Vereinfachung für chronisch Kranke

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von trombone, 10. Februar 2005.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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  2. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Dem steht die Meldung vom 10.2.05 entgegen, die den Kassen dennoch das Recht zugesteht, diese Bescheinigung anzufordern:

    Zitat:
    ........Doch die Beamten haben nicht geschlafen, wie böswillige Beobachter vielleicht meinen könnten. Sie haben intensiv gefeilt und formuliert. So einfach wie der G-BA und manche Kassen sich das vorstellen, wollten die Ministerialen die Regelung nämlich nicht stehen lassen. „Kein jährlicher Nachweis mehr erforderlich“, heißt es zwar in einer gerade veröffentlichten Ministeriumsmitteilung. Insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3 gelte die Erleichterung, schreiben die Beamten. Wer sich als chronisch kranker Mensch im Dezember über den Wegfall wenigstens eines bürokratischen Verfahrens freute, wird sich jetzt kräftig die Augen reiben. „Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen“, schränkt die Verlautbarung ein. Die Deutungsmacht, die besitzen die Kassen, denn da sitzen sie, die wahren Experten.....

    Zitat Ende.
     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Frank,

    wenn ich es boshaft mal ausdrücken will: Die Verwaltung will doch auch die Berechtigung haben existieren zu dürfen (ich darf das sagen, ich arbeite schließlich selber im ö.D. - aber glücklicherweise nicht bei eine KK).

    oder anders ausgedrückt: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht - damit ein dreifaches Hoch auf die deutsche Bürokratie - auf dass sie nie aufhört.
     
  4. bibi

    bibi Neues Mitglied

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    Hallo,

    meine Krankenkasse (BEK) hat mir ein Schreiben geschickt in demdrinsteht:

    "Sie sind ja schwerwiegend chronisch krank und es ist nicht anzunehmen, dass sich da wesentlich etwas geändert hat. Bitte bestätigen Sie uns deshalb auf beiliegendem Formular mit dem Sie uns Ihren Einkommensnachweis zukommen lassen, dass Sie wegen eben dieser schwerwiegend chronischen Erkrankung weiter regelmässig in Behandlung sind in dem Sie ein Kreuzchen in das dafür vorgesehene Feld machen."

    Viel einfacher geht es doch eigentlich nicht. Mein zuständiger Sachbearbeiter hat mir erklärt, dass man eigentlich davon ausgeht, dass ein Kranker nicht aus Jux und Dollerei Medikamente in hoher Dosis nimmt wenn's ihm besser geht und dass keiner im Rollstuhl sitzt wenn er nicht muss. Die Barmer geht also davon aus, dass sie sich die enorme Verwaltungsarbeit reduzieren und vereinfachen können in dem sie ihren "Kunden" Glauben und an den gesunden Menschenverstand appellieren.

    Ich finde das toll und hoffe, dass noch mehr Krankenkassen so reagieren, denn das spart ja auch Beitragsgelder.

    Gruß

    bibi
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    Aok

    händelt es auch so, wie in dem artikel beschrieben.....
    so teilte man es mir heute aufgrund einer internetanfrage von dort aus mit.


    also entweder bei pflegestufe 2 oder 3
    oder wenn mind. ein grad der behinderung/minderung der erwerbsfähigkeit von mind. 60´ vorliegt

    meine ma hat zwar nur pflegestufe 1 aber dafür GdB von 80% und aG und B..somit wäre das thema /(bis zur nächsten änderung) vom tisch....(dieses jahr ist eh gelaufen...bin gespannt,ob die sich für 2006 auch an diese auskunft erinnern können.....*;)*).

    alls gute
    liebi
     
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