ärztliche bescheinigung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von klaudi, 23. Mai 2005.

  1. klaudi

    klaudi Neues Mitglied

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    hallo an alle

    habe schon wieder ein problem! das theater mit meinem hausarzt kennt ihr ja schon. er meint ja ich hätte nur depressionen,und hat sich meine geschwollenen gelenke nicht angesehen.es wird immer schlimmer.jetzt sind wir, durch die arbeitslosigkeit meines mannes im hartz reingerutscht,leider.da ich im moment nicht arbeiten kann,(schaff kaum mein eigenen haushalt)benötige ich laut arbeitsamt ein ärztliches attest was mir mein rheuma bestätigt.mein mann rief darauf hin beim rheumatologen an ,damit die ein attest fertig machen.die wiesen uns wieder mal ab , sowas könnten sie nicht ausstellen ,das soll der hausarzt machen.mein problem ist jetzt:da der h.arzt meint ich hätte nichts,sondern nur depressionen wird er mir wohl kaum ein attest geben.der hat mir neulich noch nicht mal ein schmerzmittel verschrieben obwohl ich mich kaum rühren konnte.
    mein rheumatologe weiss von alledem.müsste er nicht ein attest ausstellen ?er
    hat doch schliesslich die diagnose gestellt.manchmal meine ich ,der zweifelt mich auch an, weil der h. arzt ihm einen floh ins ohr gesetzt hat.ich brauche aber dies attest.würde lieber gesund sein und arbeiten,aber es geht momentan beim besten willen nicht.und ihr könnt mir glauben ,ich habe das gefühl ich bin diesen beiden ärzten zuviel.meine gelenke sehen schon richtig deformiert aus und die kümmern sich nicht:mad: .wer weiss rat (mit der bescheinigung).wär nett wenn ihr mir schreibt.

    liebe grüsse
    klaudi
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    1. Schritt: mein Hausarzt überweist mich zu einem Spezialisten;

    2. Schritt: durch diese Direktüberweisung ist der mitbehandelnde Arzt
    verpflichtet, dem überweisenden Arzt einen Bericht über seine
    Untersuchungen und Befunde abzugeben

    3. Schritt: der Hausarzt muss dann ggfls. die vom Facharzt angeordneten
    Behandlungen und Medikamente fortführen und auch verordnen

    4. Schritt: ist mein HA ein Idiot, mein Rheumatologe auch, dann gehe ich zu
    meiner KK persönlich, nehme alles mit, z.B. in Kopie die Befunde,
    trage denen mein Problem vor und beantrage

    5. Schritt: einen MD, der mit gutachterlich untersucht und die Krankheit defi-
    niert und notfalls dann ein sog. Attest abgibt.

    6. Schritt: zum AA gehen und denen das alles erklären und die bitten, einen
    Amtsarzt zu benennen, der die Untersuchung anhand der Befunde
    nachvollzieht.

    7. Schritt: ich suche mir kompetente, menschliche und könnende Ärzte, z.B.
    einen Internisten.

    Alles Gute, Pumpkin
     
  3. KayC

    KayC Stehauffrauchen

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    Kann dem nur vollends zustimmen. Und das Ganze möglichst fix jetzt ab Punkt 4.

    Lieben Gruß und schönen Abend
    Katharina
     
  4. klaudi

    klaudi Neues Mitglied

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    danke euch, wende mich morgen sofort an die krankenkasse und hoffe das ich da weiterkomme.
    viele grüsse
    klaudi:)
     
  5. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Zuerst eine Bemerkung nebenbei: Der Hausarzt ist nicht weisungsgebunden, er muss also nicht die fachärztliche Meinung fortführen. Oft gibt es ja durchaus widersprüchliche Befunde und Therapieansätze, das kann gar nicht alles gleichzeitig weitergeführt werden.

    Zu dem Attest wg AA:

    Das AA schickt häufig den Patienten zum Hausarzt, um ein Attest zu besorgen. Das ist nicht rechtens. Das AA will damit die Befundgebühr umgehen und schickt den Patienten vor. Der Attestanforderer (also somit der Patient) muss die Kosten des Attestes tragen.

    Richtig wäre, das AA schreibt den Hausarzt an zusammen mit einer Kostenübernahme. Das ist so vorgesehen und es besteht seit einiger Zeit eine Vereinbarung zwischen den Ärzten und dem Arbeitsamt. Hierbei werden auch die Befunde des Rheumatologen abgefragt, die Meinung des Hausarztes kann also nicht so weit davon abweichen.
    Ist dennoch eine abweichende Meinung da, ist der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes da, bzw es werden Fachärzte benannt, die im Auftrag arbeiten.

    Das bedeutet konkret, das AA muss den zuständigen Arzt anschreiben, Facharztbefunde anfordern, die Kosten tragen und danach eine Einschätzung treffen.
     
  6. klaudi

    klaudi Neues Mitglied

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    erst mal danke für den hinweis mit dem attest fürs a.a.. das der h.arzt abweichende meinungen vom facharzt haben darf ist mir klar und auch verständlich.aber ich lasse mir keine depressionen unterschieben wo ich keine habe. mein blutbild hat keine entzündungen aufgewiesen ,weil zu der zeit unter 30mg täglich kortison und arava stand.und an diesem blutbild hält der sich fest. sagt aber gleichzeitig das er von rheuma gar keine ahnung habe.also soll er sich raushalten. ausserdem bin erst ziemlich neu dort , kennt nichts aus meinem privatleben ,hat mich nie danach gefragt.mitreden, mit nach anderen möglichkeiten zu suchen ist okay.aber zu sagen das ich nichts hätte das seien nur depressionen ,das macht mich sauer.am liebsten würde ich mit den mittlerweile sehr geschwollenen gelenken zu ihm gehen und ihm das gegenteil beweisen.aber das ist vergeudete zeit für mich.warte lieber auf meinen termin in sendenhorst und beiss mich solange durch.

    gruss klaudi
     
  7. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Hallo Klaudi

    Deine Frage war ja wegen dem Attest, deshalb habe ich darauf geantwortet.

    Dein Verhältnis zu den Ärzten ist eine andere Frage. Wobei Du ja entsprechende Medikamente nimmst, das muss sich ja auf einen Befund stützen.

    Es werden ja immer wieder Stellungnahmen erforderlich sein. Versorgungsamt, Heilverfahren etc., Du solltest da schon eine Stelle des Vertrauens haben. Der MDK und die Kassen sind für Atteste nicht zuständig.

    Das AA kann auch nur Befunde anfordern (kostenlos für Dich ) oder lass Dir vom Rheumatologen seinen Arztbrief kopieren (geht auf Deine eigene Kosten).

    Letztlich wirst Du aber eine Stelle des Vertrauens brauchen, sonst ist es nur ein Gegeneinander statt ein Miteinander.
     
  8. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    Hallo Klaudi,

    Du als Patient hast das Recht Einblick in die Krankenakte zu bekommen, auch kannst du diese kopieren natürlich auf deine Kosten. Wenn dein HA dich an den Rheumatologen überwiesen hat, so ist dieser verpflichtet einen Arztbrief an den überweisenden Arzt zu schicken. Wenn dieser bereits besteht, lass ihn dir als Kopie aushändigen. Ansonsten gebe ich den anderen Recht, das AA muss deine Ärzte anschreiben und um Auskunft bitten, aber erst nachdem deine Ärzte von der Schweigepficht entbunden hast.

    Klaus















     
  9. klaudi

    klaudi Neues Mitglied

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    hallo suppenhuhn
    mein mann war heute morgen bei meinem h.arzt.der stellte aber kein attest, sondern nur eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.er sagte das a.a. solle sich die befunde selbst anfordern,wenn es nicht reicht. na ja ich hoffe das alles klar geht.
    liebe grüsse
    klaudi
     
  10. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo klaudi,

    ich hatte letztes jahr das gleiche spiel beim aa.
    da ich alle befunde zuhause habe, konnte ich dies der Ärztin zusenden.
    die restlichen fragen wurden telefonisch mit meinem hausarzt und rheumatolgen geklärt und so blieb mir die untersuchung erspart.

    jetzt werde ich mich ab 01.07. wohl wieder arbeitslos melden müssen, also das gleich spielchen wieder, fragenbogen inkl.schweigentbindung ausfüllen und das arbeitsamt fordert die unterlagen der bfa usw an.

    deine befunde und unterlagen anzufordern ist wirklich nicht deine aufgabe!!!
    würde mir da jetzt gar keinen großen kopf machen, sondern dem arbeitsamt mitteilen,das du keine befunde vorliegen hast und schon ist es nicht mehr deine sache.

    liebe grüße und gute besserung
    sabine
     
    #10 24. Mai 2005
    Zuletzt bearbeitet: 24. Mai 2005
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