Behindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Daniela, 18. April 2002.

  1. Daniela

    Daniela Guest

    Hallo an Alle,
    Habe Fibromyalgie und reaktive Arthritis mit der "Prognose" cP bzw. Schuppenflechte - Arthritis. Festlegen kann sich meine Rheumatologin noch nicht, da Symptome z.T. unspezifisch für das eine oder das andere und beide Erkrankungen noch im Anfangsstadium sind. Auf Anraten der Rheumaliga soll ich die Feststellung beantragen insbes. wegen der Gleichstellung. Was meint Ihr, ist es jetzt wirklich schon notwendig bzw. bei relativ unsicherer Diagnose möglich? Bin 32 Jahre alt und arbeite als Erzieherin in einer integrativen Kindertagesstätte.
    Benötige ansonsten sämtliche Tips bezüglich des Antrags.
    Danke schon mal im voraus,
    Daniela
     
  2. ddeMehlinger

    ddeMehlinger Guest

    Hallo Daniela,

    zur Beantragung kannst Du hier nachlesen:

    http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html


    Bis über den Antrag entschieden ist, dauert das sowieso
    etwas länger (gilt dann aber ab Antragstellung) und wird
    meist nur befristet erteilt. Wenn sich die Diagnose festigt,
    die Nachteile aber nicht ausreichend berücksichtigt wurden,
    kann man ja immer noch auf eine Beschwerde zurückgreifen und
    ggf. aktuellere Daten nachreichen.

    Gruß
    ALCO
     
  3. Uschi

    Uschi Guest

    Hi, Daniela.

    Ich bekam meine 60% Behindertenausweis noch bevor ich meine neue Hüfte bekam, im cP-Schub und da waren es 50%. Heute habe ich die 60% und der letzte Antrag auf Erhöhung wurde abgelehnt.

    Ich habe 5 Jahre-Frist. 2003 muss ich generellen Antrag neu stellen. Einfach beim Versorgungsamt anrufen, Antrag zuschicken lassen, ausfüllen - der Rest kommt automatisch. Das liegt auch oft alles an den Ärzten, die ihre Prognosen dazugeben müssen.

    Also, Info an deine Ärzte, daß du den Antrag stellst und dass sie bitte mitwirken, daß du es bekommst. Nur, wenn du keine 100% hast, ist der Behindertenausweis mehr ein Ausweis mehr, denn du hast kaum Vorteile. Nur bei der Steuer haste einen Vorteil - erst bei 100 % bist du arbeitstechnis weniger kündbar, hast 3 Tage mehr Urlaubsanspruch etc., wenn du Auto fährst, wirst du Steuerfreiheit von 50% haben usw.

    Also, informier dich genau und der Antrag beinhaltet auch alle Infoblätter über darf, darf nicht und haben und nicht haben.

    Viel Glück - Uschi Ch.
     
  4. Britta

    Britta Guest

    Hallo,Daniela!Soweit ich weiss,kann man,wenn man 30-40% zugesprochen bekommen hat einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt stellen und ist dann einem Schwerbehinderten gleichgestellt,d.h.dass man unkündbar ist usw.Gruß,Britta
     
  5. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Daniela...
    Gehe in Deinem Wohnort zur Fürsorgestelle (meist dem Sozialamt angegliedert), dort kannst Du allerlei Infomaterial abholen über Beantragung(Erstantrag), Ein Heft wo alles über die Begutachtung, Einstufung in GDB, Merkzeichen, wie Gutachter Feststellungen treffen müssen nach Krankheiten geordnet, usw. steht.
    besonderen Wert lege darauf, lege dem Erstantrag ein Begleitschreiben bei, dass Du selbst erfasst. Alle Diagnosen, Begleiterscheinungen (Behinderungen die aus der Erkrankung hervorgehen, z. B. gehstrecke nur noch 250 Meter, starke chronische Schmerzen, Magenprobleme wegen der starken Schmerzmittel, körperliche Einschränkungen gehen, Treppen steigen, Liegen Ein und Durchschlafstörungen, Depressionen, usw..
    Meistens geben die Gutachter beim Versorgungsamt da einen höheren GDB als bei der eigendlichen Krankheit. Spreche vorher mit Deinen Ärzten und lege alle Deine Befundberichte dem Antrag bei. Es dauert dann etwa 3 Wochen und der Eingang des Antrags wird vom Versorgungsamt bestätigt. NAch etwa weiteren 3-4 Monaten, bekommst Du dann den Bescheid. Ist dieser negativ entschieden lege einen Widerspruch, am besten mit Hilfe des VDK ein. Wenn es nötig ist stelle nach dem der Widerspruch zurückgewiesen wird, einen Änderungsantrag nach ca. 4 Monaten. Das geht dann schneller als eine Klage beim Sozialgericht.
    Ab einem GDB (Grad der Behinderung) von 50 %,gibt es ein Ausweis. Ein Steuerfreibetrag steht Dir dann zu, Du bekommst vom Arbeitgeber dann 5 Tage mehr Urlaub als alle Anderen, hast einen gewissen Kündigungsschutz. Wenn Du das Merkzeichen (G) (gehbehindert) bekommst, hast Du die Fahrten in und um Dein Wohnbereich für ca. 60,00 € im Jahr frei. hast Du ein Auto, kannst Du beim Finazamt ein Eintrag im KFZ Schein vornehmen lassen und Du zahlst dann die halbe KFZ Steuer.
    Nun viel Glück beim Antrag stellen, berichte doch einmal vom Erfolg oder Misserfolg hier im Forum

    mfg
    Klaus
     
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