Urlaub trotz Krankengeld

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Chiara20, 16. Juni 2005.

  1. Chiara20

    Chiara20 Guest

    Ich habe da mal eine Frage und zwar hat mein arzt mir geraten ein paar tage weg zu fahren (ausland) da es mir nervlich nicht so gut geht! Also bin ich mit dem schreiben zu meiner krankenkasse und die hat es jetzt abgelehnt da ich krankengeld beziehe! Kann mir da jemand weiter helfen?
     
  2. Lilly

    Lilly offline

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    hallo,

    in österreich ist ein auslandsaufendhalt im krankenstand möglich, wenn dies ein arzt schriftlich befürwortet. er muss in dem attest schreiben, das du körperlich dazu in der lage bist und du die erholung und den ortswechsel dringend nötig hast.
     
  3. Chiara20

    Chiara20 Guest

    Hallo
    Das hat er auch gemacht doch die Frau von der Krankenkasse meinte das es warscheinlich nicht genehmigt wird und das sie es aber zum Medizinischen dienst weiter leitet doch da habe ich nicht wirklich viel hoffnung das die mir das genehmigen! Obwohl ich ein paar Tage auszeit wirklich dringend benötige!
     
  4. Mücke

    Mücke Guest

    hi,

    ich habe mehrere monate eine wiedereingliederung ( gilt bei der kk auch als AU)von 6 stunden gemacht. während dieser zeit wollte ich, wie es ja nach ein paar monaten durchaus mal vorkommen kann, auch ein paar tage frei haben ( unter anderem für einen gang zu behörden).
    dies ist mi von der kk und der bg ( war au wegen arbeistunfall) offiziell nichtgenehmigt worden.
    inoffiziell sollte ich mich mit meiner chefin einigen, so bekam ich doch noch einige tage frei.

    gruss mücke
     
  5. Lilly

    Lilly offline

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    mir ist noch was eingefallen. vielleicht wird dir ein *uralub* nicht bewiligt, aber suche mal um einen ortswechsel an, bei uns im ösiland auch *domizilwechsel* genannt. gib die adresse an wo du wohnen wirst und wie lange..... ein versuch ist es wert.
     
  6. Liala

    Liala Neues Mitglied

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    Hallo!

    Ich versteh' das irgendwie nicht und habe 'ne (wahrscheinlich blöde) Frage: Warum muß/soll die Krankenkasse denn überhaupt was von Deinem Urlaub wissen? Warum muß sie was bewilligen? Wenn man krank geschrieben ist, ist man krank, ist es da nicht egal, wo man krank ist (solange man nicht arbeiten geht)? Oder soll die Krankenkasse den Urlaub bezahlen, wie 'ne Kur?
    Grüße
    Liala
     
  7. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Krankengeld und Urlaub

    Wer Arbeitnehmer ist und durch Krankheit bedingt Krankengeld bezieht, unterliegt dem Wohnortbegrenzungsgesetz. Wer in Urlaub fährt, ohne es genehmigt zu haben, dann im Urlaub krank wird, verunglückt etc. kann und wird mit Entzug des Krankengeldes "bestraft".

    Ich würde mir solche Aktionen ausserhalb !!! Deutschlands verkneifen. In der BRD ist das was anderes - dennoch würde ich längeres Fortbleiben zumindest dem HA melden.

    Manchmal genehmigt der HA auch eine Reise !! Bei chronisch Kranken kann das anders aussehen, aber man sollte immer an die Konsequenzen denken !!! Krank sein bedeutet ja eigentlich auch, nicht fit zu sein für andere Dinge, die nicht mit der Arbeit zu tun haben.

    Die genauen Richtlinien gibt dir jede Krankenkasse.

    Mfg
    Pumpkin
     
  8. Chiara20

    Chiara20 Guest

    Urlaub

    Nein das soll sie natürlich nicht. Aber es geht darum das wenn mir was in dem Unfall passiert bezahlt die versicherung nicht wenn das nicht genehmigt ist! Und ich brauche im Ausland ja auch einen Auslandskrankenschein und den bekomme ich nur von der Krankenkasse!

    LG Chiara
     
  9. Renti

    Renti mit sehschwäche

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    hallo chiara,

    also, ich kann dazu sagen: mein hausarzt hat mir ein attest geschrieben, dass er es sehr befürworten würde, wenn ich *klimawechsel* hätte, wegen der psyche. zu dem zeitpunkt war ich schon 1 jahr krankgeschrieben. ich bin dann zur kk und die fragten mich ob D oder ausland. als ich dann ausland sagte, genehmigten die mir zwar den urlaub, ich habe aber für die 2 wochen kein krankengeld bekommen und musste mich dann auch persönlich bei der kk wieder zurückmelden. hätte ich in D urlaub gemacht, hätte ich weiter krankengeld bekommen.

    das sind jetzt meine erfahrungen gewesen.

    ich hoffe, dass es bei dir irgendwie klappt.

    lg renti
     
  10. Jörg

    Jörg Mitglied

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    Berlin
    Hallo Chiara20,

    wenn Du krankgeschrieben bist und noch Lohn-/Gehaltsfortzahlung hast (bis 6 Wochen), solltest/musst? Du sogar Deinen Arbeitgeber informieren. Tust Du das nicht, kannst Du dort Schwierigkeiten bekommen.

    Wenn Du Krankengeld erhältst, musst Du die Krankenkasse informieren bzw. eine Genehmigung bekommen. Diese kann Dir für die Zeit eines Urlaubs das Krankengeld streichen. Eine gesetzliche oder ähnliche Regelung gibt es nicht.

    Warum musst Du denn in’s Ausland fahren? Eine Genehmigung für’s Inland wäre vielleicht einfacher zu bekommen. Hat Dir der Arzt wirklich einen Auslandsaufenthalt nahegelegt? Oder fallen Krankschreibung und geplanter Urlaub zufällig zusammen?

    Gruß aus Berlin

    Jörg
     
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