Chronische Erkrankung und Arbeitsrecht

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Raizera, 24. April 2005.

  1. Raizera

    Raizera Neues Mitglied

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    München
    Hallo,


    ich werde im Juli mit meinem Sudium fertig und bin gerade am Anfang der Bewerbungsphase. Nun meine Frage: In wie weit bin ich dazu verpflichtet, meinen zukünftigen Arbeitgeber über meine Erkrankung zu informieren? Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, wenn ja, muß ich den zukunftigen Arbeitgeber schon beim Vorstellungsgespräch darüber informieren?

    Habe diesbezüglich keine Erfahrung und natürlich viele Fragen.An wen muß ich mich wenden, wer kennt sich mit diesen Frage aus?

    Ich freue mich über zahlreiche und schnelle Antworten

    Danke

    Raizera
     
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    hi raizera,

    ich bin sicher, du wirst noch dazu zuschriften bekommen,
    aber du könntest ja alternativ mal unter SUCHEN das stichwort
    arbeitgeber (ich glaube zumindest, es war das richtige) eingeben.
    dann müssten dazu einige sehr gute beiträge erscheinen.

    biba marie
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Come sta bene, Raizera

    es stellt sich immer wieder die Frage: inwieweit beeinträchtigt mich meine Krankheit tatsächlich bei der Ausübung meiner Berufsarbeit und inwieweit werde ich damit rechnen müssen, Ausfälle durch die Krankheit zu haben.

    Eine nicht sichtbare und den Berufsablauf nicht sonderlich beeinträchtigende Krankheit muss nach dem BGB nicht angegeben werden. Sagen muss man z.B., wenn eine Operation ansteht, die Folgen davon weitreichend sein können durch Aufenthlate in Kurkliniken etc.; eine Verletzung vorliegt, die noch in Behandlung ist oder man sich in einer aktiven Therapie befindet, die zur Behandlung einer Krankheit erforderlich ist und damit gerechnet wird, daß man dadurch ausfällt.

    Das Gesetz sieht hier vor, daß nur dann eine Krankheit wirklich vorab und generell angegeben werden muss, wenn diese unabänderlich weiterführend für den Arbeitgeber kostenaufwendig sein wird, da man ständig und unvorhersehbar krank sein kann. Körperliche Einschränkungen müssen dagegen immer dann angegeben werden, wenn sie in direktem Kontakt mit der zukünftigen Arbeit stehen (Unfallversicherungsrecht, Berufsgenossenschaften).

    Ich habe cP und als ich 2000 zur Telekom ging, in Rente befindlich und 60% SBG, habe ich das nicht angemerkt warum, nur dass in Rente z.B. Ich war allerdings auch nie krank deswegen.

    Jetzt bin ich wieder in Rente und werde erneut arbeiten gehen; auch diese Firma weiss, dass ich in Rente bin wegen Erwerbsminderung, das war es dann. Wenn der AG trotzdem einstellt, dann ist es sein Pech, wenn es schief geht.

    Ich rate jedem, natürlich jetzt gerade dir: geh zum Arbeitsgericht und lass dich dort von den Anwälten kostenfrei informieren. Dann biste ganz sicher. Ich habe ja nichts mehr zu verlieren, bin 55 Jahre und mit cP ohne Problem arbeitsfähig.

    ALLES GUTE -

    Pumpkin
     
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