weiss jemand wielange die docs, kliniken, krankenhäuser die med. unterlagen der patienten aufbewahren müssen? ich denke vor allem an die bildgebenden verfahren: Rö. MRT, CT aufnahmen. gruss
huhu bise, die aufbewahrungspflicht beträgt 10 jahre - schau' mal hier in die röntgenverordnung: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/r_v_1987/ du musst schauen nach § 28 Abs. 3 (--> abschnitt 3 --> unterabschnitt 2) gruß
Hi bise, also ich hab mal gehört das Ärzte, Krankenhäuser usw. die Unterlagen 10 Jahre lang Speichern müssen. MfG (Nordlicht)-Kristina P.s. Der doc wird dir bestimmt auch sagen wie lange sie es aufheben müssen. Einen schönen Tag noch
Hallo, bei uns in der Praxis müssen wir alle Befunde 10 Jahre aufbewahren. Habe aber gehört, dass Röntgenbilder mindestens 20 Jahre aufbewahrt werden müssen. Dies kann ich aber nicht so genau sagen, das wir unseren Patienten Röntgen, MRT Bilder usw. immer mit nach Hause geben. Hoffe das ich etwas weiterhelfen konnte. Einen schönen Tag noch. Lieben Gruß Carmen
danke an alle doch nun die frage: rö. bilder sind gem § 28 der strahlen VO 10 jahre nach der letzten untersuchung aufzubewahren. befinde ich mich also in fortlaufender behandlung bei dem betr. doc, kh, usw. kann dann 10 jahre nach der aufnahme das rö.bild vernichtet werden oder muss der doc ... die aufnahmen dann nicht doch noch weiteraufbewahren - schliesslich bin ich dort ja weiter in behandlung. gruss bise
hi bise, meiner meinung nach handelt es sich um die letzte röntgenuntersuchung, die maßgeblich ist - vermisst du denn aufnahmen? lg, christiane.
Hallo, mein Chef hat uns erklärt, dass wir die Befunde die älter als 10 Jahre sind (egal ob der Patient noch bei uns in Behandlung ist oder nicht), vernichten werden könnten. Wir machen dies aber nicht bei Patienten die noch zu uns kommen, die Patienten, die 10 Jahre nicht mehr bei uns waren, von denen wird alles vernichtet. Man hat doch immer wieder mal etwas in den Uraltbefunden nachzuschauen, wenn eine chron Erkrankung vorliegt. Dies ist aber nicht in allen Praxen so. Gruß Carmen
vielen dank für eure antworten. mein problem: ende der 8o jahre wurde bei mir wg. unklarer gelenkbeschwerden ein CT gemacht. danach ergab sich nix besonderes - so wurde mir gesagt. auf den CT- aufnahmen waren aber auch noch andere organe zu sehen. diese sind nicht befundet worden. in der betr. klinik war ich all die jahre über in behandlung. nun stellen die internisten plötzlich fest, dass an einigen organen eine veränderung eingetreten ist. das kann von medis kommen. reine zufallsbefunde anlässlich einer routinekontrolle! habe ich das früher nicht gehabt, kann nur eine aufnahme aussagen, die vor beginn der medis gemacht worden ist. jetzt jedenfalls ist ein befund da, der beurteilt werden muss. es wird ein mühsames suchen, da ich bislang keine beschwerden habe. gruss bise
Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen sind gemäß Bundesdaten*schutz*gesetz (BDSG) verpflichtet Ihre Patientendaten sicher und geschützt vor unbefugtem Zugriff aufzubewahren. In Deutschland besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Röntgenfilme von mindestens 10 Jahren. Danach muss Ihr Arzt die Unterlagen datenschutzkonform und fachgerecht entsorgen. Ich arbeite in einem Entsorgungsunternehmen und weiß daher, dass bei Mißachtung der gesetzlichen Pflichten strafrechtliche Konsequenzen für die Betreffenden drohen. Unter http://www.roentgenfilmentsorgung.de/entsorgung-roentgenfilme-medizinischer-bereich können Sie sich dazu näher informieren. Viele Grüße Monica Moreno