Stuhl ist nicht gleich Stuhl

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von dde Mehlinger, 2. Mai 2002.

  1. Stuhl ist nicht gleich Stuhl

    Rückenschmerzen und Verspannungen in der Schulter-Nacken-Muskulatur, wer kennt das nicht. Das Sitzen auf zu kleinen Stühlen oder einem billigen "08/15"-Bürostuhl scheint zu unserem Alltag zu gehören, wird im Berufsleben oft stillschweigend von uns hingenommen. Dabei lässt sich an dieser Situation etwas ändern. Aber wie?
    Einen Überblick über die Vielzahl von Stühlen konnten sich 9 Junge Rheumatikerinnen aus Düsseldorf, Ennepetal, Viersen und Wuppertal am 8. März bei einer
    regionalen Firma machen. Markus Günther (Geschäftsführer) erklärte zunächst an einigen Stühlen, worauf man beim Sitzen achten sollte und wie Stühle z. B. das dynamische Sitzen unterstützen können. Durch das Anbringen von Nackenstützen, Einarbeiten von Dekubituskissen und Airgobags, Umpolsterarbeiten im Sitz- bzw. Rückenbereich u.v.m. kann der Stuhl individuell an die Bedürfnisse des Benutzers angepasst werden. Auch für kleinwüchsige Menschen werden Lösungen gefunden.
    Dass dies nicht nur leere Versprechungen sind, davon konnten wir uns anschließend bei einem Gang durch die Ausstellung - einschließlich Probesitzen - überzeugen. Jeder von uns hat an diesem Abend "seinen" Stuhl gefunden. Die Vielzahl der Stühle wurde dabei den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht. Für alle Arbeitsbereiche (Büro, Kindergarten oder Zeichenbrett) sowie Krankheitsbilder (chronische Polyarthritis, Fibromyalgie und Wirbelsäulenerkrankung) konnte eine Lösung - sprich: ein Stuhl - gefunden werden.

    Bleibt letztendlich noch die Frage der Finanzierung. Die Stühle, die wir gesehen haben, sind alle nicht billig. Ein guter Stuhl kostet schnell 800 Euro und mehr. Doch auf diesen Kosten muss man als Betroffener/Arbeitnehmer nicht unbedingt sitzen bleiben. Nur selten wird ein Arbeitgeber von sich aus die Kosten für so einen teuren Stuhl übernehmen. Wer einen Schwerbehindertenausweis hat (mind. 50 % GdB) kann direkt bei der örtlichen Fürsorgestelle einen Antrag auf "Gewährung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Beschaffung einer technischen Arbeitshilfe" stellen. Im günstigsten Fall, wenn der Stuhl speziell auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers ausgerichtet ist und nur für ihn angeschafft wird, übernimmt die Fürsorgestelle bis zu 100 Prozent der Kosten. Wer nur 30 % GdB hat, kann beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung nach § 2 SchwbG stellen, wenn sein Arbeitsverhältnis durch die Behinderung gefährdet ist. Das Arbeitsamt befragt dann auch den Arbeitgeber. Bewilligt das Arbeitsamt die Gleichstellung, ist nun auch die Fürsorgestelle für den Betroffenen mit "nur 30 % GdB" zuständig.

    PS.: Lasst euch von den eventuell anstehenden Behördengängen oder Antragsformularen nicht abschrecken. Ich bin im vergangenen Jahr den Weg über die Gleichstellung beim Arbeitsamt bis zur Fürsorgestelle gegangen. Trotz meines Krankheitsbildes Fibromyalgie, mit dem ich es gewohnt bin, auf Ablehnungsbescheide oder Widerspruchsverfahren zu stoßen, gab es keinerlei Probleme. Und nun habe ich meinen eigenen Bürostuhl.

    Ulrike Eidmann

    Aus KIM - Das Kontakt- und Info-Magazin für Junge Rheumatiker in Nordrhein-Westfalen

    ALCO
     
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