Arzt darf nicht praktizieren

Dieses Thema im Forum "Arzt- und Klinik/Reha-Suche" wurde erstellt von Mutterkutter, 24. Februar 2005.

  1. Mutterkutter

    Mutterkutter Neues Mitglied

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    Unglaubliche Geschichte.Wir sind selber betroffen.Das Ganze heißt in unserem speziellen Fall,dass wir einen Anfahrtsweg zu diesem Arzt in Weener von über 80 Kilometern haben. :mad: Anfang Februar stellte die Ubbo-Emmius-Klinik den seit dem 1. Januar 2005 am Standort Norden tätigen Rheumatologen Dr. Sadko Armin Kabisch der Öffentlichkeit vor. Der Schwerpunkt seiner ärztlichen Tätigkeit liegt - dem Krankheitsbild entsprechend - im ambulanten Sektor. Für die ambulante Behandlung von Rheuma-Patienten benötigt Dr. Kabisch eine so genannte Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Ermächtigung ist Dr. Kabisch vor Beginn seiner Tätigkeit erteilt worden.

    Aufgrund neuester Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts steht einem niedergelassenen Arzt derselben Fachrichtung und Qualifizierung ein Klagerecht gegen die seinem Krankenhauskollegen erteilte Ermächtigung zu, weil diese in seine Berufsausübungsfreiheit eingreifen kann. Bis zu dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtssprechung ein derartiges Klagerecht niedergelassener Ärzte verneint, weil maßgeblich für die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung über die Ermächtigung allein das Interesse der Versicherten (Patienten) an einer möglichst leistungsfähigen und lückenlosen ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte ist.
    Die neue Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts führt dazu, dass dem niedergelassenen Arzt neben der Klagemöglichkeit auch ein Widerspruchsrecht gegen die Erteilung einer Ermächtigung zusteht. Wird dieses Widerspruchsrecht ausgeübt, hat es aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass von der bereits erteilten Ermächtigung bis zu einer gerichtlichen Klärung kein Gebrauch gemacht werden kann.

    Einen solchen Widerspruch gegen die Erteilung der Ermächtigung an Dr. Kabisch hat mit Schreiben vom 3. Februar 2005 ein Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie in Weener mit der Begründung eingelegt, es handele sich bei der Region (gemeint ist Norden) um seinen Einzugsbereich, und er könne die rheumatologische Versorgung vollständig und zeitnah gewährleisten.

    Dieser Widerspruch hat zur Folge, dass Dr. Kabisch bis auf weiteres keine Patienten ambulant behandeln darf. Der Landkreis Aurich als Träger der Ubbo-Emmius-Klinik bedauert diesen Vorgang, der nicht im Interesse der Patienten sein kann, außerordentlich. Er hält die Begründung von Dr. Dockhorn für nicht zutreffend. Verständigungsversuche mit dem Arzt aus Weener sind ergebnislos geblieben.

    Eine Fachanwältin aus Hamburg ist seit gestern (Mittwoch) beauftragt, ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht durchzuführen. Der Landkreis Aurich geht davon aus, dass nach dem hoffentlich schnellen Abschluss dieses Verfahrens Dr. Kabisch seine ambulante Tätigkeit in Norden wieder aufnehmen kann.

    :mad: :mad: :mad:
     
    #1 24. Februar 2005
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2005
  2. Sylvi

    Sylvi Deichkind

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    Hallo Mutterkutter,

    Da sind sie wieder, die Bürokraten. Ich hasse sie so sehr.
    In meiner Rheumapraxis waren eigentlich mal 2 Ärzte. Der eine wurde der Praxis verwiesen von der Ärztekammr, weil die ihm das Budget gestrichen haben. Die haben gemeint, ein Arzt reiche völlig aus und dadurch würden viele Kosten gespart werden. Er sollte sich in einem anderen Landkreis nach einer Praxis umschauen. Hier wäre kein Platz mehr für ihn. Da hab ich mich auch so sehr drüber aufgeregt. Vor allem hat er mich im Krankenhaus sehr gut behandelt und hat alle möglichen Diagnose-Möglichkeiten ausgeschöpft, die es nur gab.

    Es sind immer die Patienten, die unte sowas leiden müssen, aber das interessiert ja am wenigsten. :mad:

    Ich kann Deinen Ärger gut verstehen. Man steht da und weiß nicht, was man machen soll.

    Na dann hoffe ich mal für Euch, das der Arzt schnell weiter behandeln darf.

    Gruß
    Sylvi
     
  3. Katharina

    Katharina Engelchen oder Teufelchen

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    Jou..

    ...Mutterkutter, daß stand ja groß und breit "int Krier" nä! Ich finde es einfach nur unverschämt. Aber wer schert sich schon um uns. Da heisst es abwarten und Tee trinken.:rolleyes:
    Liebe Grüße
    Katharina
     
  4. Mutterkutter

    Mutterkutter Neues Mitglied

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    Hier nun mein heute veröffentlicher Leserbrief:



    Mein Mann wurde von seinem Hausarzt in Norden wegen seiner schweren Erkrankung zu eben jenem Rheumatologen in Weener überwiesen.Da er selber kein Auto mehr fahren darf,mußte ich mir für diese Aktion frei nehmen,ca 1 Stunde hin,Aufenthaltsdauer in der Praxis zum ersten Gespräch 2,5 Stunden,Rückfahrt ca 1 Stunde,mit einer Liste von Untersuchungen die zu machen wären.Also eine Woche später wieder das Selbe,1 Stunde hin,ca 2 Stunden Aufenthalt für die Untersuchungen,eine Stunde zurück.Das war im Oktober vorigen Jahres.Seitdem wartet unser Hausarzt auf die Untersuchungsergebnisse.Trotz telefonischer sowie schriftlicher Anmahnung.Er wurde mehr oder weniger von der Mitarbeiterin des Arztes in Weener abgefertigt.Auch ein Telefonanruf unsererseits hat bis heute nichts gebracht.Der Witz an dieser Sache ist,dass an diesen Untersuchungsergebnissen sowohl der Schwerbehindertenausweis,als auch der Rentenantrag hängt.Ohne diese Ergebnisse gehts nicht weiter.

    Und da behauptet dieser Arzt,er könne alle Patienten zeitnah versorgen.Wie größenwahnsinnig ist der denn?Norder! kämpft für eine rheumatologische Ambulanz.Jeden kann es treffen und ich glaube, keiner hat dann Lust auf diese Weltreise zu einem Arzt,der selbstherrlich und ignorant praktiziert.



    Dieser Leserbrief darf und soll veröffentlicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  5. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    das ist wirklich unglaublich!

    ich hoffe für dich und deinen mann, dass ihr genügend mitstreiter in norden findet, um euch effizient wehren zu können. und einen langen atem wünsche ich euch auch!

    lg marie
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo Mutterkutter,
    das urteil des BundesVG interessiert mich. weisst du ne fundstelle, wo es abgedruckt ist oder das aktenzeichen oder wann das urteil verkündet wurde udgl. das will ich mal lesen.
    gruss
    bise
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    hab das urteil gefunden

    www.recht-in.de/urteile/ master.php?wahl=101&u_id=115031 - 51k

    1 BvR 378/00 vom 17.8.2004

    handelt vom konkurrenzschutz im öffentlichen gesundheitsrecht. ganz interessant. insbesondere für uns patienten. das sollten auch wir mal lesen.
    gruss
    bise
     
  8. Katharina

    Katharina Engelchen oder Teufelchen

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    Nun doch

    Guten Morgen,
    wie heute morgen in unserem Käseblättchen zu lesen war, darf der Doc nun doch praktizieren...dem Himmel sei Dank!!
    Der Widerspruch wurde abgelehnt..es gibt doch einen Gott!! :rolleyes:
    Grüßli von
    Katharina :)
     
  9. Mutterkutter

    Mutterkutter Neues Mitglied

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    Das ging ja mal richtig schnell.Hätte ich garnicht erwartet.Ich dachte das dauert jetzt erstmal ein Jahr oder so.Das freut mich ehrlich.Endlich mal eine gute Nachricht.Gruß Mutterkutter:)
     
  10. Mutterkutter

    Mutterkutter Neues Mitglied

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    Heute war der große Tag.Mein Göga war bei ihm zur Untersuchung.Ich war natürlich als moralische Unterstützung mit.Wir hatten einen sehr guten Eindruck von ihm.Er hat sich eine ganze Stunde Zeit genommen.Meinen Göga gründlichst untersucht.Und alles was dazu gehört:Blutabnahme Röntgen usw.wurde auch gleich vor Ort gemacht.Nun müssen wir 14 Tage warten bis die Ergebnisse da sind und dann wird das weitere Vorgehen auch in Bezug auf Basismedis besprochen.Wir sind guter Dinge,dass wir endlich unseren Rheumatologen gefunden haben.Gruß Mutterkutter
     
  11. Katharina

    Katharina Engelchen oder Teufelchen

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    Hört sich schonmal gut an..ich drücke die Däumchen das es was bringt.
    Liebe Grüße
    Katharina
     
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