Neues zum Thema Kur

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von trombone, 24. März 2005.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo,

    vor etwa 4 Wochen habe ich einen Antrag auf eine stationäre Heilmaßnahme (Kur) gestellt. Dieser wurde auch sehr schnell positiv genehmigt (der erste Versuch war zwar falsch, da mir eine ambulante Kur in BB genehmigt wurde - dass wären nur etwa 8 Std. Autofahrt pro Tag gewesen) - letzte Woche kam dann die richtige - auch einen Termin hatte ich im Vorfeld mit BB schon abgesprochen - aufgrund von Urlaubszeiten uww. hatte ich um einen Termin im Juni gebeten. Jetzt habe ich einen wirklich "netten" Brief der BFA erhalten, dass dieser "Terminverschiebung" nur im Ausnahmefall zugestimmt worden wäre - eine weitere Verschiebung würden sie nicht mehr zustimmen. Auf eine telefonische Nachfrage hin erhielt ich daraufhin folgende Antwort: Es sei schon längere Zeit (auf eine nochmalige Nachfrage ist diese Vorgehensweise erst seit Beginn des Jahres üblich) muss eine Kur innerhalb von 6 Wochen nach der Genehmigung angetreten werden, ansonsten geht die BFA davon aus, dass die Reha-Maßnahme nicht notwendig ist.
    Diese Vorgehensweise finde ich gelinde gesagt eine absolute Frechheit: Zum einen brauch sich die BFA nicht an irgendwelche feste Bearbeitungszeiten halten, andererseits muss ich aber die ganze Zeit parat stehen, weil ich sonst keinen Anspruch auf Reha habe - ich bin gespannt was mein Arbeitgeber zu so kurzfristigen Ausfallzeiten sagt (dadurch würde zumindest bei ums im Amt die ganze Urlaubsplanung hintenüberfallen).
    Das zweite Ärgernis ist folgendes: Wie ich ja schon mal geschrieben habe, habe ich mir die Frechheit genommen und habe mir im Dienst einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen und soll jetzt deswegen zur AHB. Bei dem heutigen Telefonat mit der BFA habe ich erfahren, dass diese AHB - und das obwohl ein ganz anderer Ansprechpartner (Berufsgenossenschaft) hier tätig wird - durchaus auf die Reha angerechnet werden kann, so dass mir meine Kurzusage durchaus wieder entzogen werden kann - dass finde ich ehrlich gesagt zum Kot..... Auf der einen Seite bin ich wegen einer ganz anderen Sache zur AHB, kann die Sachen, weswegen ich zur Kur wollte dort gar nicht machen (kann ja nicht laufen), und kann dafür dann auch noch bestraft werden???!!!!

    Wenn meine AHB abgeschlossen wurde bin ich dazu verpflichtet den Abschlussbericht zur BFA zu senden (wenn ich das nicht tue wird mir die Kur gleich gestrichen) - und dann wird kurzfristig (wenn das bei der BFA überhaupt geht) entschieden ob ich noch los darf oder nicht - ich weiß gar nicht was ich in der Zwischenzeit meinem Arbeitgeber mitteilen soll/kann/darf/muss - wenn doch alles in den Sternen liegt?????

    Da ist man Krank und bekommt dauernd irgendwelche Knüppel zwischen die Füße geworfen, als ob die Schmerzen und das ganze nicht schon ausreicht - ich finde das neue Vorgehen bei der Genehmigung von Kuren absolut Abeitnehemer unfreundlich - außerdem sollten Antragsteller im Vorfeld auf diese Änderungen hingewiesen werden - und nicht erst, wenn schon fast alles zu spät ist (in meinen Antragsunterlagen war hiervon nichts zu finden). Vielleicht sollte man der BFA auch zur Verpflichtung machen innerhalb von 6 Wochen entscheiden zu müssen - damit man als Antragsteller auch mal planen kann (was wäre gewesen, wenn denn jemand in dieser Zeit Uralub geplant hat???!!! - geht wohl jetzt nicht mehr).
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden