Muß mal was erzählen,vielleicht wißt ihr Rat. Also mein Göga ist ja nun seit 4 Jahren an Kollagenose Sharp und Überlappungssyndrom erkrankt.Medis sind Palladon und Cortison.Das Palladon ist ein Hydromorphon und im Beipackzettel steht,dass er mit Einnahme des Medikaments nicht am aktiven Strassenverkehr teilnehmen darf. Dann haben wir jetzt einen Behindertenausweis mit Merkzeichen "G".Und da kann man ja ein Beiblatt bestellen,damit man um 50 Prozent Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bekommt.Haben wir gemacht.Und nun wollten wir ja diesen Vorteil auch ausnutzen und jetzt kommt die eigentliche Geschichte. Also der Wagen muß auf meinen Mann angemeldet werden und nur er darf ihn nutzen.Ich darf mit dem Auto nur fahren,wenn ich ihn neben mir sitzen habe,oder nachweislich für ihn eine Besorgung mache.Also Apotheke oder Einkaufen von Lebensmitteln,da er ja gehbehindert ist.Die Sachbearbeiterin erklärte mir,selbst wenn mein Mann im Krankenhaus wäre dürfte ich ihn nicht mit dem Wagen besuchen fahren. HÄÄÄÄÄÄÄÄ????????????????????? Was ist denn das für eine Vera.......ung? Der Vorteil der Kraftfahrzeugermäßigung ist nur für den Behinderten selber gedacht.Nicht für die Ehefrau.Aber er darf doch gar kein Auto mehr fahren.Was ist das nur?Wer weiß Rat?Was kann man tun?
Behinderung KFZ Hallo Mutter, lasst Euch doch vom Rheumadoc oder Hausdoc bescheinigen, für die Fürsorgestelle wo Auto angemeldet werden soll das dein göga kein Auto mehr fahren darf und er auf deine Hilfe angewiesen ist. Und falls dein göga mal ins Khaus muss, das du dir das gleich mit bescheinigen lässt, das er depressiv wird wenn du ihn im Khaus nicht besuchen kannst und da du ausserhalb wohnst, also auf dem wagen angewiesen bist. Sonst dir empfehlen kann das du ne Rechtschutzversicherung für Verkehr abschließt und zusätzlich ne private Unfallversicherung damit du abgesichert bist falls dir unterwegs mal was passiert. So hat meine Mama das mit mir damals gemacht, das ich abgesichert bin falls ich wo den führerschein gemacht, hatte mir was passiert und Geld bekomme dann. Lg Hexchen.
hallo mutterkutter, das ist ja eine dumme geschichte. so kann sich dann die eigentlich gute verwendung des ausweises in solche schwierigkeiten verändern. meine nachbarin hat jahrelang den wagen ihres vaters gefahren, der im rolli sass, weil für diesen wagen wohl keine oder kaum steuern gezahlt wurden, auch noch als dieser schon längst im heim war. du könntest dir natürlich überlegen, einfach so weiterzufahren auf gut glück? wenn du das risiko eingehen willst? wer soll dich denn jeden tag kontrollieren? aber entscheiden müsst ihr natürlich. die tippss von hexe sind nicht schlecht, dann muss man natürlich überlegen, ob die kosten für die zusätzlich abzuschliessenden versicherungen den vorteil nicht wieder aufwiegen? das weiss ich nicht. viel glück marie
@marie ich könnte mir vorstellen, dass dann die Versicherung im Falle eines Unfalls nichts zahlt, wenn man ein Auto fährt, das man laut Regelung nicht fahren darf. Und das könnte dann doch recht schnell recht teuer werden!? LG, Sonnenliebe
@sonnenliebe das stimmt, du hast völlig recht! deshalb war ja auch meine frage, ob sie das risiko eingehen will. ICH würde mich uu auf dieses risiko einlassen, wenn ich wüsste, ich fahre nicht viel, dafür aber sorgsam. klar, kann immer was passieren - aber ich würde niemandem zuraten, herzlichen gruß marie
hallo mutterkutter, ich würde mal prompt sagen, das die sachbearbeiterin in der kfz stelle sich mächtig irrt. lass dich nicht verrückt machen!! ich hatte jahrelang 60% mit "G", habe jetzt 80% mit "G" und "B" und habe auch ein auto auf meinen namen laufen. mir wurde nicht vorgeschrieben, wer es zu fahren hat ....wär ja noch schöner. den tarif.."wer fährt mit deinem auto" .. handelst du mit deiner versicherung aus. dazu hat die kfz stelle wohl eher nix zu sagen.... lass mal sacken und dann frag dann nochmal nach .... oder hol dir nen rat im internet...zb. hier: http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Kraftfahrzeugsteuer.htm alles gute vorerst
leider.. muss ich dir liebe klara da ein wenig widersprechen...denn die kfzsteuerermaessingung ist wirklich an bedingungen geknuepft, die du auch unterschreibst wenn du den antrag stellst und ich glaube sogar, das das im beiblatt steht. und auf dem kfz.schein wird die steuerermaessigung ja auf der rueckseite auch eingetragen...also ganz so einfach ist es nicht. allerdings faehrt mein vater auch mit dem auto...und bisher hat keiner gefragt...aber im falle eines falles...ist das schon ein risiko. ich selber habe auch seit vielen jahren die ermaessigung..und meine mutter die befreiung, da sie aG hat, und ich wurde darueber sogar aufgeklaert... allerdings ist es nicht so, das derjenige selber fahren muss...denn meine schwiegermutter hat keinen fuhrerschein und der wagen ihres sohnes ist auf sie angemeldet und somit bekommt sie auch diesen besonderen parkausweis und die steuerermaessigung....und fahrten koennen immer fuer den betroffenen nachgewiesen werden ..ausser vielleicht spaet abends... einfache besorgungen gehoeren auch dazu..denn wovon soll der behinderte sonst leben....und ebenso ist es mit dem besuch im kh....wer woll ihm denn die waesche bringen..das hat doch mit dem betroffenem zu tun.aber das weiss ich nun nicht ganz genau..... hoffe, das sich alles klaert....*eine rechtsschutzversicherung finde ich immer wichtig}..ob jetzt noch eine private unfallvers.dazu kommen muss sollte eh jeder fuer sich entscheiden....unabhaengig ob man fuer jemanden anderen faehrt... in diesem sinne alles gute liebi
Vielen Dank für Eure Antworten.Ich werd erstmal am Montag den Vorschlag von klaraklarissa befolgen und mich bei Der KFZ Versicherung erkundigen.Ich halt Euch dann auf dem Laufenden,weil ich denke das Thema geht alle was an.Gruß vom Mutterkutter
Heute war ich dann bei meiner Versicherung und der Mensch dort erzählt mir das gleiche,wie die Damen vom Straßenverkehrsamt.In der Tat darf ich bei einer Kraftfahrzeugsteuerermäßigung unser eigenes!Auto nur noch fahren,wenn ich meinen Göga neben mir sitzen habe oder nachweislich für ihn Besorgungen mache.Na da schaun wer mal,was ich mir dazu einfallen lasse.
Solange mein Vater noch lebte, fuhr er seinen PKW mit Steuerermässigung und es war klar, daß nur der Halter auch fahren darf - Ausnahmen waren, daß Fremdfahrer dann das Fahrzeug fahren durften, wenn sie im Auftrag und für den Halter unterwegs waren, Umwege eingeschlossen. Allerdings wiederspreche ich der Fassung: nicht mal für das Krankenhaus. Mein Vater war ja nun öfters im KH und eines Tages kam die Frage auf, da ich kein Fahrzeug besass. Ich ging zur Polizei, Zulassung etc. und bekam dort den Verweis, daß ich sehr wohl das Fahrzeug für die KH-Besuche nutzen kann, da ich ja die Ehefrau dort hinbringe und wieder abhole, seine Wäsche bringe und mitnehme und ihm als Kranken und als Tochter zur Seite stehen muss. Ich durfte sogar das Fahrzeug zuhause parken, da ich durch Eigenbehinderung sonst per Taxi hätte hin und herfahren müssen. Die Polizei war der Meinung: wo kein Kläger, kein Richter Seit Papas Tod führe ich den "aG" als Parkausweis in meinem PKW und stehe, genehmigt und schriftlich festgehalten, auf dem Behindertenparkplatz, der für meine Mutter immer eingerichtet wurde. Ich halte diesen Platz durch schriftliche Erklärung gegenüber der Behörde mit dem Sachstand, daß ich meine Mutter versorge und ich habe die Stellgenehmigung sogar auf mich ausgestellt bekommen. Ich denke mal, es ist nach wie vor eine Einstellungssache der Behörden und man muss ab und an auch mal über diese Grenzen gehen und sich nicht immer so kleinlich verducken. Kfz.-Steuer zu halbieren entfällt bei mir, da ich nur noch neue Wagen fahre, die 5 Jahre Steuerfreiheit haben. Da spar ich mehr als bei 50 %. In diesem Sinne - praktisch in Karlsruhe zu leben Pumpkin
So ich habs jetzt schriftlich.Wir haben den Wagen umgemeldet auf meinen Mann.Und dazu gibt es ein Schreiben von der Kraftfahrzeugsteuerstelle und da steht folgendes: Mir ist bekannt,dass ich die Vergünstigung nur für ein Kraftfahrzeug in Anspruch nehmen kann und dass die Vergünstigung entfällt,wenn das Fahrzeug A)zur Beförderung von Gütern-ausgenommen Handgepäck B)zur entgeltlichen Beförderung von Personen-ausgenommen die gelegentliche MItbeförderung-oder C)durch andere Personen zu Fahrten,die nicht im Zusammenhang meiner Fortbewegung oder meiner Haushaltsführung stehen,benutzt wird. Darüber wurde mein Göga auch nochmals mündlich genauestens belehrt.
hi, dann ist doch eigentlich soweit alles in butter, denn die fahrten die du machst sind doch alle im zusammenhang mit deiner/eurer haushaltsführung, nicht wahr? allzeit gute fahrt marie