praxisgebühr extra im notfall?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 11. Juni 2005.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    wer weiss da bescheid?

    habe in diesem quartal schon lange die 10 € praxisgebühr entrichtet.
    heute, samstag, musste ich als notfall zum bereitschaftsdoc für augen, nahm die quittung mit und zeigte sie vor. doch ich musste erneut 10 € zahlen. hatte zu gr. schmerzen, die augen mussten kontrolliert werden (hatte auch mal wieder was durch sjögren).
    was mache ich, wenn nächste woche ein anderer doc bereitschaft hat? muss ich dann wieder 10 € löhnen, wenn ich als notfall komme?
    ich ging immer davon aus, dass nur 1 x die 10 € gezahlt werden müssten.

    wer weiss darüber bescheid?

    gruss
    bise
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    notfallambulanzen nehmen extra 10 euro.


    Bei der erstmaligen Konsultation eines Vertragsarztes, Vertragspsychotherapeuten und Vertragszahnarztes fällt eine Praxisgebühr von jeweils 10 Euro an. Auch beim Augenarzt wird eine Praxisgebühr von 10 Euro fällig, wenn keine Überweisung vorliegt. Ebenso ist beim Frauenarzt eine Praxisgebühr zu zahlen, wenn keine Überweisung vorliegt. Ausnahme: Bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung entfällt die Praxisgebühr und es ist auch keine Überweisung erforderlich.

    - Beim Psychotherapeuten fällt in jedem Fall pro Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro an. Wurde beim Psychotherapeuten bereits die Praxisgebühr bezahlt und sollen die Beschwerden körperlich bei einem Arzt abgeklärt werden, wird nicht nochmal eine Gebühr fällig.

    - Beim Zahnarzt ist für eine einmalige jährliche Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr zu zahlen. Geht man öfter zum Zahnarzt, wird pro Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Überweisungen zum Zahnarzt können von anderen Ärzten NICHT ausgestellt werden.

    - Auch beim Notdienst muss in jedem Fall pro Quartal eine Gebühr von 10 Euro bezahlt werden,
    http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=16710. Erneut eine patientenunfreundliche Regelung!
     
  3. laface

    laface Mitglied

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    hallo bise,

    hier eine kleine aufklärung:
    Patienten haben für die Erstinanspruchnahme im Rahmen eines Notfalldienstes oder einer Notfallbehandlung einmal die Praxisgebühr zu zahlen. Werden im Quartal weitere Notfallbehandlungen notwendig, ist keine weitere Praxisgebühr zu zahlen, wenn die Quittung über die bereits im Notfall/Notfalldienst gezahlte Praxisgebühr vorgelegt wird.

    nachzulesen unter dem folgenden link:

    http://kvmv.arzt.de/patienten/25/FAQ/Wie_erfolgt_die_Entrichtung_der_Praxisgeb__hr_im_Notdienst.html

    lieben gruß
    laface
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    den notfall hat der augendoc heute nicht auf der quittung vermerkt, geht nur aus dem datum hervor.
    muss ich jetzt nochmals zu ihm hin, um mir ausdrücklich notfall quittieren zu lassen? (taxikosten waren 35 € fällig).

    ende des monats fahre ich für wenige tage woanders hin,
    was mache ich dann, wenn die augen wieder probs machen? notfall? überweisung? letztere könnte ich mir von meiner augen doc rein vorsorglich geben lassen.

    meine augen haben häufig etwas durch sjögren - gerade bei witterungswechsel entzünden sie sich. da ich nur noch wenig sehkraft habe, muss sofort kontrolliert werden.
    gruss
    bise
     
  5. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

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    hi bise,

    wenn du in die notaufnahme eines kh gehst bzw den ärztlichen bereitschaftsdienst in anspruch nimmst zahlst du immer die praxisgebühr, für die weiterbehandlung derselben erkrankung dann aber nicht mehr. andererseits: ist das nicht sowieso egal? als chroniker bekommst du doch sowieso irgentwann ne freistellung von den zuzahlungen?

    liebe grüsse
    lexxus
     
  6. Mücke

    Mücke Guest

    hallo kuki,

    ich werde vom hausarzt an den psychotherapeuten überwiesen und musste noch nie 10 euro zahlen....


    gruß mücke
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    ist nicht egal für mich.
    lebte ich alleine, hätte ich natürlich eine freistellung und müsste sozi-hilfe beantragen zum lebensunterhalt.
    doch lege arbeitet noch, ist privatversichert und auch krank. dessen unkosten werden ja leider nicht berücksichtigt für die berechnung einer zuzahlungsbefreiung.
    ich muss mit jedem pfennig rechnen. die docs drücken mir meistens grüne rezepte in die hand - jetzt sogar für kg. auch die augentropfen werden nicht automatisch auf kk rezept verordnet. ich weiss, müssten sie. doch was soll ich machen? ich bin müde vom dauernden widerstand leisten. der ständige kampf zermürbt mich im augenblick.
    gruss
    bise
     
  8. Mücke

    Mücke Guest

    hallo bise,

    auch wenn man sozi bekommt, muss man leider noch 41 euro, eben 1 % bei chr krankheit , zahlen....


    gruß mücke
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo,
    habe mich vorhin bei der kk erkundigt. auskunft: es soll seit jan. 05 besondere quittungen über die entrichtung der praxisgebühr bei notfallbehandlung geben. nur wenn auf der quittung ausdrücklich vermerkt ist, notfallbehandlung,
    entfällt bei weiteren behandlungen durch andere notdienste die nochmalige gebührenzahlung.
    gruss
    bise
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    nun eine andere frage:

    jeder doc fährt mal in urlaub bzw. macht für einige zeit die praxis zu. er hat einen vertreter.
    der vertreter kennt mich nicht, ich zeige die quittung, dass ich die praxisgebühr bezahlt habe, doch der vertreter verlangt jetzt auch 10 € praxisgebühr.
    ist mir heute beim augendoc passiert.

    das kann ja heiter werden, wieder sind die augen erkrankt, ab übermorgen hat ein anderer doc die vertretung. wahrscheinlich muss ich auch dort nochmals 10 € löhnen.
    der doc, bei dem ich die fälligen 10 € praxisgebühr bezahlt habe, ist in urlaub. die anderen docs sind auch fort.

    das darf doch alles nicht wahr sein, dauernd scherereien mit der praxisgebühr. kk-rezepte werden nicht ausgestellt - immer nur p-rezepte - begr. das so überlastete budget.....

    gruss
    bise
     
  11. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo bise,

    wenn der vertretungsarzt trotz vorgezeigter quittung auch noch
    10 euro kassieren will, dann sagst du, dass du die kk anrufen wirst,
    und zwar gleich von dort aus, um das zu klären.

    was meinst du, wie schnell das plötzlich geht?

    lieben gruss marie
     
  12. Biglia

    Biglia Nachtkatze

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    Moin bise,

    du musst NICHT die 10 Euro bezahlen! Sag, dass du von "Name des Arztes" kommst und du hier bei ("Name des Vertretungsarztes") nur bist weil er VERTRETUNG macht. Sag das ausdrücklich so, dann musst du nichts zahlen, ansonsten eben mit Anruf bei der KK drohen. (hatte ich jetzt erst nach meinem KH-Aufenthalt weil ich da Medi-Umstellung gemacht wurde und ich das andere - niedrigere Dosis - nicht zuhause hatte und mein Schmerztherapeut in Urlaub war)

    Kann doch nicht wahr sein *aufreg über diese Frechheit*

    Wenn die keinen Plan haben wann die die Praxisgebühr einzuziehen haben, dann sollen sie in Fortbildungskurse gehen. *grml*

    Alternativ nimm einfach den Ausdruck mit wo das mit den Vertretungsärtzen drin steht und zeig das denen vor, samt Weigerung deinerseits die 10 Euro zu zahlen und der Drohung mit Anruf bei der KK. Ich kann mir vorstellen wie es dir da geht. Kaputt, erschöpft, Schmerzen und dann noch dieser "Mist", aber setz dich durch, erst recht wenn du auf jeden Cent achten musst *dich mal lieb in den Arm nimmt und ganz sanft drückt*

    Hm, bezüglich Notfalldienst und Praxisgebühr solltest du wirklich nochmal dort hin und versuchen, dass du die richtige Quittung bekommst, damit du eben weniger Ärger mit dem nächsten Notfalldienst (hoffen wir es nicht!) hast und gleich behandelt wirst.

    Bis dann
    Biglia
     
  13. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Es genügt nicht, zu sagen, man sei hier nur im Vertretungsfalle. Man muss auch die Quittung vorweisen ! Und es muss auch der benannte Vertretungsarzt sein.

    Die Vorschriften haben sich schon 3 mal geändert, deshalb die Verwirrung und deshalb auch unterschiedliche Antworten zu verschiedenen Quartalen:

    Und:
    Vertretungsarzt ist nur derjenige, der auch angegeben ist als solcher.

    Beispiel :
    Hausarzt Dr. XY in Karlsruhe, dort 10 Euro bezahlt, Quittung erhalten.
    Hausarzt geht in Urlaub. Als Vertretung wird Dr W angegeben.
    Dorthin MIT QUITTUNG gehen, dann keine Praxisgebühr mehr.

    Ohne Quittung, muss erneut gezahlt werden.

    Geht man jedoch zu einem anderen Arzt, der auch in der Nähe ist, jedoch NICHT als Vertretungsarzt angegeben ist, dann ist es auch kein Vertretungsfall, sondern ein neuer Arzt. Dann ist eine Praxisgebühr zu zahlen.

    Im Notfalldienst ist 1x ebenfalls zusätzlich die Praxisgebühr zu zahlen; Quittung mit Aufdruck Notfall.

    Vielleicht klärt das einige Mißverständnisse.
     
  14. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    besten dank, frank!

    gruss marie

     
    #14 23. August 2005
    Zuletzt bearbeitet: 31. August 2008
  15. bise

    bise Neues Mitglied

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    so lag es bei mir:

    habe beim haus doc 10 € praxisgebühr bezahlt. die quittung hatte ich natürlich dabei. - hausdoc praxis zu -
    der hausdoc hat die überweisung zum augendoc ausgestellt. der augendoc ging in urlaub. als vertreter war in der praxis dr. g angegeben. dorthin ging ich (mit praxisquittung) während der normalen sprechstunde. ich musste 10 € löhnen. begrdg.:ob ich patientin von dr. xy sei, könne man nicht wissen.
    gott sei dank hatte ich noch einen 10 € schein dabei.
    die praxis sagte mir zu, dass ich die 10 € zurückerhalte, sobald geklärt sei, dass ich bei dr. x y patientin sei. ich solle mir nach dessen rückkehr aus dem urlaub von dort einen vertreterüberweisungsschein holen und diesen in der praxis vorlegen, dann erhielte ich das geld zurück.
    wenn ich nicht innerhalb von einer woche nach rückkehr in der praxis erscheinen würde, würde das geld an die kk abgeführt.
    an sich so gut; nur: ich bin schwerstgehbehindert, bin auf taxibenutzung angewiesen. um die rückgabe der 10 € zu erreichen, müsste ich an taxikosten 25 € einsetzen.

    leider sind meine augen durch das rheuma so betroffen, dass der besuch dringend notwendig war. mal wieder dicker befund. nächste woche hat ein anderer augendoc die offizielle vertretung. muss ich nochmals einen augendoc konsultieren, werden dann natürlich erneut 10 € fällig. denn eine quittung für das zahlen der 10 € ist mir nicht ausgehändigt worden, da ich ja das geld zurückerhalten könnte. eine vorsorgliche ausstellung der überweisung an den vertreter für nächste woche wurde abgelehnt, ich sei ja keine patientin der vertretungspraxis.
    ich kann euch versichern, ich habe diskutiert und wie mit engelszungen gesprochen.
    doch ohne 10 € keine untersuchung. da war ich dann hilflos und machtlos.
    gruss
    bise
     
  16. Mücke

    Mücke Guest

    .....

    hallo bise,

    bitte doch den entsprechenden arzt oder arzthelferin in der vertreterpraxis anzurufen und zu bestätigen, dass du dort patientin bist oder dass sie nen schein dort hin faxen, dann steht ja auch eigentlich alles drauf, hast die zeit eingehalten und kannst, wenn die vertreterpraxis es unbedingt wünscht, einen überweisungsschein per post dorthin senden oder senden lassen.


    liebe grüße

    mücke
     
  17. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    @Bise:

    Wenn die Augendocs nacheinander in Urlaub fahren, musst Du so vorgehen:

    Da der Hausarzt zu hat -> Vertretungsarzt des Hausarztes aufsuchen mit Quittung, dort neuen Überweisungsschein holen und damit zum Augenarzt gehen. Als Begründung kannst Du ruhig angeben, dass es wegen der Praxisgebühr notwendig ist.

    Wenn Du nicht selbst hinfahren kannst, dann Lege mit Kärtchen und Quittung dorthin schicken. Das ist die Aufgabe des Vertretungsarztes, ist nichts dabei. Du musst für eine Überweisung nicht selbst hinfahren.

    Allerdings kannst Du nicht verlangen, dass der Überweisungsschein geschickt wird.
    Der Arzt bekommt für so eine Überweisung die Verwaltungsgebühr, das sind ca 1,40 Euro (wenn Du nicht selbst dort erscheinst) nach derzeitigem Punktwert.

    Es ist kompliziert und es sollte dabei aber nicht vergessen werden, dass diese ganze Praxisgebühr nicht die Idee der Ärzte war.
    Ein Arzt aus Baden-Württemberg hat dagegen beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage eingereicht, stellvertetend für die anderen Ärzte und die Klage ist abgewiesen worden, weil sie eben der Gesetzeslage entspricht. Die Gesetze sind nicht von den Ärzten gemacht worden.

    Im übrigen zeigen die Kassen keine Gnade. Sie ziehen die Gebühr von den Ärzten ein. Und zwar in einer Summe, also nicht nach Patientenname.

    Nach der Regelung in Baden-Württemberg kann eine Überweisung nicht nachgereicht werden. Genauer: Das erste Behandlungsdatum muss NACH dem Ausstellungsdatum der Überweisung liegen.

    Die Gebühr im Notdienst wurde schon 3mal umgeändert.

    Also: vom Hausarzt /Vertreter eine neue Überweisung holen lassen.

    Ansonsten, wenn der Arzt weiter weg ist, vom Hausarzt VOR der Urlaubszeit einen Überweisungschein für "Arzt am Aufenthaltsort" holen, dann kann man auch zu jedem näheren Arzt gehen für Überweisungen/Behandlungen.

    Ansonsten gebe ich zu bedenken, dass viele Regelungen von den Kassen so durchgeboxt wurden, damit eben reichlich Praxisgebühr anfällt (Begrenzungen der Rezepte, Heilmittel etc) . Es ist schliesslich Geld für die Krankenkassen. Telefonische Auskünfte gelten hierbei nicht, alles schriftlich wie sonst auch im Leben und das dürfte wohl so schnell nicht möglich sein im Problemfall.
     
  18. Biglia

    Biglia Nachtkatze

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    @Frank: Mein Beitrag war so ausgelegt, dass 1. die 10 Euro schon bezahlt wurden und 2. der Quittungsschein über jene welche vorgezeigt wird. :)

    @bise: finde ich aber eine Sauerrei, dass die sowas mit dir machen. Hm, mir ist da gerade eine Idee eingefallen wie du das mit dem Beweisen in Zukunft machen kannst: Lass dir ein kurzes Schreiben von deinem Arzt geben, bevor er in Urlaub geht. In diesem soll dann drin stehen, dass du seit "vonDatum/Jahr" bis "lfd." Patientin von ihm bist. Ist ja eigentlich kein Akt für die und das hat mein Arzt auch schon gemacht (naja, so ähnlich -> Medikamentenliste, eben weil er in Urlaub ging und ich zu seinem Vertretungsarzt musste, aber die laufenden Medis noch in keinem Befund erfasst sind, sodass ich ja nichts vorweisen hätte können). Es sollte aber von der Arzthelferin ein Papierbogen benutzt werden wo auch sein Briefkopf drauf gedruckt ist, dass die Vertretungsleute nicht sagen können du hättest es gefälscht oder so.

    Viel Glück und wenig (besser keinen) Stress wünscht dir
    Biglia
     
    #18 26. August 2005
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2005
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