Krankengymnastik

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von pumuckl, 10. Juni 2005.

  1. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Hallo zusammen,

    habe wegen Fibromyagie dreimal Krankengymnastik verordnet bekommen mit á 6 Anwendungen. Nun hat mir mein Arzt ein 4. Rezept ausgestellt, also außerhalb des Regelfalls. Mit diesem Rezept bin ich zur Krankenkasse, um es genehmigen zu lassen. So ist der Amtsweg, hab ich bei der Rheuma-Liga gelernt.

    Und was macht die Krankenkasse, die schreibt "Genehmigungsverzicht" drauf, stempelt es ab und das wars. Ich dachte, ist ja toll, ich bekomme weiterhin KG, ohne dass es die KK genehmigen muss. Weit gefehlt!! :mad: Ich bekomme zwar weiterhin KG, wenn es mir der Arzt verordnet, aber der Arzt muss damit rechnen, dass er in Regress genommen wird am Ende des Jahres. So wird der schwarze Peter hin und her geschoben und wer sind die Leidtragenden? Wir Patienten natürlich! :rolleyes:

    Ist es jemandem von euch auch schon so ergangen?
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Krankengymnastik auf Rezept

    Hi, .....eine sehr unterschiedlich gehandhabte Angelegenheit.
    Aber wenn seitens des Arztes davon ausgegangen wird, daß die Krankengymnastik der jeweiligen gesundheitlichen Situation angepaßt werden muß und somit keine reine "Anlernfähigkeit" seitens der Patienten vorrausgesetzt werden kann, muß dieses genehmigt werden.
    Weiter ist dann davon auszugehen, daß die vom Patienten durchgeführten Übungen somit nur unter Anleitung und fachlicher Hilfestellung durchführbar sind.
    Ein ganz treffendes Beispiel wäre eine vorliegende Osteoporose vom "Wert unter 1", hier wäre dann die Bruchgefahr bestimmter Knochen Vorraussetzung Übungen nur unter Anleitung durchführen zu lassen.
    Der Verweis vieler Krankenkassen "der Patient könnte nach ......Übungen diese Gymnastik selber durchführen" ist somit nicht zutreffend.
    Der behandelnde Arzt kann auch darauf verweisen, daß die Krankenkasse doch betreffs dieser verlangten "Eigenübungen" auch Unfälle während dieser Übungen in Kostenübernahme zu tragen hätte - wird die niemals machen.
    Ja und vielfach sind bestimmte Regelungen zwischen Rheumaliga und KK gemacht wurden.
    Und um es mit Ullas Worten zu sagen "das kann ich so nicht glauben, bringen sie mir das Beispiel....niemanden dürfen zustehende Leistungen verwehrt werden...." ach ja die GUTE.
    Gruß "merre"
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    mir ergeht es andauernd so.
    der doc hat angst, in regress genommen zu werden, also schreibt er nur noch private rezepte aus. ich bin auf kg angewiesen, meine bänder sind so ausgeleiert, dass meine gelenke kreuz und quer stehen. höllische schmerzen. die physios machen manuelle therapie und richten die gelenke etwas. der doc könnte es nicht. alleine kann ich es auch nicht mehr, denn die finger sind auch draussen. die kk sagt, wenn der doc es verschreibt, wird auch gezahlt. es ist medizinisch notwendig. nur es verspricht keinen heilungserfolg. der status quo wird gehalten. das ist in den augen des doc nicht genug, um einen regress zu riskieren.

    bei privat rezepten haben die physios andere honorare als bei kk rezepten, d.h. sie sind bedeutend anspruchsvoller - meistens.
    nur wer soll das bezahlen? wer kann sich das leisten?
    gruss
    bise
     
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