Kann man als Schwerbehinderter (50 %, Kennzeichen G) die Kosten für die Erlangung der Fahrerlaubnis steuerlich geltend machen? Ich habe schon gesucht, aber nix gefunden. Ich möchte nämlich das Kindergeld für unseren Sohn auch nach seinem 18. Geburtstag weiter "retten" und bin auf der Suche nach absetzbaren Kosten Fragende Grüße von Nixe, ziemlich genervt angesichts der Steuererklärung 2004 *seufz*
Ich befüchte, dass diese Kosten bereits mit dem Behinderten-Freibetrag und der KFZ-Steuerermäßigung abgegolten sind. Du kannst versuchen, die Kosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen, obwohl ich dir da nicht viel Chance ausrechne, denn es geht hier um "Aufwendungen, die durch besondere Belastungen hervorgerufen werden, die gesunde Menschen nicht haben." Möglicherweise kennt sich hier jemand aber besser aus als ich, denn ich habe keinen Schwerbehindertenausweis. Aber eines noch: Es gibt die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (Kfz-HV), die die Wiedereingliederung Behinderter in das Arbeitsleben betrifft. Danach gilt: "Gemäß § 2 werden die Leistungen (Zuschüsse oder Darlehen) erbracht 1. zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs 2. für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung 3. zur Erlangung einer Fahrerlaubnis Auch Behinderte mit einem GdB unter 50 kommen als Anspruchsberechtigte in Frage. Entscheidend ist, dass der Behinderte infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder den Ort einer sonstigen Maßnahme der beruflichen Bildung zu erreichen, und dass er nur auf diese Weise dauerhaft eingegliedert werden kann. Dabei ist in jedem Fall zu prüfen, ob keine andere Möglichkeit besteht, den Arbeitsplatz zu erreichen (etwa mit Fahrrad, Werksbus, öffentlichen Verkehrsmitteln, usw.)." Vielleicht trifft das auf dich zu? Herzlichst Roswitha