Hilfe zum Lebensunterhalt statt Hartz IV - und dann?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von blackduffy, 24. Juni 2005.

  1. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    Hallo miteinander,

    ich hab's ja in einem anderen Thread schon geschrieben, meine Scheidung steht bevor. Und ich steh' da wie der erste Mensch und kenn' mich nicht aus.

    Wegen der Fibro habe ich vor vier Jahren meinen Beruf aufgegeben und war fortan Hausfrau, d.h. ich war nicht arbeitslos gemeldet. Aus diesem Grund - so sagt mein Anwalt - muss ich jetzt Sozialhilfe ("Hilfe zum Lebensunterhalt") beantragen anstatt Hartz IV.
    Der Begriff "Rentenantrag" ist außerdem gefallen.
    Haltet mich bitte nicht für blöd, aber ich habe von solchen Sachen nicht die geringste Ahnung und weiß überhaupt nicht, was jetzt auf mich zukommt.
    Meine gesammelten Handicaps muss ich mir bestimmt attestieren lassen, aber kann ich diese Atteste auch nachreichen?
    Die EU-Rente will ich eigentlich nicht beantragen, ich hab' nämlich einen unheimlichen Horror vor einer Reha... wenn ich von zuhause weg muss, geht's mir erst richtig schlecht. Seit der Gehirn-OP vertrage ich Stress noch viel schlechter als vorher, leider versteht das aber niemand...!
    Kann mich denn irgendjemand dazu zwingen, die Rente zu beantragen?
    Und steh' ich nicht als Schmarotzer da, wenn ich jetzt Sozialhilfe beantrage?
    Von meinem noch-Ehemann ist kein Unterhalt zu erwarten, auch nicht für meine Tochter.
    Ich hab' noch nie vom Staat Geld bekommen und habe deshalb auch keinen blassen Schimmer, wie das abläuft.
    Außerdem will ich nicht wieder als "arbeitsscheuer Simulant" hingestellt werden, wenn ich arbeiten könnte, würde ich's auch tun (ich habe da eine Vertrauensärztin in schlechter Erinnerung, die wusste nicht mal, was Fibromyalgie eigentlich ist. Damals war aber zumindest mein Kopf noch in Ordnung...).
    Vielleicht kennt sich ja eine(r) von euch aus, bin für jeden Hinweis dankbar (und kann dann vielleicht auch wieder besser schlafen).

    Liebe Grüße
    Biene
     
  2. Christina29

    Christina29 Guest

    Hallo Biene,
    so, ich versuche mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Habe in meinem Studium zur Sozialpädagogik auch etwas Recht gehabt.

    Also, das ist richtig, wenn Du nicht arbeitslos gemeldet warst, kannst Du jetzt auch kein Hartz iV (auch Arbeitslosengeld II genannt), bekommen.
    Sozialhilfe kannst Du beantragen.
    Zuallererst etwas Grundsätzliches: Du bist kein arnbeitssscheuer Simulant, nur weil Du Sozialhilfe beantragst. Na klar, gibt es weklche, die das behaupten können, aber die haben ja nicht recht!
    Gehe am besten so schnell wie möglich zum Sozialamt, zu dem sozialamt, wo Dein jetziger Wohnort mit als Bezirk reinzählt. Das ist mesit, das was am nächsten ist. Gege dahin und sage, Du willst Sozialhilfe beantragen. du bekommst einen Antrag, den Du ausfüllen mußt. Aber ab dem zeitpunkt, wo du sagst, du willst Sozailhilfe beantragen, bekommst Du dann, wenn der antrag durch ist, Sozialhilfe rückwirkend.
    Wenn Dein Einkommen (so wie ich das verstanden habe, hast Du keins) nicht eine bestimmte grenze übersteigt, Du nicht über eine bestimmte höhe Vermögen hast (das wird dDir sonst abgezogen) und kein anderer von den verwandten, Eltern etc. Dich unterhalten kann, müßtest Du Sozialhilfe bekommen. Lebt noch jemand anderes mit Dir in der Wohnung, der genug verdient und keine Sozialhilfe bekommt?
    Wenn Du den antrag hast und dann noch Fragen hast oder schon vorher, stelle sie ruhig. Notfalls gucke ich im Gesetzbuch nach, ich habe das hier!

    Über die rente habe cih nciht so viehl ahnung. Es kann, denke ich , aber sein, wenn das Sozialamt erfährt, dass Du Dein beruf wegen der Fibro aufgegeben hast und nciht anderweitig arbeiten kannst, dass sie Dir sagen, dass Du rente benatragen sollst. Nach dem motto, der Rententräger ist dann zuständig und soll zahlen.

    Davon mal ab, ist sozialhilfe meist sehr wenig, ich weiß ja nicht, was Du monatlich an Kosten hast. Rente, je nachdem wie lange du gearbeitet hast, wird wohl mehr sein!

    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen und du kannst wieder besser schlafen.
    Bei genaueren Nachfragen kannst Du mir ja auch eine PN schicken!

    Gruß Christina

    P.S.: Alles, was ich geschrieben habe, bezog sich auf Deutschland, bei den anderen Ländern weiß ich nicht wie das ist!
     
  3. Mücke

    Mücke Guest

    hi,

    hilfe zum lebensunterhalt bekommst du nur ( meines wissens nach und dem ausgehend was bei meinem sozi dransteht) wenn du unter 65 bist und befristet eu-rente bekommst...ansonsten grundsicherung ( wenn eu-rente unbefristet)
    ich denken du müsstest dich erstmal arbeistlos melden, ehe du vom sozialamt was zu erwarten hast...vielleicht wäre anrufen erstma nen guter weg...erspart zeit

    mich hat das Arbeitstamt gezwungen, rente einzureichen...( wurde von denen zum gutachter geschickt und der schrieb im bericht, daß ich für mind. 6 monate nicht arbeitsfähig und somit auch nicht vermittelbar sei und die zeitrente zu überprüfen ist..sprich rentenantrag stellen)

    ich bekomme jetzt so wenig rente, daß ich ergänzende hilfe zum lebensunterhalt bekomme

    gruß mücke
     
  4. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    Hallo Biene,

    mit Sozialhilfe kenn ich mich nicht so aus, auch nicht mit Arbeitslosengeld.
    Aber, ich komme nochmal auf den Unterhalt zurück.
    Soweit mir bekannt, werden diese Ämter erstmal die Leistungsfähigkeit deines Ehemannes überprüfen, bevor sie zahlen.
    Warum meinst du, du kannst von deinem Ehemann keinen Unterhalt erwarten?
    Ihr habt doch bis jetzt auch davon gelebt....
    Und wenn deine Tochter noch zur Schule geht, steht ihr auf jeden Fall KU von ihrem Vater zu.
    Geh zum Amtsgericht, beantrage einen Beratungsschein für einen Anwalt, der kostet 10 €.

    Wünsch dir viel Erfolg - Mary



     
  5. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Huhu,

    also grundsätzlich mal muss dein Anwalt dich zu 100 % beraten. Den solltest du dir schnellstens holen. Ausserdem kannst du Antrag auf Gebührenbefreiung stellen.

    Wenn du so krank bist, dann ist es an der Zeit, Rentenantrag zu stellen. Die Gutachten werden dazu benutzt, um eben den Stand der Erwerbsunfähigkeit zu testieren und wieso hast du Angst davor ?? Menschen mit deinem Krankheitsbild brauchen Ruhe und keinen Stress.

    Ich stehe vor meiner 3. Scheidung und sage dir eins: du wirst Unterhalt bekommen, dein Kind wird Unterhalt bekommen und dann ab zum Rentenantrag, dann aufs Sozialamt und Wohnungsamt - die helfen dir alle, glaube mir.

    Ich drück dir die Daumen ! Lass dich nicht unterkriegen ! Es gibt auch in deiner Stadt Frauenebauftragte im Rathaus, dann geh dort hin, wenn du keinen Rat weisst.

    Alles Gute.

    Pumpkin
     
  6. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    ALG II erhalten personen:

    im alter von 15 bis 64 jahren

    die erwerbsfähig sind

    und dem arbeitsmarkt täglich

    3 stunden zur verfügung stehen

    bedürftig sind

    ihren gewöhnlichen aufenthalt in der BRD haben.


    meint, wenn du in der lage bist täglich 3 stunden zu arbeiten bekommst du
    ALG II. alles was du tun musst ist, den antrag zu stellen.

    lieben gruss marie
     
    #6 26. Juni 2005
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2005
  7. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

    Ich hab' jetzt das ganze Wochenende rumgefragt, im Internet geschnüffelt...

    @Uschi: Ich glaube inzwischen auch, dass ich Unterhalt bekomme, meine Tochter natürlich auch. Hab' da ein Urteil zum Unterhalt vom BGH gefunden, speziell für Pleitegeier - wie meinen...

    Morgen weiß ich bestimmt mehr.

    Vielen lieben Dank für's Mutmachen :)
    Biene (der's schon besser geht)
     
  8. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    P.S. ...und ich bekomme DOCH Unterhalt, Töchterlein natürlich auch.
    Wir beide sind inzwischen auch ausgezogen, endlich!
    Allerdings fühle ich mich jetzt wie ein Schrotthaufen, die Umzieherei hat ihre Spuren hinterlassen.
    Morgen steht auch noch ein Termin im KH an - MRT Schädel. Wenn ich's nur schon hinter mir hätte, fast eine Stunde bewegungslos in der Röhre liegen ist für mich die reinste Folter. Und danach komm' ich - stocksteif wie ich dann bin- kaum mehr hoch.
    Hoffentlich hat sich nicht auch noch die blöde Zyste im Hirn vergrößert, das hätte noch gefehlt...
    Bin für jeden gedrückten Daumen dankbar!

    Liebe Grüße an Euch alle
    von blackduffy
     
  9. Christina29

    Christina29 Guest

    Hallo Blackduffy,
    schön, dass Du und Deine tochter doch unterhalt bekommen! Hat sich daduirch das mit der sozialhilfe erledigt?

    Kann verstehen, dass Du nach allem so fertig bist.

    Denke morgen an dich, dass sich die Zyste nicht vergrößert hat und Du das MRT gut überstehst und danach nicht so steif bist!

    Gruß Christina
     
  10. gisela

    gisela kleine Käsemaus

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    Hallo blackduffy,
    ich drücke Dir für Morgen die Däumchen und denk an Dich. toi,toi,toi

    Vor allem finde ich gut, dass Ihr beiden Unterhalt bekommt.

    Liebe Grüße
    gisela



     
  11. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    Lieb von Euch. Wird schon schief gehen ;)
    Mein Schatz sagt, wir schaffen alles, egal was kommt...!

    @Christina: Eigentlich hat sich die Sozialhilfe erledigt, regelmäßige Zahlungen vorausgesetzt. Hartz IV bekomme ich bestimmt nicht, habe mir heute das erste Attest vom Arzt geholt - nach der Lektüre würde jeder potentielle Arbeitgeber auf's Kreuz fallen.

    Grüße von Biene
     
  12. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    Daumen drücken hat geholfen! In der Steuerzentrale alles in Ordnung.
    Was die Schmerzen angeht, wurden allerdings meine schlimmsten Befürchtungen noch übertroffen. :( Mist...
     
  13. Christina29

    Christina29 Guest

    Hallo Blckduffy,
    schön, dass bei der steuerzentrale alles in Ordnung ist. Was ist denn beim MRT genau herausgekommen?

    Schade, dass du solche schmerzen hast. Hier eine ganz liebe vorsichtige Umarmung von mir!

    Gruß Christina
     
  14. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    Hi Christina,
    Die MRT-Bilder sehen genauso aus wie im Februar letzten Jahres, die gemeine Zyste hat sich also nicht vergrößert. Eine zweite Zyste ist auch noch in meinem Oberstübchen (jaa, noch eine, ich muß ALLES haben ;) ) aber die verhält sich absolut ruhig. Und das soll gefälligst auch so bleiben!!!

    Die vorsichtige Umarmung wirkt -kombiniert mit einer Portion Valoron- allmählich, ich drück' mal vorsichtig zurück.

    Lieber Gruß von Biene
     
  15. gisela

    gisela kleine Käsemaus

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    Hallo biene,
    da ist Dir wahrscheinlich ein Stein vom Herzen gefallen. Auch von mir eine liebe Umärmelung.

    Liebe Grüße
    gisela
     
  16. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    Mittelfranken
    Nicht nur ein Stein...

    ...ein ganzes Gebirge!
     
  17. gisela

    gisela kleine Käsemaus

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    allmecht

    deswegen hat man des Gwerch bis Nämberch kört..... hihihihihi
     
    #17 8. Juli 2005
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2005
  18. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    War ja auch in Nämberch, Südklinikum.
    Wenn der Putztrupp nicht aufgeräumt hat, liegen die Gesteinsbrocken da immer noch rum. :D
     
  19. tigge1979

    tigge1979 Guest

    Liebe Blackduffy,


    ich möchte Dir gern noch etwas zum Kindesunterhalt erzählen. Du hast ja angesprochen, dass Dein Noch-Ehemann ein "Pleitegeier" ist. Da können wir uns die Hand reichen: Meiner auch.

    Mein Noch-Ehemann ist nicht zahlungsfähig und hat die private Insolvenz angemeldet. Das heisst, er ist insolvent auch als Privatperson.

    So.

    Nun möchte ich natürlich gern dennoch den Unterhalt für unser gemeinsames Kind haben und habe mich beim Jugendamt nach Mitteln und Wegen erkundigt.

    Es ist so, dass es eine Unterhaltsvorschußkasse gibt. Diese übernimmt den Unterhalt für das Kind, wenn der leibliche Vater nicht zahlungsfähig ist.

    Der Unterhalt wird für längstens 72 Monate übernommen.

    Lass Dich beim Jugendamt beraten und fülle dort den Antrag aus. Dein Noch-Ehemann muss natürlich seine finanzielle Situation offenlegen; das Recht hat der Staat natürlich, Einsicht zu bekommen.

    Die Vorschußkasse legt das Geld nur aus, sie holt es sich von Deinem Noch-Ehemann wieder, sobald er sich finanziell erholt hat. Es gibt Einkommensgrenzen, die er nicht überschreiten darf, sonst holen sie ihm das weg. Das ist ja auch nur recht und billig.



    Wichtig ist auch:

    Wenn die 72 Monate um sind, zahlt der Staat, also die Unterhaltsvorschußkasse nicht mehr.

    Also besorge Dir zu gegebener Zeit einen Titel gegen Deinen Noch-Ehemann, der festhält, dass er unterhaltsverpflichtet ist gegenüber eurem Kind.

    Auch in dieser Angelegenheit wird das Jugendamt Dich beraten.

    Ich stecke in der gleichen Situation, habe zudem aber auch noch mit Schulden aus der Ehe zu kämpfen, die mir mein feiner Noch-Ehemann hinterlassen hat.

    Als chronisch kranker Mensch kann ich nicht so arbeiten wie ich möchte und habe auch noch einen langen Weg vor mir.

    Aber wir schaffen das schon, oder, Blackduffy ? Wir lassen uns schon nicht unterkriegen.

    Wie gesagt, das Obenstehende ist MEINE Erfahrung. Es ist nur ein Ratschlag und vielleicht trifft im Einzelfall auch nicht alles auf eure Situation zu. Aber ein Versuch ist es doch alle Mal wert, oder nicht ? ;)


    Ich schicke Dir liebe Grüße und wünsche Dir alles, alles Gute und viel Kraft



    Manuela :)
     
  20. blackduffy

    blackduffy Morgenmuffel

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    Hallo Manuela,

    tja, bis jetzt hat er Unterhalt gezahlt. Hoffen wir mal, dass es so bleibt...!

    Der absolute Hammer war aber sein Verhalten unserer Tochter gegenüber: Als er von ihr erfahren hat, dass sie zusammen mit mir ausziehen will, hat er sich total unmöglich verhalten. Zu mir (wörtlich): >Kann sie nicht wenigstens noch ein Jahr bei mir wohnen? Dann krieg' ich wenigstens das Kindergeld, muss keinen Unterhalt zahlen und hab' mehr Geld übrig. Die Dani (Tochter) läuft so nebenbei mit, die kostet ja nicht viel...<

    Ich habe ihm daraufhin -mühsam um Beherrschung ringend- gesagt, dass es ganz allein ihre Entscheidung ist, bei wem sie bleiben möchte. Ich habe in keinster Weise versucht, sie zu beeinflussen. Mit ihren mittlerweile 17 Jahren kann ihr diesezüglich auch niemand mehr Vorschriften machen.

    Antwort von ihm: >Aber sie kann doch wenigstens bei mir angemeldet bleiben, es ist doch egal, wo sie gemeldet ist!<

    Die selben geistreichen Sätze hat er dann zwei Tage später wiederholt - diesmal unserer Tochter gegenüber. Die hat bei mir erstmal geheult wie ein Schlosshund, sich dann wieder gefangen und behandelt seitdem ihren Vater ziemlich kühl. Wen wundert's?!

    An ihrem distanzierten Verhalten ihm gegenüber war natürlich ICH schuld, ich hätte Schlechtigkeiten über ihn erzählt. Mir ist dann entgültig der Kragen geplatzt, diesmal anständig. Dass ich Unterhaltsvorschuss beantragen werde, falls er nicht zahlt, weiß er bereits. Ein Bruder von ihm hat wegen seiner mangelnden Zahlungsmoral in Sachen Unterhalt sogar schon gesessen, vielleicht ist ihm das ja wieder eingefallen...

    Ich hab' wirklich nicht die Absicht, ihn auszunehmen, aber im Schuldenmachen gehört er bestimmt zur Elite der Republik. Kein Geld aber kaufen, kaufen, kaufen.

    Du hast schon recht - wir schaffen das schon. Ganz bestimmt. Weil wir's auch irgendwie schaffen müssen, oder?!

    Irgendwie auch tröstlich, dass ich nicht die Einzige mit so einem Pleitegeier bin.

    Ach ja, schau' mal hier:
    http://www.123recht.net/article.asp?a=12030&f=nachrichten_vor~gericht_20050224-1511z4o&p=1

    Es wird schon werden.

    Ganz liebe und solidarische Grüße
    von Biene
     
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