sabine! einige mußte ich löschen und andere wiederum hab ich hinzugefügt. also ihr könnt mir ruhig schreiben (hier oder per pn) das was nicht funzt....! und ergänzungen nehme ich auch gerne vor, wenn ihr was interessantes habt. grüße eure liebi
hier in guter link von trombone zum thema "schwerbhinderung und auskunftspflicht beim arbeitgeber" http://www.rheumawelt.de/rhe/DisplayContent.do?wid=103670 (ist auch oben eingefügt). liebi
Hier noch ein Link zum Thema "Behinderung und Ausweis - Anträge/Verfahren beim Versorgungsamt - Merkmale für Nachteilsausgleiche - GbD-Tabelle". Besonders für die Berliner unter uns geeignet: http://www.berlin.de/SenGesSozV/lageso/pdf/ausw.pdf
Hallo Liebelein, danke Dir, das Du Dir die Mühe gemacht hast das alles zusammenzutragen. Das hat doch einiges an Informationslücken geschlossen. Gruß Claudia
Hallo liebelein, hier setze ich auch mal den Link für behinderten gerechtes Wohnen, Bauen und Umbauen hinein: http://www.nullbarriere.de/ Liebe Grüße Colana
hi colana.. da es hier eigentlich um in deutschland geltende gesetze etc. geht hatte ich den nullbariere.de link unter hilfsmittel gestellt. aber meinetwegen kann er auch hier stehen bleiben....einiges gibt es ja zum thema schwerbehinderung...man muss nur suchen... grundsätzlich geht es bei diesem link um "nullbarieren im leben" aber dieser link kann vllt.wirklich nicht oft genug genannt werden dir einen schönen abend noch biba liebi
widerspruchstext für einen nicht akzeptablen bescheid vom versorgungsamt: widerspruch aus dem link "soziale linksammlung"(von colana): http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?p=203954&highlight=widerspruch#post203954 text wie folgt: Absender: Friedhelm Mustermann Musterstr. 21 12345 Musterstadt, den Versorgungsamt Musterstraße 502 12345 Musterstadt Gegen Ihren Bescheid vom ............GZ:........erhebe ich hiermit Widerspruch. Schriftliche Begründung folgt. Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu übersenden (einschließlich der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärtzlichen Dienstes). Mit freundlichen Grüssen Unterschrift ---------------------------------------------------------------------- Muster-Begründung zum Widerspruch: Anton Mustermann Musterstr. 21 12345 Musterstadt, den An das Versorgungsamt Musterstraße 213 12345 Musterstadt Betr.: Ihren Bescheid vom Aktenzeichen:_____________ Bezug: Widerspruch vom ______________ Meinen Widerspruch vom__________ begründe ich wie folgt: Folgende Gesundheitsstörungen, die ich in meinem Antrag vom ______. aufgeführt hatte, sind in dem angefochtenen Bescheid nicht berücksichtig worden: (hier die Aufzählung dieser Gesundheits-förderungen einsetzen). Ich bitte, hierzu noch den Arzt, Dr.__________ /das Krankenhaus _____________zu befragen. und /oder In meinem Antrag hatte ich zu Auskunftszwecken Dr.________/ das____________ Krankenhaus ___________ benannt. Leider haben Sie eine ansprechende Auskunft nicht eingeholt, so dass Sie bei Ihrer Entscheidung von unvollständigen Informationen ausgegangen sind. und / oder In der Auskunft vom __________ über meinen Gesundheitszustand, hat Dr.____________ /das Krankenhaus______________auch die folgende Behinderung bezeichnet, die Sie bei Ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt haben: (hier die Krankheitsbezeichnung einsetzen). und/oder Sowohl mein behandelnder Arzt als auch ich sind der Meinung, dass aufgrund der Art und Schwere der Behinderung der Grad der Behinderung mit __________ erheblich zu niedrig bemessen worden ist. Darüber hinaus bin ich ebenso wie mein behandelnder Arzt der Auffassung, dass aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen die Voraussetzungen des Merkzeichens (z.b. G, aG, RF, B, H, Bl) vorliegen. und/oder Der angefochtene Bescheid hat die Schwere meiner Behinderung nicht ausreichend gewürdigt. Meine Behinderung belastet mich in besonderem Umfang in nachfolgend geschilderter Weise "(hier folgt eine kurze Darstellung des besonderen persönlichen Betroffenseins -)" und/oder Meine Behinderung ist am________-________- 19_____ eingetreten. Den Grad der Behinderung/das Merkzeichen (z.B. G, aG, H, Gl...) bitte ich deshalb rückwirkend von diesem Zeitpunkt an zu bescheinigen. Schlussformulierung: Ich beantrage daher, den angefochtenen Bescheid aufzuheben/zu ändern und erneut über die Höhe des Grades der Behinderung/die Feststellg. eines Merkzeichens zu entscheiden. Zu einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung in Ihrer versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle oder durch einen anderen Gutachter bin ich gerne bereit. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift
Guten Abend liebelein, darf ich die Sammlung mit dem Schneeurteil für Rolli-Fahrer erweitern oder soll der in die Soz Linksammlung? http://www.rollstuhlsport.de/news/Schnee_urteil.pdf Wünsche Dir eine gute und schmerzfreie Nacht. Liebe Grüße Colana P. S. Bise hat auch gleich im Gegenzug folgendes mitgeteilt: Wenn Arztbesuche nötig sind und die Rolli-Fahrer können bzw. dürfen nicht mit ihren Rollis in den Schnee, dann muss halt der Arzt nach Hause kommen.....
Frage zum Schwerbehindertenausweis Hallo, ich habe einen Schwerbehindertenausweis H mit 50% un einer Wertmarke. Meine Frage ist: Ist die unentgeldliche Beförderung im öffentlichen Straßenverkehr begrenzt ?? Also gibt es einen bestimmt Umkreis von Wohnort?? Oder gilt diese Beförderung für ganz Deutschland ? Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen Danke im vorraus MfG Vanessa
Hallo Vanessa, die Wertmarke gilt nur für den Nahverkehr, d.h. für Deinen Verkehrsverbund. Nachzulesen unter http://www.intakt.info/information/nahverkehr.htm Viele Grüße Jürgen
Für NRW Erstantrag und Änderungsantrag GdB. Kann Online ausgefüllt werden. http://www.agsv.nrw.de/Service/ErstantragGdB/index.php Gruß Claudia