Rechte des Arbeitgebers bei Krankheit

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Barbara, 27. April 2005.

  1. Barbara

    Barbara Guest

    Hallo, vielleicht weiß jemand von euch Bescheid: Ist es rechtens, wenn bei einer Krankschreibung von 2 Wochen der Chef am 2. Tag anruft und Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Krankheit verlangt?
    Ich habe überall im Internet gesucht und nichts gefunden.
    Würde mich über Antworten freuen, da ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll. Leider bin ich nicht mehr Mitglied in einer Gewerkschaft.

    Gruß, Barbara
     
  2. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    Hallo Barbara,

    wie das rechtens ist...??

    Ich habe lange in einem Heim gearbeitet, da mussten Dienstpläne umgeändert werden.
    War ganz normal, dass meine Kollegen oder auch der Chef angerufen haben, wie lange die Krankschreibung dauert.

    Vielleicht hat das einfach nur menschliche Gründe.

    Aber ich hab das Gefühl.... das trifft bei dir nicht zu???

    Grüßle - Mary

     
  3. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo barbara,
    das die krankschreibung zwei wochen dauert, kann der chaf ja zu dem zeitpunkt noch nicht wissen, deshalb fragt er sicherlich nach. ich denke eigentlich auch, das dies eine ganz menschliche frage ist.
    gerade wenn du in einer kleinen firma arbeitest, muss beim ausfall eines mitarbeiters manches kurzfristig verändert werden. ich würde nicht immer gleich nach dem "recht oder unrecht" solcher fragen schreien, sondern einfach ganz normal antworten.. entweder: .."sorry chef, weis ich noch nicht, mir gehts sehr schlecht,"... oder :" naja chefchen, so etwa 20 tage, dann dürfte ich wieder fit sein.." oder so ;) . chefs sind auch nur menschen.

    alles gute und gute besserung
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    hi,

    ich nehme an die krankmeldung lag deinem chef bereits vor und erw ollte wissen, ob du danach wieder onboard bist in der firma oder er weitere änderungen planen muss. ich ruf meinen chef immer an und sag ihm ehrlich was sache ist und wenns nicht absehbar ist, dann eher ne woche zugeben.

    allerdings hat meine krankenkasse schon mal meinen arzt gefragt, ob ich denn nach einer kleinen op und krankmeldung von 4 wochen in aussicht - wieder arbeitsfähig sein werde danach !

    gruss kuki
     
  5. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Generell sieht das Arbeitsrecht vor, daß kein Arbeitgeber im Haus des Arbeitnehmers anrufen oder erscheinen darf, solange dieser rechtsgültig krankgeschrieben ist.

    Eine Krankmeldung sagt ja aus, wielange man krankgeschrieben ist.

    Klaro, wenn man mit der Firma ein gutes Verhältnis hat, ist es ok, wenn man andeutet, daß es länger dauern könnte und warum man wirklich krank ist - aber generell ist es vom Gesetzgeber her verboten !!!!

    Bei meinem Mann, der Schichtarbeiter in einer grossen Metallfirma ist, hat der Schichtführer auch mal angerufen, als er krank wurde - wegen der Planung bzw. der Anforderung einer Aushilfe. Da kann man das vollkommen verstehen.

    In einem ordinären Bürobetrieb finde ich so etwas unangebracht und ist sicherlich heutzutage auch eine Art Druckmittel, was man sich nicht bieten lassen darf.

    Alles Gute dir,

    Pumpkin
     
  6. Barbara

    Barbara Guest

    Ich danke euch für eure Antworten.
    Ich war halt sehr verunsichert und fühlte mich unter Druck gesetzt. Ich denke, wenn die Krankmeldung für zwei Wochen ausgestellt ist, ist ja zunächst mal klar, wie lange es dauert. Wie es danach aussieht, kann man ja meist nicht wissen und ich denke, wenn man von Vornherein ankündigt, dass es noch länger dauert, macht man sich verdächtig. Dann hätte der Arzt ja gleich länger krankschreiben können.
    Ich habe heute mit dem Chef gesprochen und ich denke, es ist jetzt halbwegs geklärt.

    Nochmal Danke und Grüße,

    Barbara
     
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