Ärzte dürfen Patienten aus Budgetgründen ablehnen

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von liebelein, 15. April 2005.

  1. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    Ärzte dürfen Patienten aus Budgetgründen ablehnen

    [04/2005]
    [​IMG]
    Ärzte dürfen Patienten aus Budgetgründen oder wegen Arbeitsüberlastung ablehnen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf im Falle eines niedergelassenen Augenarztes entschieden (Az.: S 14 KA 260/02). Dieser hatte neue Patienten nicht mehr aufgenommen. Stammpatienten mit Gesetzlicher Krankenversicherung mussten - außer in Notfällen - bis zu fünf Monate auf einen Termin warten, während es für Privatversicherte keine Wartezeit gab. Eine gesetzlich versicherte Patientin habe der Arzt wissen lassen, sie könne einen früheren Termin bekommen, wenn sie privat zahle, berichtet die in München erscheinende Fachzeitung "Ärztliche Praxis".

    [​IMG][​IMG][​IMG]
    Solange der Vertragsarzt seine Berufspflichten achte, dürfe er seine Praxis nach Leistungsvermögen und Budgetkapazität organisieren, entschied das Gericht. Der Augenarzt bewege sich aber in einer gefährlichen rechtlichen Grauzone. So müsse er Notfälle immer behandeln - egal, ob es sich um bekannte oder neue Patienten handelt. Auch verstoße der Arzt eindeutig gegen seine Berufspflichten, wenn er versuche, gesetzlich Versicherte durch Terminverzögerungen dazu zu drängen, privat für Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen.

    Von der zuständigen regionalen Kassenärztlichen Vereinigung hatte der Arzt wegen mehrfachen Verstoßes gegen die Berufspflichten bereits einen Verweis erhalten.
    [​IMG]
    Originallink dazu:
    http://www.vdk.de/de8168


    ich bin entsetzt.....:eek:
     
  2. Inga

    Inga Mitglied

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    Wäre ich Arzt, ich könnte so ein Verhalten nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.:mad: aber wir schwimmen halt momentan ziemlich auf der Egotrip-Welle, das macht bei manchen Ärzten nicht halt.

    Nachdenklichen Gruß
    Inga
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo liebi,
    lieb von dir, dass du uns den tenor des urteils wissen lässt. wenn ein derartiges urteil rechtskräftig wird, wäre das für viele von uns sehr schlimm. ich gehe davon aus, dass rechtsmittel dagegen eingelegt werden - schliesslich ist das sozialgericht die erste instanz.

    ich habe versucht, das urteil mal einzusehen. erst wenn man die gründe des gerichts kennt, kann man dazu etwas sagen und sich auch mit dem vorbringen des arztes auseinandersetzen.
    über die homepage des sozialgerichtes düsseldorf kann man urteile lesen, die von allgemeininteresse sind. bei dem obigen tenor des urteils gehe ich davon aus, dass dies im vorliegenden fall bejaht worden ist.

    nun wie hinlänglich bekannt, ich bin ne steinzeitoma am pc, vielleicht gelingt es dir oder einem anderen user, die belegstelle hier ins netz zu setzen. das wäre schon toll.

    gruss
    bise
     
  4. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    hi,

    unsere gesundheitsministerin ulla schmidt hat kürzlich im tv,
    ich glaube bei "sabine christiansen"
    ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem arzt nicht erlaubt
    ist, privatpatienten terminlich vorzuziehen. sollte dies geschehen,
    solle man sich unverzüglich an seine kk wenden, die sogar dann
    dort anrufe. der einzige unterschied zwischen privat- und kassenpatient
    sei die abrechnung.

    aussage ulla schmidt.

    lg marie
     
  5. Lecram

    Lecram Mitglied

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    Hallo zusammen!

    Auch ich wollte gerade davon berichten, dass ich diese Aussage von Ulla Schmidt gehört habe.
    Der Arzt nimmt mit Privatpatienten zwar mehr ein, doch den Grundstock liefern immer die gesetzlich Versicherten, die die große Mehrheit bilden. Nur Privatpatienten aufzunehmen, könnten sich die Wenigsten leisten. Man kann sich das wie bei einer Torte vorstellen: die privat Versicherten sind die beliebten Sahnehäubchen, aber ohne den trockenen Boden (die gesetzlich Versicherten) würde etwas fehlen.
    Deshalb kann die Krankenkasse bei groben Verstößen (zum Beispiel permanente Abweisung von gesetzlich Versicherten, während privat Versicherte behandelt werden, obwohl eine Kassenzulassung vorliegt) im schlimmsten Fall die Kassenzulassung entziehen.
    Deshalb sollte man solche grundlosen Abweisungen stets bei der Krankenkasse melden.

    So, und hier nun noch ein kleiner Link, der das Ganze wieder in etwas besseres Licht rückt:
    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/439647.html

    Ein weiterhin sonniges Wochenende wünscht
    Marcel
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    ups, der laie staunt und der fachmann wundert sich.

    so wird das obige urteil nun ausgelegt:
    liebi schreibt aus ihrer zeitung: der facharzt darf .... und
    lecram schreibt aus der zeitung: der facharzt darf nicht....

    vielleicht kann jem. das urteil bzw. den link dazu hier ins netz setzen. dann könnte sich jeder user/leser ein eigenes urteil in obiger angelegenheit bilden.
    bin sicher, das sg.duesseldorf wird es zur einsicht an interessierte veröffentlichen.

    ohne vorliegen der genauen urteilsgründe kann unmöglich eine schlussfolgerung gezogen werden.

    gruss
    bise
     
  7. Robert

    Robert R-O-süchtiger Freßbär ...

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    Hallo Bise,

    beide haben recht:

    1.) Der Kassenarzt darf einen Kassenpatienten nicht ablehnen mit der Begründung, er würde zu wenig daran verdienen und
    2.) Der Kassenarzt darf Patientenneuaufnahmen ablehnen, wenn es aus Gründen des Leistungsvermögens nicht zu einer sinnvollen Behandlung reicht.

    Allerdings darf der Arzt den Kassenpatienten nicht zu einer Privatliqudation drängen - und genau das war es wohl, was das Düsseldorfer Sozialgericht diesem Arzt dann vorgeworfen hat.

    Liebe Grüße

    Robert
     
  8. hexewl2

    hexewl2 Guest

    Dein Beitrag

    Hallo Liebi, so langsam nervt es, was die Ärzte mit einem abziehen. Ich habe bald langsam keine Lust mehr zum Arzt zu gehen. Schon gar nicht wenn man als Notfall dauernd abgewiesen wird. Das ist uns jetzt schon zum zweiten mal passiert. Diese mal am Osterwoche bei meinen Schatzi. Er war morgens zum Krankenhaus hier in WL gefahren, weil sich seine Narbe am Becken entzündet hat. Das Krankenhaus war der Meinung, das man ihn dort nicht behandeln könnte weil die das nicht operiert hätten und wüssten angeblich nicht wie man das abrechnen bei ihm soll, da er Patient bei der Berufsgenosssenschaft ist. Das gleiche ist uns passiert den gleichen Tag wo er in der Notfallpraxis angerufen hat aus den gleichen Gründen abgewiesen worden. Er musste bis zum nächsten Arzt der ihn angenommen hat an den Feiertagen 10 Km Fahrt auf sich nehmen. Und der konnte es komischer weise dann abrechnen. Kann es sein das die Ärzte keine Lust mehr auf Notdienst haben, und zu faul werden zum arbeiten, weil es denen anscheinend allen noch zu gut geht??????????? So langsam an die SChulmedizin hier in der BRD am zweifeln bin. Frage mich wozu man noch ärztlichne Notdienst hat, und krankenversichert ist wenn man bald alles selbst zahlen muss. Ich hoffe, das sich die Gesetze bald wieder ändern werden. Frage mich wo das mit dieser scheiß Gesundheitsreform hier in Deutschland noch hin führen soll. LG hexchen
     
  9. Dr.Langer

    Dr.Langer rheuma-online Doc

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    Meerbusch / Düsseldorf
    Langsam nervt es

    Langsam nervt es, wenn man liest, was Patienten so über Ärzte glauben. Fakt ist, daß es nach dem politischen Willen in diesem Land Budgetbegrenzungen für die kassenärztliche Tätigkeit gibt, und daß alles, was darüber hinaus an ärztlicher Leistung passiert, vom System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vergütet wird. Da es sich bei diesen Leistungen nicht nur um die reine ärztliche Leistung handelt, sondern neben dieser dann rein ehrenamtlichen Tätigkeit auch Sachkosten anfallen (was oft vergessen wird: Der Arzt muß nicht nur das Personal in seiner Praxis bezahlen, die Raummiete, die Heizung, die Reinigung, einen Wust von Gebühren für alle möglichen behördlichen Auflagen, Kontrollen, Genehmigungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen ....., sondern auch die Dinge einkaufen, die für eine qualifizierte ärztliche Leistung zwingend notwendig sind: zum Beispiel im Röntgenbereich die Röntgenfilme, die richtig teuer sind, oder im Labor die Kits (die Testreagentien für die einzelnen Laboruntersuchungen), die beispielsweise im immunologischen Labor mal ganz schnell einige Hundert EUR pro Kit ausmachen), ist es schon erstaunlich, daß es in der Tat ein anderes Urteil gibt, nach dem der Kassenarzt dieses alles tun soll, obwohl er dafür nicht nur keine Vergütung bekommt, sondern ihm mit jeder Stunde, die er ab Erreichen der Budgetgrenze in seiner Praxis arbeitet, diese ärztliche Tätigkeit richtiges Geld kostet.

    Um im übrigen etwas zu der ärztlichen Vergütung im kassenärztlichen Bereich zu sagen: In Mecklenburg-Vorpommern ist gerade ein Schiedsspruch erfolgt, nach dem der Kassenarzt in diesem Bundesland bei der Vergütung von Beratungsleistungen auf einen Stundensatz von 13,50 EUR kommt. Dies entspricht dann seinem Stundenumsatz, mit dem er nicht nur seine gesamten Praxiskosten, sondern auch noch seinen Lebensunterhalt, seine Krankenversicherung, seine Rentenversicherung und seine sonstige Absicherung bezahlen muß (denn anders als bei Arbeitern und Angestellten ist der Kassenarzt ein Freiberufler, bei dem der Arbeitgeber nicht 50% der Sozialabgaben trägt). Und da die Freibeträge richtig üppig sind, kommt der überwiegende Teil dieser Aufwendungen für die eigene soziale Sicherung aus dem Netto, d.h. dem "Einkommen" aus ärztlicher Tätigkeit nach Steuer.

    Jedem halbwegs ungetrübt denkenden Menschen ist damit klar, daß ein Arzt seine kassenärztliche Tätigkeit an der Stelle begrenzen muß, an der durch eine Überschreitung dieses Aufgabenfeldes nicht nur seine eigene wirtschaftliche Existenz, sondern seine gesamte Praxis und damit auch die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter und nicht zuletzt sogar die Versorgung derjenigen Patienten bedroht, die er derzeit innerhalb der Budgetgrenzen wenigstens halbwegs ordentlich, gewissenhaft und verantwortlich versorgen kann.

    Abschließend: An der Berichterstattung über dieses Urteil erkennt man, was das Wort vom dem tendenziellen Journalismus bedeutet. Leider habe ich das Urteil bislang auch noch nicht in der Hand. Was ich aber bislang bei meinen Recherchen und bei der Lektüre von unterschiedlichen Zeitungsartikeln und Berichten festgestellt habe, ist eine z.T. vollkommen kontroverse Aussage über dieses Urteil. So findet man auf der einen Seite die Lesart, daß nach diesem Urteil ein Kassenarzt alle Kassenpatienten behandeln muß (auch wenn dies auf Kosten der Versorgung seiner Privatpatienten geht und in letzter Konsequenz dazu führen kann, daß er dann daran pleite geht). Demgegenüber steht die in anderen Berichten dargestellte Aussage des Urteils, daß Kassenärzte in der Tat GKV-Patienten aus Budgetgründen ablehnen dürfen.

    So berichtet die Zeitschrift "Ärztliche Praxis" in ihrer Ausgabe vom 12. April 2005, daß das Sozialgericht Düsseldorf nach diesem Urteil dem Arzt das Recht zugestanden hat, wegen Arbeitsüberlastung und um sein Budget zu schonen, neue GKV-Patienten abzulehnen. Allerdings gibt es dabei in der Tat gewisse Vorbehalte. So darf nach dem Urteil des Gerichts ein Vertragsarzt seine Praxis nach Leistungsvermögen und Budgetkapazität organisieren. Dies habe der Arzt auch getan, indem er auf seine Überlastung reagiert und nur noch GKV-Stammpatienten oder Notfälle behandelt habe. Zu einer solchen Auswahl sei er grundsätzlich berechtigt. Der Arzt dürfe allerdings gesetzlich Versicherte nicht dazu drängen, privat für Behandlungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen. Ob das Sozialgericht dem GKV-Versicherten die Freiheit zubilligt, selber darüber zu entscheiden, ob er ärztliche Leistungen außerhalb des Budgets in Anspruch zu nehmen möchte oder nicht, kann ich bis zur eigenen, genauen Lektüre der Urteilsbegründung nicht sagen.

    Eigentlich stellt sich die Frage auch nicht wirklich, da der Versicherte dies - unabhängig von dem Urteil des Sozialgerichtes - auch heute schon kann. Die Frage ist nur, ob bei seinem Arzt, der nun dummerweise auch Kassenarzt ist, oder einem rein privatärztlich tätigen Kollegen um die Ecke, bei dem es den nächsten Termin ohnehin dann schnell gibt. Oder er geht zum Chefarzt des nahegelegenen Krankenhauses, der, wenn er Glück hat, keine kassenärztliche Ermächtigung hat und dann auch seine Termine so vergeben kann, wie er selber und nicht ein kompliziertes Ordnungssystem es möchte.

    Womit sich die Erkenntnis bestätigt, daß es selbst in weitgehend regulierten Systemen noch letzte Freiräume für Eigenverantwortlichkeit gibt.

    Den Patienten bleibt zu wünschen, daß dieses Urteil mit Augenmaß bewertet und umgesetzt wird. Jeder, der das deutsche Gesundheitssystem kennt, weiß, daß die deutschen Ärzte im Bereich der kassenärztlichen Medizin durch den aktuellen politischen Willen zu einer Organisation ihrer Tätigkeit gezwungen werden, die sie unter anderen Voraussetzungen und Vorgaben möglicherweise so nicht durchführen würden. Daß gerade die verantwortungsbewußten, "guten" Ärzte nicht über alles glücklich sind, wozu sie durch das System gezwungen werden, wissen auch die meisten.

    Wir sollten aber bei aller Emotion, die sich mit der gegenwärtigen Rationierung in unserem Gesundheitssystem und den zunehmenden Leistungseinschränkungen und -beschränkungen, die im übrigen keinesfalls und keinesfalls in erster Linie die Patienten, sondern mit ungeahntem Ausmaß auch die Kassenärzte betreffen, verständlicherweise entwickelt, nicht aus den Augen verlieren, wer dafür verantwortlich ist: Es sind nicht die Ärzte, die sich von morgens bis abends dazu berufen fühlen, den ihnen anvertrauten Patienten von morgens bis abends etwas vorzuenthalten, und seien es nur schnelle Termine für eine Untersuchung, sondern es ist ein Gesundheitssystem, das durch eine politische Mehrheit verantwortet wird. Ob diese politische Mehrheit auch die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung vertritt, ist eine andere Frage, die an dieser Stelle weder diskutiert werden kann oder soll.

    Es wäre mir aber doch ein erhebliches Anliegen, auch, so denke ich, im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, daß die deutschen Kassenärzte nicht die Täter der Rationierung sind, sondern ebenso Opfer wie ihre Patienten.

    Wir sollten deshalb alle gemeinsam sehr genau nachdenken, bevor wir beginnen, über Ärzte zu schimpfen. Und vorher genau hinterfragen, warum das, was da geschieht, so geschieht und aus welchen Gründen es so geschieht. Wenn sich dann herausstellt, daß es sich um menschliches Fehlverhalten handelt, werfe man den ersten Stein. Schwarze Schafe gibt es natürlich auch unter dem weißen Kittel.
     
  10. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    ich sehe die ärzte grundsätzlich wirklich auch als opfer der gesundheitspolitik .... da sitzt "man" dort oben am schreibtisch und bestimmt leistungskürzungen, rentennullrunden, nun doch keine oder kaum beitragssenkungen der krankenkassen ... und und und ..... irgendwie werden die bürger insgesamt von den politikern verar.... naja ihr wißt schon.

    mein mann ist auch selbständig, einzelunternehmer, also zahlt er sich keinen festen lohn, wie das z.b. bei einer gmbh möglich wäre, wenn er dort gesellschafter wäre (natürlich muss er dann "seinen lohn" übrig haben). deshalb kann ich sie, dr. langer um so mehr verstehen .... umsatz ist noch lange lange nicht gewinn erst gehen noch alle kosten ab und was dann übrig bleibt ...wenn etwas übrig bleibt, das kann man sich dann als verdienst aus der kasse nehmen .... oder uuuups da geht gerade mal wieder ein notwendiges gerät oder eine maschine kaputt, die unbedingt für den fortbestand des unternehmens gebraucht wird ...also wieder nix mit privatentnahme. noch dazu hat mein mann es mit nicht wenigen nicht zahlenden kunden zu tun .... das material wurde geliefert, die dienstleistung in anspruch genommen, die rechnung geschrieben, aber bezahlen?? nönö.... weshalb denn auch....der hats doch, der is' doch reich ...... ha, das ich nicht lache.

    momentan möchte ich manchmal nur noch auswandern, weg von hier, ...wer nimmt mich auf? ;) ...... ich habe deutschland irgendwie ziemlich satt..... obwohl ich noch sehr froh sein muss, denn dadurch, das ich eu - rentner bin, brauche ich mich nicht auch noch mit hartz IV rumzuschlagen. mein wunschtraum wäre natürlich gesundheit pur ....dann bräuchte man sich über den ganzen kram nicht aufregen, hätte spaß an seinem job, könnte sich was leisten.
    wie lange lassen sich die ärzte und auch die patienten das noch gefallen? wäre es nicht höchste zeit, sich zu wehren? :

    Zitat Dr. Langner:
     
  11. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    meine persönliche Erfahrung

    Hallöchen zusammen,

    Doc L hat das Thema fachlich gut durchleuchtet und ich denke auch, daß viele Ärzte "weiße Schafe" und ebenfalls ein Opfer der Gesundheitsreform sind.

    Wenn ich auf meine jahrelange Erfahrung als Patientin zurückblicke, so bin ich schon an viele Ärzte geraten, motivierte wie unmotivierte, Ärzte, die sich Zeit nehmen und andere, die es nicht tun (Gründe laß ich offen..), Ärzte, die informierte Patienten akzeptieren und die es nicht tun, Ärzte die einem Patienten "glauben" und welche, die es nicht tun etc.

    Wenn ich meine Erfahrungen zusammenzähle, so sind die negativen bzw. unerfreulichen Begegnungen sicher zahlreicher (da ja auch subjektiv) als die positiven bzw. erfreulichen.
    Und trotzdem glaube ich fest daran, daß es gute, motivierte, ehrliche Ärzte gibt, die zuhören und sogar mit einem informierten Patieten klarkommen...ist ja auch nicht immer einfach ;)

    Ich habe eine Odyssee hinter mir und trotzdem versuche ich möglichst neutral einem neuen Arzt zu begegnen und ihn nicht für die negativen Erfahrungen "büßen zu lassen".

    Mein Weg war nicht einfach und zwischendurch schob ich heftigen Frust vor mir her und schimpfte auf alle Ärzte, die ja nun wirklich nicht dafür können.

    Ich habe mittlerweile zwei gute Ärzte und der neue Allgemeinarzt, den ich nun aufgesucht habe, scheint sehr kompetent, aufgeschlossen und informiert zu sein. Das Gespräch mit ihm war sehr erfreulich.
    Nein, ich wurde als neue Patientin nicht abgewiesen, ich musste ohne Termin über eine Stunde warten, aber das war für mich ok, da er für mich auch wiederum "Zeit" hatte.

    Wie Doc L bereits schrieb, gibt es auch "schwarze Schafe" unter den Ärzten (einige davon habe ich auch schon genießen dürfen), aber es gibt auch viele gute Ärzte...man muß sie einfach nur finden *schmunzel*

    Und was das Budget angeht....da blicke ich persönlich nicht durch.
    Ich bin sehr dankbar, daß mein Rheumatologe OHNE Zögern!!! Enbrel, Arava und durchgehend KG verordnet.
    Ein dickes Dankeschön an meinen Doc...aber das habe ich ihm persönlich schon häufiger gesagt....und er hat sich darüber sehr gefreut.

    Liebe Grüße
    Sabinerin
     
  12. Glitzerchen

    Glitzerchen Guest

    Ablehnen??

    Hallo Ihrs,
    ich habe nun lange überlegt, ob ich etwas schreiben soll. Es geht nicht um schwarze Schafe und deren Behandlungsmethoden, es geht hier schlicht weg um das, was unsere Gundheitsreform an Kürzungen in der Abrechnung mit sich bringt. Alle denken, die Ärzte können abrechnenn , wie sie wollen. Nein so ist es nicht und das hat Doc. Langer eben erklärt.
    Ich habe in einem anderen Forum eine Erklärung gefunden. Hier wurde doch auch schon mal darüber geschrieben, oder?
    Dr. med. Pontus Harten
    Internist/ Rheumatologe
    KIEL

    1.) Ab dem 01. 04. tritt der neue EBM Plus in Kraft. Das bedeutet, die Arzthonorare werden neu geordnet. Bezüglich der Rheumatologie ist geplant, für die Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen mehr als für z. B. Blutdruckpatienten zu vergüten. Was okay ist, benötigt man doch erheblich mehr Gesprächsaufwand z. B. für eine Methotrexateinstellung als für eine Blutdruckeinstellung. Aber genau so (z. B. wie ein üblicher Patient mit einem Blutdruckproblem) soll dann die Betreuung von Fibromyalgie Patienten vergütet werden. Dabei ist hier der Zeitaufwand bei weitem am höchsten, die "sprechende Medizin" am wichtigsten. Das wird zur Folge haben, daß sich Ärzte aus wirtschaftlichen Gründen von der Betreuung von FMS Patienten noch mehr zurückziehen werden müssen, als es sowieso bereits der Fall ist. Weil Blutdruck-Patienten schneller zu behandeln sind und RA-Patienten nicht nur schneller zu behandeln sind, sondern dann auch besser bezahlt werden. Aus meiner Sicht ist das eine krasse Fehlentscheidung und wird zu einer noch schlechteren Versorgung der Millionen von FMS Patienten führen. Der Bund der Deutschen Rheumatologen hat bereits erfolglos interveniert.


    Das ist nun etwas, das mich zum Teil betrifft, weil ich ja auch diese Ungesundheit habe. Nur, die meisten machen sich nicht kundig, was da abläuft und denken heute noch, das die 10€ im Quatal bei dem jeweiligen Doktor bleiben.
    Dann war doch noch, das der ausgefüllte Fragebogen , den ein Arzt auswertet, nun deutliche schlechter bezahlt wird. Wer von uns bitte möchte ständig , bei gleicher Arbeit , etwas von seinem Gehalt abgezogen bekommen ? Hier gab es eine Augenärztin, schon vor 16 Jahren, die nur eine bestimmt Anzahl Patienten aufnahm, sie machte aber keinen Unterschied zwischen Kassenpatienten und Privaten.
    Verallgemeinern sollte man generell nicht, denn damit fährt keiner gut, egal um was es geht.

    Liebe Grüße
    Glitzerchen
     
  13. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
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    Stuttgart
    an Hexewl2

    zu dem Beitrag von Hexewl2

    Es ist nicht einfach bei den vielen Vorschriften noch einen Durchblick zu haben. Es handelte sich offensichtlich um einen Fall der Berufsgenossenschaft (BG), also Arbeitsunfall.

    BG Fälle werden von den D- oder H-Ärzten behandelt, die eine Zulassung zur BG haben. Der Operateur legt dabei fest, wer nachbehandeln darf (sogenannte "besondere" oder "allgemeine" BG Behandlung)

    Eine ERST-Behandlung zum Beispiel einen Verband einer frischen Wunde kann man überall machen lassen, wenn keine Zeit zum Warten ist. Eine NACHbehandlung im allgemeinen nur bei dem zuständigen D-Arzt, der den Fall bearbeitet.

    Eine entzündete Narbe fällt in diese Nachbehandlung und da legt die BG fest, wer behandeln darf. Da werden auch zum Teil noch weitere Wege gefordert als 10 km. Soviel zum Verständnis, BG Fälle sind eben extra. Nachbehandlung und Arbeitsunfähigkeit werden vom D Arzt vorgegeben.

    Vor kurzen kam im Fernsehen eine Umfrage vor den Toren eines Autoherstellers, wieviele Arbeiter bereit wären eine 50 Stunden Woche zu akzeptieren. Es waren 0 %.
    Für die Kliniksärzte ist eine 60 Stundenwoche minderbezahlte Realität.

    Ob man hier das Wort "faule Ärzte" gebrauchen sollte ist wohl eine Frage der persönlichen Einstellung.
     
  14. Lilly

    Lilly offline

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    ich kann jetzt nur über die ärzte in österreich schreiben. viele der ärzte die in einem kh arbeiten, haben nebenbei noch eine praxis. dh. dienst von 8-13 uhr im kh, ordination von 15-18 uhr in der praxis, dann auch noch hausbesuche, privatpatienten, operationen. mein chirurg zb. arbeitet in einem kh, nachmittags in seiner ordination, an seinem freien tag operiert er noch. nach der op (die war um 15 uhr) besuchte er mich noch 2 mal an dem tag, das letzte mal um 22 uhr.
    mein hausazt hat jeden tag ordiantion, einmal vormittags, dann nachmittags. wenn er nicht in der ordi ist, dann macht er hausbesuche.


    ich selber war 26 jahre krankenschwester. mein stationsarzt war in diesen jahren nur 1 mal! krankgeschrieben.
    von "faulen ärzten" zu sprechen, ist hier fehl am platz.
    für die gesundheitsreform sind die ärzte nicht zuständig...............
     
  15. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    Beiträge:
    107
    hi,

    nur kurz: die aussage, dass entscheidungen von "der" politik getroffen werden, kann man, denke ich, so nicht stehen lassen. in den diversen ausschüssen sitzen reale menschen - die sich natürlich auch namentlich bestimmen lassen ... und ein verfall in politikverdrossenheit ist wohl der falsche weg, denn ich denke, dass man als mündiger bürger seine partizipationsmöglichkeiten nutzen sollte! (wer z.b. hat mal mit "seinem" abgeordneten die spezifischen probleme der eigenen gesundheitsversorgung erläutert und überhaupt mal auf probleme direkt aufmerksam gemacht? man hat diesen menschen gewählt, damit er die interessen seines wahlkreises vertritt!)

    eine große macht hat in deutschland der gemeinsame bundesausschuss, der ja aus krankenkassenvertretern sowie vertretern der ärzteschaft besteht. auch ärzte haben ihre standesvertretung gewählt, so dass ich mich frage, wie eine standesvertretung, die ja anscheinend die meinung der mehrheit der vertragsärzte nicht vertritt, zustande kommen kann? wer hat diese leute denn dann gewählt, die sich nun in kv und gba wiederfinden lassen?

    meines erachtens kann man recht gut erkennen, dass zwischen den einzelnen fachgruppen ein gehöriges gerangel um die mittelverteilung besteht, wobei nicht nur mit wattebäuschchen gekämpft wird. die stark differierenden umsatzzahlen der einzelnen fachbereiche machen dies ja schon ansatzweise deutlich ....

    doch ich denke, dass dieser interne machtkampf der ärzteschaft eben auch intern bleiben sollte und patienten nicht vor den monetären "karren" gespannt werden sollten, da die gemeinsame interessen-schnittmenge sich eben auf die anwendung aktueller therapieen begrenzt (für die man natürlich gemeinsam kämpfen sollte), und ich mich allein schon aufgrund des nicht gerade geringen gkv-beitrages (und dieser ist derzeit höher als in der pkv ...) sowie des sachleistungsprinzips für die entlohnung des arztes nicht verantwortlich fühle.

    die standesvertretung der ärzteschaft hat gewisse verträge ausgehandelt - ich als patient bin weder als vertragspartner eingebunden noch hatte ich zugang zu den vertragsverhandlungen. ich kann also schon rein praktisch keinerlei einfluss in diesem bereich nehmen und bin auch im grunde in diesem bereich der falsche adressat für meinen arzt - der richtige ansprechpartner ist doch wohl die jeweilige standesvertretung, die die entsprechenden verhandlungen zu verantworten hat. ich fühle mich als patient lediglich vor den karren der budgetverhandlungen gespannt, der als druckmittel ("aufstand der patienten") eingesetzt werden kann. doch denke ich, dass eine generelle erhöhung der finanziellen mittel nicht unbedingt zu einer verbesserung der behandlungsqualität führt - das ist doch zu einfach gedacht, denn die probleme in den einzelnen versorgungsbereichen sind ja recht vielschichtig. allein durch finanzielle spritzen kann man die lesitungsfähigkeit des systems einfach nicht verbessern ....

    zu guter letzt kann ich nicht nachvollziehen, was die selbstbestimmung des patienten mit der selbstzahlung von leistungen zu tun haben soll - ich erwarte bei allen gesundheitsleistungen (und ob ich nun privat- oder kassenpatient bin), dass diese medizinisch notwendig sind und ich einen nutzengewinn durch diese erfahre. selbstbestimmung erhalte ich dann, wenn ich vor inanspruchnahme der leistung ausreichend informationen erhalten konnte, um eigenständig eine entscheidung treffen zu können ... und dies gilt sowohl für gkv- wie auch für igel-leistungen. durch die inanspruchnahme von igel-leistungen werde ich sicherlich nicht plötzlich der mündige patient, der vor 5 minuten als gkv'ler noch alles über sich hat ergehen lassen.

    gruß, chrischan.
     
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