befristete Renten, bei Verlängerung..wie sieht es steuerlich aus?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von liebelein, 18. Juni 2005.

  1. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hallo ihr lieben,

    vielleicht kann mir einer ja eine kleine aufklärung geben.

    bei den rentnern die noch bis 2005 ins rentendasein eintreten ist es ja so, das sie bei den einkünften mit 50% als steuerpflichtiges einkommen beim finanzamt angelegt werden.

    wie sieht es aus, wenn ich (auslauf rente mai 2006) meine rente verlängert bekomme. zählt dann steuerlich immer noch der beginn vor 2006 (dann werden nämlich die renten mit höheren prozentsätzen steuerlich angesetzt) oder aber erst wieder 2006...(dann wäre ich ja sehr viel schlechter gestellt)?.

    evtl.kennt sich ja jemand hier mit der materie aus oder hat es schon am eigenen leib durchexerziert.....!

    freue mich auf antwort....

    herzliche grüße

    liebi
     
  2. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    Hallo Liebi,

    menno, solch komplizierten Dinge mitten in der Nacht.

    Hab grad in meinem Programm geguckt, aber ich will da auf nix bestehen:
    Das Programm will wissen, wie lange die Rente schon läuft.
    Das kann man natürlich verschieden deuten, ich habs so verstanden, ab Beginn der Rente überhaupt.
    Besteuert wird der Ertragsteil, aber das weißt du ja.

    Bei einer Zeitrente musst du dir keine großen Sorgen machen, bei mir waren das im letzten Jahr grad mal 4%.
    Anders sieht das aus, wenn die Rente dauernd gewährt wird...
    Da warens ruckzuck 41%.

    Grüßle - Mary






     
  3. Murkel

    Murkel Aktives Mitglied

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    Hallo Liebi,

    kann auch nur sagen, dass es bei einer Zeitrente wohl relativ wenig ist, bei einer unbefristeten Rente wird es hingegen teuer :eek: Ich bin bei einem Steuersatz von 43 % *heul*.

    Ich meine irgendwo gehört zu haben, dass die BfA eine spezielle Auskunft für diese neue Rentenbesteuerung hat. Ruf' doch da mal an und schildere Deinen Fall.

    Gruß, Murkel
     
  4. Elke41

    Elke41 Guest

    Hallo ihr,
    diese Frage würde mich auch interessieren, was wird denn da abgezogen, wenn man die Mindestrente bekommt?
    Bin zwar noch nicht in Rente, aber vermutlich bald. :rolleyes:
    Grüße von Elke
     
  5. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    Hallo Elke,

    nur keine Panik.
    Wenn du in diesem Jahr berentet wirst, wird erst mal entschieden, ob Zeit- oder unbefristete Rente.

    Versteuert wird nur der Ertragsteil deiner Rente.
    Der ist bei einer Zeitrente überhaupt nicht relevant.
    Bei einer unbefristeten Rente hängt der Ertragsteil vom Alter des Rentners bei Rentenbeginn ab.

    Davon geht erstmal der Grundfreibetrag von 7664 € ab, d.h., alles was drüber liegt, musst du versteuern.

    Ich weiß jetzt deinen Familienstand nicht, wenn du alleine bist, nur die Mindestrente beziehst, musst du dir keine Sorgen machen.

    Beim Ehegattensplitting wird der Ertragsteil deiner Rente dem Gesamteinkommen zugerechnet und dann wird der Steuersatz festgelegt.

    Grüßle - Mary




     
  6. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    zuerst einmal...

    vielen lieben dank fuer die vielfaeltigen antworten.

    so wie ich das gelesen bzw. gehoert habe, werden renten demnaechst versteuert..und zwar mit hoeheren saetzen.

    fuer alle, die aber bis 2005 in rente gehen ist es so, das 50% der rente als einkunft gerechnet wird und von daher kann es gut sein, das viele nicht mehr steuerfrei sind.

    und da ich bis mai 2006 EU/rente beziehe ..seit 03.2003 haette mich interessiert ob die erste rentengewaehrung entscheidend ist....oder aber immer das datum der neugewaehrung...dann waere das finanziell fuer mich auch schlechter.

    der ertragsanteil einer rente ist nicht mehr der massstab aller dinge....leider!und das fuer alle.
    ich werde dieses jahr zum erstenmal meine steuer machen...und zwar rueckwirkend...bin gespannt, ob sich das irgendwie auswirken wird.

    was ich allerdings nicht wusste ist, das man bei einer zeitrente einer anderen besteuerung unterliegt......kann ich ja fast immer noch nicht glauben.

    aber ich werde eins machen und mich bei der bfa auf den neuesten stand bringen lassen...bin gespannt was dabei herauskommen wird...hab mal ein wenig gestoebert und siehe da...es wurde licht...zumindest glaube ich jetzt klarer zu sehen. es ist die erstmalige rentenzahlung die grundlage. da waere doch positiv...

    einen guten start in die neue woche wuenscht euch

    liebi

    ich glaube ich habe doch was auf der site von der bfa gefunden, vielleicht klaert es mehr den sinn meiner anfrage.....die worte von denen sind mom einfach eindeutiger..;)
    http://www.bfa.de/nn_5910/de/Inhalt/Pressestelle/Lexikon/S/Steuerpflicht_20f_C3_BCr_20Rentner.html

    Rentenlexikon

    ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ



    Steuerpflicht für Rentner

    Seit dem 1.1.2005 unterliegen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der so genannten nachgelagerten Besteuerung.Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
    Bei Rentnern, die am 31.12.2004 eine Rente bezogen haben oder im Jahr 2005 erstmals in Rente gehen, beträgt der steuerpflichtige Anteil 50% der Jahresbruttorente; der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser Betrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.

    Für diejenigen, die im Jahr 2006 erstmals in Rente gehen, beträgt der steuerpflichtige Anteil bereits 52%, der steuerfreie Teil der Rente sinkt dann auf 48% der Jahresbruttorente 2007 als fester Rentenfreibetrag. Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt für die jeweiligen Neurentner bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Danach erhöht er sich um jährlich ein Prozent, so dass ab 2040 die Rente zu 100% steuerpflichtig ist.

    Ist die Rente allerdings die einzige Einkunftsart und übersteigt der steuerpflichtige Teil der Rente nicht den Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum
    (2005 = 7.664 EUR für Alleinstehende, 15.328 EUR für Verheiratete) fallen keine Steuern an.

    Ob und in welcher Höhe Steuern von der Rente entrichtet werden müssen, ist, ggf. mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins,mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.


    p.s.hier mal ein link von der bfa
    http://www.bfa.de/nn_5910/de/Inhalt/Pressestelle/Pressedienst/Pressedienste_20III._20Quartal_202004/Neues_20Steuerrecht_20f_C3_BCr_20Versicherte_20und_20Rentner.html
    dort kann man informationshefte anfordern...vielleicht auch fuer den ein oder anderen hier interessant....>
    Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner

    Pressedienst 2004
    Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat zu den Themen "Rentenbesteuerung" und "Entlastung der Beitragszahler" unter dem Titel "Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner" eine kostenlose Broschüre herausgegeben.

    Muss ich ab 2005 Steuern auf meine Rente zahlen? Wie kann ich mehr Geld in meine private Altersversorgung investieren? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich momentan viele.

    Die BfA möchte mit ihrer Broschüre Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige über die Neuregelungen ab 2005 informieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich einen Überblick zu verschaffen.

    Die Broschüre ist kostenlos und kann bei der BfA, 10704 Berlin bestellt werden. Bestellungen sind auch im Servicecenter online möglich. Wer per E-Mail bestellen möchte, sollte an vordruck@bfa.de mailen. Per Fax sind Bestellungen unter 030 865 27395 möglich.
     
    #6 19. Juni 2005
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2005
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
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    neue rentenbesteuerung für alle...

    siehe nähere infos hier:

    http://www.steuer-sparbuch.de/index2.cfm?s_id=2&exturl=aHR0cDovL2J1aGwudmFsdWVuZXQtY29udGVudC5kZS9wb3J0YWwvbmV3c0NvbnRlbnQucGhwP29iamlkPTkyNDczNg==

    aus einem steuernewsletter. ist nicht uninteressant, was die regierung mit uns vorhat....*schrei*:(

    hier der orginaltext:

    Rentenbesteuerung: Erwerbsminderungsrenten ab 2005
    [​IMG]23-05-2005


    (Val) Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten bzw. Erwerbsminderungsrenten werden im Allgemeinen nur für eine begrenzte Zeit gewährt und spätestens mit dem 65. Lebensjahr in die Altersrente umgewandelt. Deshalb sind sie als abgekürzte Leibrenten nur mit dem besonderen Ertragsanteil nach § 55 EStDV steuerpflichtig.

    Solche Renten werden im Allgemeinen zunächst befristet für drei Jahre gewährt und danach ggf. verlängert. In diesem Fall handelt es sich nicht jeweils um eine neue abgekürzte Leibrente, da nicht jedes Mal ein neuer Versicherungsfall vorliegt. Vielmehr liegt eine einheitliche Rente mit einem gleich bleibenden Rentenbeginn vor, für die die Rentenbezugsdauer bei jeder Verlängerung neu festgelegt wird. Das bedeutet nach bisherigem Recht: Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt bei der erstmaligen Befristung auf drei Jahre 4 Prozent des Rentenbetrages. Wird die Rente anschließend um weitere drei Jahre verlängert, wird der Ertragsanteil ab dem vierten Jahr auf 11 Prozent festgesetzt. Bei einer weiteren Verlängerung um drei Jahre beträgt der Ertragsanteil ab dem siebten Jahr 17 Prozent. Bei einer Befristung auf zehn Jahre beträgt der Ertragsanteil 19 Prozent.

    Nach dem neuen Alterseinkünftegesetz verändert sich die Besteuerung dieser Renten ab 2005 grundlegend, je nachdem, ob sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer privaten Berufsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung stammen:

    - Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen nun - wie die Altersrenten - mit dem maßgebenden Besteuerungsanteil versteuert werden. Dieser beträgt für alle Bestandsrentner und für solche, die im Jahre 2005 erstmals Rente beziehen, 50 Prozent. Gegenüber dem bisherigen Ertragsanteil von 4 Prozent ist das eine Erhöhung um sage und schreibe 1150 pro mille. Bei Rentenbeginn im Jahre 2007 steigt der Besteuerungsanteil sogar um weitere zwei Prozentpunkte.

    - Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten aus privaten Versicherungen sind hingegen weiterhin mit dem besonderen Ertragsanteil nach § 55 EStDV steuerpflichtig. Und dieser Ertragsanteil wird 2005 sogar noch abgesenkt. Bei erstmaliger Gewährung im Jahre 2005 sind statt bisher 4 Prozent nur noch 2 Prozent zu versteuern. Im Vergleich zur Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist deren steuerpflichtiger Anteil gegenüber der privaten Invaliditätsrente sogar um unglaubliche 2400 pro mille höher.

    Mehr zu diesem Thema und zur neuen Rentenbesteuerung bietet das Steuerportal www.Steuerrat24.de. Hier werden in einer eigenen Rubrik alle neuen Regeln zur Besteuerung der verschiedenen Alterseinkünfte und zur Absetzbarkeit der Altersbeiträge ausführlich und verständlich erläutert.

    http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dssid=2050&dsmid=5286
    (allerdings ist dies wohl kostenpflichtig...sogenannte mitgliedschaft)
     
    #7 1. Juli 2005
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2005
  8. Tabby

    Tabby Mitglied

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    Da der Zeitpunkt der Steuerabgabe näher rückt, wollte ich diesen Thread neu beleben, denn ich habe diesen Beitrag gefunden:

    http://www.valuenetphp.de/financialmind/newsArchiv_neu.php?objid=924736&type=steuer&mY=05-2005

    dort heisst es, dass ab der Steuererklärung 2005 die folgende Regelung gilt:

    Offenbar ist die Besteuerung der "abgekürzten Leibrente" nicht mehr gültig ? Weiss jemand dazu etwas Genaueres ?
     
  9. elli.g.

    elli.g. Mitglied

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    30. April 2003
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    69
    Alterseinkünftegesetz

    Hallo Ihr Lieben,
    also...

    Ertragsanteilversteuerung war einmal. Nun gilt das Alterseinkünftegesetz.
    Wer 2005 Rentner war oder in 2005 erstmals die Rente bekommen hat muß 50 % seiner Rente( und evt. andere Versorgungsbezüge) versteuern. Es wird einmal ein Freibetrag ermittelt, der dann weiterhin gilt.

    Also z.B. Wer 1000 Euro Rente in 2005 bewilligt bekommen hat und dann evt. noch irgend einen anderen Versorgungsbezug von seinem alten Arbeitgeber bekommt, nehmen wir mal 140 Euro an, so wird ein Freibetrag von 570 Euro festgesetzt. Die restlichen 570 Euro werden der Steuer unterworfen. Sollte denn mal wider Erwarten eine Rentenerhöhung erfolgen von z. B. 1,5 % so wäre das ja dann eine Rente von 1015 Euro, der andere Versorgungsbezug bleibt vielleicht gleich. Dennoch werden von den nunmehr 1155 als Freibetrag 570 Euro abgezogen und der nun verbleibende Rest der Steuer unterworfen.

    Wer in 2006 in Rente geht darf nur noch 48 % als Freibetrag rechnen, 2007 46 % , 2008 44 % . Der zu versteuernde Anteil steigt also mit jedem Jahr in dem man später in Rente geht. Irgendwann sind alle Renten voll steuerpflichtig.

    Vielleicht kann die Info ja jemand verwenden.

    Gruß
    Elli
     
  10. Tabby

    Tabby Mitglied

    Registriert seit:
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    145
    Vielen Dank für deine Erläuterung, Elli. :)

    Da wird es ja ab 2006 mächtig klingeln im Finanzsäckel. :(
     
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