Im Rahmen einer EU-Gesetzgebung muss die Bundesregierung spätestens zum 25.11.05 geregelt haben, für welche allergieauslösenden Lebensmittel zukünftig eine Kennzeichnungspflicht bestehen soll. Hier kommen u.a. folgende Lebensmittel (Zusätze in verarbeiteten Lebensmitteln) inbetracht: Weizen, Gerste, Roggen und Hafer, Fisch, Krustentiere, Eier, Erdnüsse, Soja, Milch (einschl. Laktose), Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxide und Sulfide. Das Problem was z.Zt. allerdings noch besteht ist, dass es für 11 von 12 lebensmittelgruppen noch keine Schwellenwerte gibt, ab wann diese Kennzeichnungspflicht besteht. Patientenschützer fordern allerdings, dass bereits minimale Anteile dieser Stoffe eine Kennzeichnung bedingen, da auch Kleinstmengen allergieauslösend sind.