Frage: kennt sich jemand aus mit folgender situation

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von nenufar, 27. Januar 2005.

  1. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    junge frau arbeitet bei behinderter frau als pflegekraft
    verheiratet, 2 kinder (nicht vom ehemann) - bekommt für ihre arbeit das pflegegeld
    andere einkommen, außer kindesunterhalt, kindergeld hat sie nicht

    ehemann will sie verlassen, weil er sich auf einmal in ihre beste freundin verliebt hat.
    neben all den brodelnden gefühlen und tränen :
    jetzt drohen existensnöte...:mad: :(
    kann sie sozialhilfe beantragen - auch im trennungsjahr ? ich vermute, der mann ist bald weg. dann fehlt massiv geld - obwohl im trennungsjahr ist er ja wohl noch unterhaltspflichtig ? nach eventueller scheidung hat sie ihm leider einen wisch unterschrieben, dass sie auf unterhaltszahlungen seinerseits verzichtet (war schon mal komischer ärger in der ehe, weil ein kollege des ehemanns
    wohl von seiner exfrau total nackt gemacht wurde - das wollte er nie haben sowas :confused: ) der ist sicher hieb- und stichfest gültig. allerdings hab ich ihr geraten, wenigstens einen gegenwisch von ihm mit der gleichen verzichtserklärung zu verlangen. ich hoffe, sie tut das auch, denn heute ist ja wechselseitige unterhaltspflicht...
    kennt sich hier jemand aus mit solchen verzwickten geschichten - trennungsjahr und finanzielle absicherung ? mit scheidungs- und vorscheidungsfragen kenn ich mich absolut nicht aus. die letzte von mir miterlebte scheidung war noch zu ddr zeiten, da hat sich grundlegend vieles geändert.

    vielleicht weiß jemand was, was ich als tipp oder rat weitergeben kann. und wenn es nur ne website ist. hab selber schon versucht, zu googlen. aber mir fehlen die richtigen stichworte.... finde nix gescheites.

    danke schon mal für die hilfe, ihr lieben


    (es handelt sich um mein kleines schwesterherz... ich wollt nur so sachlich wie möglich bleiben und habe deshalb so unpersönlich drüber geschrieben. meine gefühle kann ich noch gar nicht so richtig in worte fassen. ich wüßte, was ICH mache, aber das immer so leicht dahingesagt. würd ihr gern helfen, wenigstens ein paar sorgen loszuwerden)

    grüße
    von nenufar
     
  2. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    Hallo Nenufar,

    Also, in der Regel werden ja die Männer abgezockt, bei Frauen passiert das weniger.
    Aber es passiert auch.

    Ich würde deiner Schwester erst mal raten, die Scheidung einzureichen.
    Im Trennungsjahr ist er ihr zu Unterhalt verpflichtet.
    Aber das muß ja erst beantragt werden und bei keiner gütlichen Einigung muß sie vor Gericht.
    Das dauert!
    So ein "Wisch" ist, glaub ich mal, sittenwidrig.
    Genauso auch Eheverträge, die die Frau heftig benachteiligen.
    Wohngeld beantragen!
    Auch kann man seit diesem Jahr Kinderzuschlag bekommen.

    http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=194

    Ich weiß nicht, wie hoch das Pflegegeld ist und ob das als Einkommen zählt..
    Deine Schwester ist verpflichtet, sich einen Job zu suchen.
    Aber das ist schwierig zur Zeit.
    Sie muß nachweisen, dass sie sich bemüht..
    Solange aber muß ihr Ehemann, auch nach der Scheidung zahlen.
    Am besten, sie geht zum Rechtsanwalt, Familienrecht!
    Für bedürftige Personen gibts Prozesskostenhilfe, kommen also keine Kosten auf sie zu.
    Sollte dein Schwager gutes Einkommen haben, zahlt er diese Kosten.

    Ich hoffen, ich konnte dir ein wenig helfen.
    Trotzdem, keine Garantie!
    Ist bei jedem anders.

    Häng dir noch nen link mit an.

    http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=14

    Hier kannst du alles nachfragen.

    Liebe Grüße und viel Glück - Mary
     
  3. Glitzerchen

    Glitzerchen Guest

  4. Vanilla

    Vanilla Guest

    Hallo nenufar,

    ist besagter "Wisch" notariell beurkundet? Wenn nein, taugt er ohnehin nichts. War sie damals ebenfalls ohne "richtiges" Einkommen, ist er sogar sittenwidrig. Und wenn die Kinder nicht älter als 12 sind, wird er vor Gericht auch kaum mit dem "Argument" durchkommen, sie könne doch arbeiten gehen.

    Sie soll sofort zum Anwalt gehen!

    Ich habe das damals nicht gemacht, erst nach Jahren und bedauere das noch heute. Kannst mir ja auch mal 'ne PN schicken, ich tausche mich gerne 'hinter dem Forum' mit ihr aus.

    LG
    Vanilla
     
  5. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    @ vanilla,

    kleine Verbesserung: es sind nicht die Kinder des Ehemanns, ich denke, er ist nicht verpflichtet, Betreuungsunterhalt über eine gewisse Zeit hinaus zu zahlen.
    In der Zeit bis zur Scheidung und auch solange, bis sie einen Job gefunden hat, muß er Unterhalt zahlen.
    Nur bei ehelich geborenen eigenen Kindern ist er verpflichtet.

    Liebe Grüße - Mary, die auch ständig in den Rechtsforen sitzt, weil sie
    sich um die Scheidung und Unterhaltsangelegenheiten
    ihres Bruders kümmert.



     
  6. Vanilla

    Vanilla Guest

    Hallo pettersilia,

    dass es nicht seine Kinder sind, habe ich gesehen, es geht ja auch nicht um den Betreuungsunterhalt an sich. Nur darum, dass sie bei kleinen Kindern nicht verpflichtet ist, Vollzeit arbeiten zu gehen ;)

    So oder so ist dieser Wisch eine faule Krücke. "Ich darf meinen Spaß haben und Steuern sparen und hinterher so tun als sei nie was gewesen" *seufz*
     
  7. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    bayrisches Schwabenländle
    Hi Vanilla,

    wollt`dir nicht auf`n Schlips treten.
    Ich weiß, dass sie bei kleinen Kindern nicht verpflichtet ist, arbeiten zu gehen.
    Wenn es die Kinder des Ehemanns wären...
    Mehr Infos gibts sicher im Rechtsforum und sicher wissen tuts der Anwalt.
    Den "Wisch" hab ich eigentlich nicht ernstgenommen, wahrscheinlich das Papier nicht wert.

    Liebe Grüße - Mary

     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo,
    ist der wisch beim notar beurkundet? nein! na so etwas, dann hat sie/er ja etwas zum feuer anmachen.
    auf notunterhalt kann man gegenseitig nur in ausnahmefällen verzichten.
    der schlawiner muss zahlen - unterhalt - so fern er hat. scheidungsfreudige männer haben i.d.r. fast nix mehr - clevere " rechtsfreunde " wollen ja auch schliesslich was verdienen.
    also, ab zum anwalt, der soll sich drum kümmern, dass noch was da ist.
    oh, ich kenne typen, die im laufe des scheidungsverfahrens sofort gefeuert werden müssen; da liegen sie dann der "ex" auf der tasche. kommt immer auf den jeweiligen beruf/arbeitsplatz an. nicht jede ex hat die nerven, herausfinden zu lassen, dass der ehemalige göga jetzt nur "schwarz" oder "cash auf die hand" sich verdingt. - möglichst noch bei seiner jetzigen holden. -gibt es alles. -
    gruss
    bise
     
  9. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Erklärung

    Ja dann soll sie doch die Erklärung widerrufen mit dem Hinweis, daß sie nicht geahnt hat, daß er sie als eine Art Freibrief sie zu betrügen nutzen würde, halt unlautere Absichten. Dieses sollte man dann aber notariell beglaubigen lassen.
    Grundsätzlich würde ein Gericht eh nur solche Erklärungen anerkennen die notariell beglaubigt sind und nachweislich zur gleichen Zeit geschrieben wurden, gegeneinander getauscht wurden und wo beide Erklärungen nocheinmal als eine mit den genannten Einzelpunkten aufgeführt sind.
    So in der Art "beide hier und heute erschienenen Parteien erklären im gegenseitigen einvernehmen folgendes....."

    Und dann kann man nicht gegen die Interessen von Kindern in einer Familie entscheiden. Ihre Ansprüche zur Existenzsicherung bleiben immer gewahrt.

    Am besten allerdings wäre eine rechtsanwaltschaftliche Vertretung, man kann Prozeßkostenbeihilfe beantragen, das macht aber eh der Anwalt, also einen für Familienrecht suchen.

    Gruß´"merre"
     
  10. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    ihr lieben

    vielen vielen dank für die schnellen antworten! ich bin so froh, dass ihr mit so vielen infos und gedanken helft.
    gleich morgen werd ich meiner schwester die sachen so erzählen und ihr die websites geben.
    übrigens - mein schwager ist heute schon ausgezogen. sowas - hatte sogar schon eine unterkunft:mad: :confused: das war alles schon peinlich genau vorbereitet...
    innerhalb von dreitagen vor den trümmern seiner ehe zu stehen - ohne große vorwarnung und vor allem so hinterhältig - kein ehrliches, offenes wort. bin total traurig und enttäuscht, oh mann...momentan könnt ich ...
    gut dass wir eine familie sind, die sich immer gegenseitig hilft und stützt in notsituationen und auch sonst... nur beschützen konnte sie keiner von uns davor. wer hätte das auch ahnen können.
    es ist nicht einmal das schmerzlichste, das es passiert ist sondern WIE es passiert ist.
    aufgrund dieses chaos sind meine eigenen sorgen momentan ganz klein.
    jetzt muß ich aber erstmal ins bettchen - an schlaf war vor und nach dem nächtlichen kummer - besuch nicht zu denken. jetzt merk ich es...
    danke nochmal - ihr seid TOLL und nun gute ruhige nacht

    eure nenufar
     
  11. Vanilla

    Vanilla Guest

    Hallo pettersilia,

    ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten - jedenfalls nicht von dir, höchstens vom Anwalt meines Ex ;)

    nenufar,

    egal wie deine Schwester drauf ist - sie muss auf jeden Fall zum Anwalt. Welche Schritte sie danach unternimmt, lässt sich immer noch überlegen.
     
  12. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

    Registriert seit:
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    Thüringen
    ja - sie geht jetzt die wege, die sein müssen

    ich hab ihr gesagt, daß sie gucken muß, was für sie und die kinder jetzt notwendig ist und nichts anderes wichtig ist.
    gestern war sie beim arbeitsamt. die haben überhaupt keine erfahrung mit soner situation. sie ist ja fest bei mir für täglich 6 stunden eingetaktet laut pflegeversicherung - ist ja auch arbeit, allerdings ohne arbeitsvertrag.
    bei meiner mutter war das so, daß sie sich beim arbeitsamt zwar melden mußte aber sozusagen wegen der meiner pflege nicht vermittelt wurde. heute ist das mit hartz IV so undurchsichtig. so ne sache hat keiner in der praxis schon gehabt. hab auch nix konkretes im internet gefunden bis jetzt. wir müssen nun erstmal abwarten. wenn sie wirklich wieder arbeiten gehen muss, muss es eben sein - und ich muß umorganisieren, mir jemanden anderes suchen. zur not sozialstation.
    naja - alles nicht so leicht. hauptsache, sie bekommt erstmal alles für sich und die kinder auf die reihe. das ist das wichtigste. alles andere wird schon irgendwie...
    danke nochmal für eure unterstützung
    habt ein schönes wochenende
    eure nenufar
     
  13. kukana

    kukana in memoriam †

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    mal paragrafen notieren und zum anwalt gehen

    Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist im Ehevertrag nicht möglich. Waren die Partner während der Ehezeit erwerbstätig, so besteht aber auch während der Trennung die Verpflichtung zur Erwerbsarbeit. Dasselbe gilt auch für die Zeit nach der Ehe.BGH, 20.03.2002, XII ZR 159/00 (FamRZ 2002, 810). Die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt kann in entsprechender Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB aber unzumutbar sein, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnlich anzusehen ist (im Anschluss an Senat, NJW 1989, 1083 = LM § 1577 BGB Nr. 15 = FamRZ 1989, 487 (490 f.)).


    Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2001 zwei Grundsatzentscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen getroffen. In dem einen Fall ( 1 BvR 12/92) hatte eine schwangere Frau einen Ehevertrag unterschrieben, ohne den es keine Ehe gegeben hätte. In der Hoffnung, dass das zu erwartende Kind in geordneten Familienverhältnissen aufwachsen würde, verzichtete die Klägerin im Falle einer Scheidung auf nachehelichen Unterhalt und begnügte sich mit 75 Euro monatlicher Unterhaltszahlung für das Kind.

    Im zweiten Fall (1 BvR 1766/92) hatte die Klägerin bereits ein schwerbehindertes Kind. Sie vereinbarte mit ihrem Ehemann Gütertrennung, schloss den Versorgungsausgleich aus und verzichtete auf Unterhalt.

    In beiden Fällen hätten sich die betroffenen Frauen nach Auffassung des Gerichts in einer Zwangslage befunden. Sie hätten unter dem Druck einer Ausnahmesituation nicht frei entscheiden können. Deshalb seien ihre Eheverträge für nichtig zu erklären.

    Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der generelle Verzicht eines geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners auf Unterhalt nicht auf Kosten des Steuerzahlers erfolgen darf. Ein solcher Verzicht ist sittenwidrig und nichtig, wenn der verzichtende Partner anschließend auf Sozialhilfe angewiesen ist (4 UF 108/02).


    zweite info dazu:
    • Gelegentlich verzichtet die Ehefrau auf Unterhalt, weil sie ihren Ehemann entlasten will, während sie sich selbst das für den Lebensunterhalt notwendige Geld vom Sozialamt holen möchte. Ein solcher Verzicht ist unwirksam. Wenn die Behörden nachweisen können, daß der Unterhaltsverzicht bereits in der Absicht erklärt wurde, statt dem Unterhaltsschuldner die öffentlichen Kassen in Anspruch zu nehmen, dann kann sich das Sozialamt die bereits gezahlten Gelder vom Unterhaltsschuldner wiederholen und für die Zukunft die Unterhaltsgläubigerin auf den Unterhaltsschuldner verweisen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Unterhaltsverzicht erklärt wurde, noch nicht absehbar war, daß der Unterhaltsberechtigte irgendwann der Sozialhilfe zur Last fallen würde. Dann ist auch dieser Unterhaltsverzicht weiter wirksam, obwohl jetzt die öffentlichen Kassen in Anspruch genommen werden.
    • Unterhaltsvereinbarungen können ferner nichtig sein, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Das ist speziell in der heißen Phase der Trennung schneller geschehen als man sich das allgemein hin vorstellt: Die Ehefrau, die ein kleines Kind zu erziehen hat, möchte unbedingt weg vom Ehemann und will sofort geschieden werden, obwohl das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Sie stiftet den Ehemann dazu an, dem Richter einfach vorzuspiegeln, man lebe schon ein Jahr getrennt, obwohl das nicht der Fall ist. Der Ehemann ist bereit, vor Gericht Entsprechendes zu behaupten, wenn im Gegenzug die Ehefrau auf Zahlung von Unterhalt verzichtet. Die Ehefrau, die nur die Freiheit vor sich sieht, geht auf diese Vereinbarung ein. Später kann sie die Unwirksamkeit der Vereinbarung wegen Gesetzeswidrigkeit geltend machen.
      Vor einer solchen Vorgehensweise muß also gewarnt werden. Wer meint, er hätte sich auf diese leichte Weise eine Unterhaltsverpflichtung vom Hals geschafft, für den kann es später noch ein böses Erwachen geben, wenn bei der Ehefrau nach der Scheidung dann zwar die Freiheit groß aber das Portemonnaie zu klein ist. Also Vorsicht vor solchen Vereinbarungen!
     
    #13 29. Januar 2005
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2005
  14. nenufar

    nenufar immer am dazulernen...

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    danke kukana !

    du hast dir aber viel mühe gemacht. ist wirklich interessant, was du da gefunden hast. werd ich montag gleich mal meiner schwester vorlesen. sie kann das dann mit zu ihrer anwältin nehmen.
    danke - dir - und allen noch ganz doll !
    herzlich nenufar
     
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