Gutachten und Arbeitslosenamt und....

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Judith, 4. Februar 2005.

  1. Judith

    Judith Mitglied

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    Nachdem ich nun 1 1/2 Jahre krank geschrieben war wegen cP und Schilddrüse hat die Gutachterin vom Arbeitslosenamt entschieden, dass ich voll arbeitsfähig sei. Nach dem ersten Schock habe ich auf der Kopie des Gutachtens entdeckt, dass auch darauf steht, dass ich in meinem letzten Beruf als kaufmännische Mitarbeiterin nicht mehr arbeiten kann (weil vor allem meine Hände betroffen sind). Sozusagen hat mir die Gutachterin also einen Gefallen getan, weil, wenn sie geschrieben hätte, dass ich nur halbtags belastbar bin, dann würde ich auch nur quasi für halbtags Arbeitslosengeld kriegen. Nun aber der nächste Hammer: Heute habe ich meinen Bescheid gekriegt. Entgegen all meiner Erwartungen, die schon bescheiden waren, soll ich ab dem 6. Februar ein Arbeitslosengeld von 549,60 € bekommen. Ich bin total ausgetickt und hab erst mal ne Panikattacke bekommen; es kann nicht wahr sein, dass es sooo wenig ist. Allein meine Miete beträgt schon 320,- €. Nachdem ich stundenlang geheult habe und mir dann zur Beruhigung ein Bier gegeben habe, fiel mir ein, dass es ja RO gibt. Und es tut mir einfach nur gut, das alles hier hin zu schreiben. Vielleicht liest es ja jemand und es fällt dem/der ein oder anderen etwas dazu ein, das würd mich freuen. Aber loswerden mußte ich das jetzt einfach auf jeden Fall. Meine Fresse, bin ich fertig! Als obs nicht schon schwer genug wär mit dieser Krankheit und den Altlasten, die man ohnehin mit sich rumschleppt. Gibt es noch jemanden, der mit ganz wenig Geld auskommen muß? Wenn ja, wie geht das? In diesen Zeiten.......... Danke fürs Lesen - falls es jemand tut - und ein schönes Wochenende an alle. Ich glaub, ich betrink mich jetzt..............
    Judith :(
     
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hi judith,

    beruhige dich bitte wieder:) , ich schätze schon, dass hier
    etwas nicht ok ist. miete 320 € + lebenshaltungskosten 345€ (westen)
    sind schon mal 665 €. es sei denn, sie haben dir etwas abgezogen,
    weil du mit jemandem zusammenlebst?
    auf jeden fall reiche bitte einen widerspruch ein und lass dir alles
    genau erklären. allerdings kannst du in deinem bescheid auch deine
    einzelnen positionen erkennen. erstaunlich, dass du deinen bescheid
    erst heute bekommen hast.
    wenn du magst, dann lies doch mal den link, unter anderem hat colana
    dort viel hilfreiches geschrieben.
    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=14799

    lg marie
     
    #2 4. Februar 2005
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2006
  3. Judith

    Judith Mitglied

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    Danke

    für Deine Reaktion. Bei mir handelt es sich um Arbeitslosen- Geld I, und nicht um ALG II, also Hartz IV. Ich lebe alleine. Mein Bescheid kam innerhalb von vier Tagen, nachdem ich am vergangenen Montag bei der Leistungsabteilung um schnelle Bearbeitung gebeten hatte, weil ich keinerlei Reserven habe und auch niemanden, der mir so viel Geld leihen kann, um eine längere Zeit zu überbrücken. Da heute Freitag, also Wochenende ist, wo man nichts und niemanden erreichen kann, werde ich mich am Montag an diverse Frauenberatungsstellen wenden; es kann ja sein, dass die sich verrechnet haben. Die Mitarbeiter auf den Arbeitslosenämtern sind mit Sicherheit völlig überlastet und auch überfordert, und da können erst recht Fehler entstehen, deshalb werde ich mich erst einmal an unabhängige Beratungsstellen wenden. Ich muß als erstes in Erfahrung bringen, ob es die Zahlung verzögert, wenn ich Widerspruch einlege; das kann ich mir nicht erlauben. Es kann doch nicht sein, dass Arbeitslosengeld I weniger ist als ALG II; das kann ich nicht glauben. Ob man wohl beantragen kann, freiwillig in ALG II zu wechseln, wenn ALG I so viel weniger ist??? Die Heulerei hat aufgehört, aber ich bin ganz schön durch den Wind, fühle mich ausgelaugt und gehe jetzt lieber ins Bett.
    Schönes weekend von Jule



    QUOTE=Marie2]hi judith,

    beruhige dich bitte wieder:) , ich schätze schon, dass hier
    etwas nicht ok ist. miete 320 € + lebenshaltungskosten 345€ (westen)
    sind schon mal 665 €. es sei denn, sie haben dir etwas abgezogen,
    weil du mit jemandem zusammenlebst?
    auf jeden fall reiche bitte einen widerspruch ein und lass dir alles
    genau erklären. allerdings kannst du in deinem bescheid auch deine
    einzelnen positionen erkennen. erstaunlich, dass du deinen bescheid
    erst heute bekommen hast.
    wenn du magst, dann lies doch mal den link, unter anderem hat colana
    dort viel hilfreiches geschrieben.
    http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=14799

    lg marie
    die den 3. widersspruch eingelegt hat in gleicher sache
    und heute ihr recht bekommen hat!:D [/QUOTE]
     
  4. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo judith,

    also ein eingelegter widerspruch hebt die bevorstehende zahlung im grunde nicht auf .. ist so wie beim finanzamt, dort muss man selbst auch erst einmal löhnen, auch wenn man gegen den bescheid widerspruch einlegt.

    was mich wundert ist, das du wenn du schon seit 1,5jahren au bist, noch keinen antrag auf rente gestellt hast. gehts dir denn jetzt besser? bist du denn jetzt wieder gesund??? nönö denk ich zumindest, oder?

    zur höhe deiner bezüge ... also als ich meinen rentenantrag laufen hatte, waren krankengeld und alg etwa identisch ....denk ich . das alg lag kaum mehr als 100€ niedriger... ich müßte da mal nachschauen.

    stell doch mal einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben, damit festgestellt wird, was du überhaupt noch machen könntest. den mußte ich damals nach einer kur, aus der ich au entlassen wurde, stellen. hat mir gut für den rentenantrag geholfen, weil man dort feststellte, das sie für mich keine möglichkeit der "teilhabe am arbeitsleben" sehen. also blieb bloß noch die option "erwerbsunfähigkeitsrente" offen.

    ich wünsch dir alles gute und das du die angelegenheit zu deiner zufriedenheit geregelt bekommst. toi toi toi
     
  5. Merle

    Merle Mitglied

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    Alg

    Hallo Judith,


    ich denke schon, dass das ALG I weniger sein kann als das ALG II, denn der erste wird ja nach deinem vorherigen Einkommen berechnet und das 2te nach deinem "Bedarf". Trotzdem solltest es noch mal prüfen lassen.

    Liebe Grüße,

    Merle
     
  6. rambo1978

    rambo1978 Neues Mitglied

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    Ich weiß von einer Bekannten,dass man ergänzend zu Arbeitslosengeld I daneben Arbeitslosengeld II bekommen kann, damit der Mindestlebensstandard gesichert ist.

    Sprich deinen Sachbearbeiter beim AA darauf an, eigentlich hätte der dir das auch von allein sagen müssen.

    Ich wünsche dir viel Glück dabei.

    Gruß

    Ramona
     
  7. Judith

    Judith Mitglied

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    Habt vielen Dank für Eure Reaktionen! Das tut gut.......
    An Klara: Ja, es geht mir besser, auf jeden Fall aber nicht gut. Man darf nicht selbst darüber befinden, ob man sich für arbeitsfähig hält. Wenn die Krankschreibung ausläuft, muß man sich zwangsläufig beim Arbeitslosenamt melden. Dort bekam ich dann einen Termin beim Gutachter, und die Frau hat eben entschieden, dass ich voll arbeitsfähig sei. Schließlich bin ich ja zu Fuß zur Untersuchung gekommen und hab den Kopft nicht unterm Arm getragen. Das reicht dann wohl, um für voll belastbar gehalten zu werden. Immerhin hat die Ärztin ja geschrieben, dass ich in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten könne und dass die Möglichkeiten beruflicher Reha geprüft werden sollten. Und es steht auch im Gutachten, dass meine Leistungseinschränkung voraussichtlich dauerhaft bestehen wird.
    Was ist das denn, ein Antrag auf "Teihabe am Arbeitsleben"? Davo habe ich noch nie gehört. Ich werde einen Termin bei der Reha-Abteilung bekommen, wurde mir noch mitgeteilt. Ach ja, mir sei eine Arbeit ohne Belastungen und ohne besondere Beanspruchung der Hände zuzumuten. Was gibts denn da, ohne Hände? Vielleicht soll ich ja ein Jodel-Diplom machen..:p ........hähä.....
    Ich hab ne Idee, wie ich ein bißchen dazuverdienen könnte. Immer vorausgesetzt, dass ich es gesundheitlich packe. Erst einmal muß ich mich darauf konzentrieren, die Angst los zu werden - das is ja echt abartig, mit diesen Aussichten...........
    Danke Euch allen nochmal, bis die Tage
    :) :) die Judith
     
  8. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo judith,

    zur erklärung, was teilhabe am arbeitsleben ist, da habe ich einen link bei der bfa, alles gut erklärt, lies es dir in ruhe durch:

    http://www.bfa.de/ger/ger_rehabilitation.3/ger_medizinischeleistungen.30/ger_arbeitsleben.305/ger_305_arbeitsleben.html

    deinen satz:
    kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
    klar darfst du selbst befinden, ob du au bist oder nicht. du musst es erst für dich selbst wissen, ehe du dann genau entscheiden kannst, was weiter zu tun ist.
    denkst du, das du arbeitsfähig bist, wirst du absolut alles daran setzen, wieder ins berufsleben zu kommen, egal wie und mit welcher beschäftigung.
    bist du aber selbst von vornherein der meinung, das du nicht mehr arbeiten gehen kannst, dann werden deine ziele anders sein, du wirst einen antrag auf erwerbsunfähigkeitsrente stellen ........

    naja der antrag auf teilhabe am arbeitsleben dient dazu, das festgestellt wird, was du noch für tätigkeiten nachgehen kannst .........ohne arme! ;) ... also so eine art "vorstufe" zum rentenantrag. entweder sie finden etwas für dich,also wenigstens eine tätigkeitsbereich, eventuell mit option zur umschulung o.ä. oder sie sagen, das sie keine möglichkeit sehen, das du einer tätigkeit nachgehen kannst. er wird beim rentenversicherungsträger gestellt.

    du selbst mußt wissen, was du willst und vor allen dingen was du kannst:

    arbeiten gehen oder den versuch starten, rentner zu werden.

    egal, wie du dich entscheidest, ich wünsche dir dafür alles erdenklich gute
     
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