Brauche dringend Hilfe wegen Umschulung

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von IchBins, 11. März 2005.

  1. IchBins

    IchBins Neues Mitglied

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    Hallo,
    Ich habe vor kurzem (auf Anraten eines Arbeitsagentur - Mitarbeiters, der mich davon überzeugt hat) mein Studium abgebrochen. Dieser Mitarbeiter hat mir geraten, statt dessen eine Umschulung zu beginnen, da ich aufgrund meiner Erkrankung die Regelstudiumszeit erheblich überschritten habe (KH- und Reha- Aufenthalte + Murphy'sche Gesetze) und damit keine Chance auf dem Arbeitsmarkt habe.
    Ich habe vor Abbruch des Studiums bei der Arbeitsagentur eine Umschulung beantragt, diese wurde aber abgelehnt, da ich logischer Weise länger als 4 Jahre nicht mehr im Beruf gearbeitet habe. Man sagte mir dort aber, das ich dank Hartz IV über das Sozialamt eine Umschulung bekommen könnte.
    Ich habe mich dort erkundigt (In der entsprechenden Abteilung, die für Behinderte zuständig ist) und dort bestätigte man mir, das eine Umschulung möglich sei.
    Da ich mich dort aber nur auf eine Umschulung bewerben konnte, wenn ich mein Studium beendete, habe ich mich exmatrikuliert und wollte nun alles nötige in die Wege leiten.
    Nun mein Problem: Jetzt bekam ich einen Anruf vom Sozialamt, in dem mir mitgeteilt wurde, das ich mir keine Hoffnung auf eine Umschulung machen solle, da dafür kein Etat vorhanden wäre. Ich komme mir nun reichlich verarscht vor (tschuldigung für den Ausdruck) und habe Angst vor dem, was da kommen mag. Ich bin gelernter Elektriker (genauer Elektroanlageninstallateur), aber in diesem Beruf kann ich nicht mehr arbeiten (Zitat Gutachterliche Äußerung des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur: "[...]Aus gutachterlicher Sicht schließt die vorliegende Erkrankung eine leichte Tätigkeit unter Witterungsschutz, in überwiegendem Sitzen, mit der Möglichkeit zu einer gelegentlichen Wechsel der Körperhaltung, ohne Leiternsteigen, nicht auf Leitern und Gerüsten nicht aus. Das formulierte Leistungsvermögen ist mit den Tätigkeitsanforderungen im erlernten Beruf dauerhaft nicht mehr in Einklang zu bringen.[...] Den Arztberichten ist zu entnehmen, dass die medizinische Reha soweit fortgeschritten ist, dass berufliche Reha - Maßnahmen ins Auge gefasst werden können. [...]", und da spricht wohl ziemlich jeder Punkt gegen eine weitere Berufsausausübung in dem Bereich) und auch sonst wird es wohl äußerst schwierig (wohl eher unmöglich) etwas passendes zu finden, das ungelernt ist und ebengenannte Kriterien erfüllt.
    Weiß jemand Rat, ob man einen Anspruch auf Berufliche Rehabilitation hat (habe 30% GdB, mein Arzt wollte mehr, aber dafür ist Hamburg ja bekannt) und wie man sich gegen diese merkwürdigen Tricksereien des Sozialamtes wehren kann (ich hätte schließlich mein Studium nie aufgegeben, wenn ich gwusst hätte, das ich danach ins Bodenlose falle, bin nicht irgendwo durchgefallen)?
    Gruß, Thomas
     
  2. Burgi

    Burgi burgi

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    im schönen Salzburgerland
    Hallo Thomas!
    Du sprichst mir geradewegs aus der Seele. Bei uns in Österreich ist das auch nich tviel besser. Stell Dir mal vor, ich habe seit fast sechs Jahre Pcp mit einem äusserst agressiven Verlauf der Erkrankung und habe damit zahlreich e(etwa 25 Operationen) hinter mich bringen müssen. Wolte auch eine Umschulung oder Ähnliches, aber das bei uns in Österreich ebenso schwer wie bei Euch in Deutschland. Mein Arbeitgebeer hat mir auch schon etliche Male mit Kündigung gedroht, weil cih ja aufgrund der Ops viele Zeit im Krankenstand war. So und kommst - jetzt nehme ich halt einen Teil meiens Urlaubes für diverse Krankenstände - nur um nicht in die Sozialfalle zu geraten - das ist doch absurd!!!! - Vielleicht sollten wir die Politiker aus den Schlaf rütteln - oder ähnliches.

    Würde mich freuen, wenn Du weiter berichtest, wie es Dir so ergangen ist!

    LG
    Burgi aus Salzburg
     
  3. laface

    laface Mitglied

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    hallo ichbins,

    ich habe gerade erst deinen thread gelesen.
    ich kann dir einige auskünfte dazu geben.
    wenn du eine behinderung von min 50 % hast oder einem schwerbehinderten gleichgestellt bist dann hast du laut sgb IV anspruch auf eine umschulung. alles weitere kann ich dir erklären wenn du mir privat anwortest.

    gruß
    laface
     
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