Mitaufnahme von Eltern im Krankenhaus

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von Nixe, 23. Februar 2005.

  1. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.004
    Ort:
    Hansestadt Stade/Elbe
    Quelle:

    Ärzte Zeitung, 22.02.2005



    Kinder müssen in Klinik nicht auf Eltern verzichten
    Krankenkassen zahlen Kinderkliniken 45 Euro pro Tag
    SIEGEN (ras). Eine neue Vereinbarung regelt zum ersten Mal die Mitaufnahme einer Begleitperson bei kranken Kindern und Jugendlichen in Kinderkliniken.


    Künftig müssen Kinder nicht mehr ohne Eltern oder Bezugsperson in die Kinderklinik. Eine bundesweit gültige Vereinbarung macht es möglich. Foto: imago

    "Das ist ein deutlicher Fortschritt zum Wohl kranker Kinder", lobt der Vorstand der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) die seit Beginn des Jahres gültige Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den gesetzlichen Krankenkassen.

    Die bundesweit geltende Bestimmung sieht eine einheitliche Vergütung für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson - ein Elternteil oder ein anderer Angehöriger aber auch eine andere, erziehungsberechtigte Person - vor. Dafür können 45 Euro pro Tag veranschlagt werden.

    GKinD-Vorstands-Vorsitzender Jochen Scheel in einer Pressemitteilung: "Es ist schließlich seit langem unstrittig, daß sich die Mitaufnahme einer Begleitperson in Kinderkliniken bei kranken Kindern und Jugendlichen positiv auf den Genesungsprozeß junger Patienten auswirkt. Aus diesem Grund ist die Mitaufnahme bei Kindern grundsätzlich immer medizinisch indiziert."

    Ausnahmen gebe es nur in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Kinder- und Jugendpsychosomatik.

    Scheel: "Die Vereinbarung setzt endlich eine wichtige Forderung der 1998 in Leiden (Niederlande) verabschiedeten "Charta für Kinder im Krankenhaus" um. In Artikel 2 heißt es dort beispielsweise, daß alle Kinder das Recht haben müssen, ihre Eltern jederzeit und ohne Einschränkung bei sich im Krankenhaus zu haben. Außerdem heißt es: "Sind Eltern nicht in der Lage oder nicht bereit, eine aktive Rolle bei der Betreuung des Kindes zu übernehmen, so hat das Kind Anspruch auf die Betreuung durch eine geeignete Betreuungsperson."

    Bisher war die Mitaufnahme von Begleitpersonen in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern wurde je nach Kasse unterschiedlich gehandhabt. Dabei, so Scheel, war es nicht selten zu undurchschaubaren, und von vielen als Willkür empfundenen Regelungen gekommen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden