Der Ausweis ist da...

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Pertels, 19. Januar 2005.

  1. Pertels

    Pertels DER TOM

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    Heute kam nun endlich der Bescheid vom Amt für Familie und Soziales, inclusive dem Behindertenausweis für Bella.
    Im ersten Anlauf gab es 60% und den Vermerk H.

    Jetzt wollten wir einfach mal fragen, wie es denn nun mit den damit verbundenen "Vergünstigungen" aussieht?
    Lohnsteuerermäßigung, beantragen oder einfach bei der Steuererklärung mit angeben?
    KFZ Steuerbefreiung und Haftpflichtermäßigung ist das nächste. Das Auto läuft aber ja auf mich. Muß ich da was ummelden?

    Klar, ich könnte jetzt auch danach googeln. :D Ich denke aber, hier tummeln sich sicher Einige, die sich auskennen und ich spare mir die Sucherei.

    Also Danke im voraus!

    Tom & Family
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Witzbold Tom

    Hi,

    gute Frage, du Schelm :) Nein, ihr könnt die 60% mit den ca. € 700 am Jahresende angeben; Auto ist nicht drin - zu jung und ansonsten bei Kindern ??

    Da denke ich, wäre eine Informationsanfrage beim FA sinnvoll :)

    Grüssle
    Pumpkin
     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo Pertels
    das mit dem Auto ist so eine Sache, meine Schwester hatte vor etwa 15 Jahren (kann sich aber zwischenzeitlich natürlich geändert haben) überlegt den Wagen auf den namen meines Neffen (80 % GdB, später 100 % GdB) umzumelden. Hiervon wurde Ihr aber abgeraten und zwar aus folgenden Gründen: Die Ummeldung des Wagens als solches wäre zwar kein Problem gewesen, aber der Wagen hätte dann nur noch für Fahrten mit meinem Neffen bzw. zur Besorgung von Sachen für meinen Neffen genutzt werden können. Eine Nutzung außerhalb dieser Regelung wäre nicht rechtmäßig gewesen, so dass wenn es bei solchen Fahrten (außerhalb der obigen Nutzung) keine gültige Zulassung und somit auch kein Versicherungsschutz vorgelegen hätte. Bevor Ihr Euren Wagen ummeldet müsst Ihr Euch hierüber auf jeden Fall erkundigen.

    Was die Steuerermäßigung angeht, so könnt Ihr Euch zwar diesen Betrag auf die Lohnsteuerkarte als Freibetrag eintragen lassen - davon Rate ich aber eigentlich ab, denn es kann sein, dass ihr mit der "einzel Abrechnung" der Kosten über "außergewöhnliche Ausgaben" besser fahrt. Hier könnt Ihr z.B. alle Fahrten zu Ärzten, zur Krankengymnastik, Ergotherapie, natürlich alle evtl. Zuzahlungen bzw. Mehrbeträge (bei Festpreisen) , Fahrten zur Apotheke ... abrechnen (muss natürlich mit Belegen nachgewiesen werden) - zu diesen Kosten gehören nicht nur die Kosten für Bella sondern aller Familienmitglieder (der Nachteil ist, dass Ihr einen best. %-Satz vom Lohnsteuerbrutto erreichen müsst - also alternativ die Behinderung angeben und den Einkommenssteuerantrag - wenn möglich - persönlich abgeben (das mache ich schon seit Jahren und bin damit deutlich besser gefahren als früher, als ich den Antrag noch mit der Post geschickt habe).

    Wünsche Euch noch viel Glück
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    erst einmal..

    meinen herzlichsten glühstrumpf tom. wurde auch zeit.

    aber hier in der linkzusammenfassung steht vieles, was euch interessiert:

    http://rheuma-online.de/phorum/showpost.php?p=101979&postcount=15

    (sollte der link nicht mehr funktionieren,dann schau einfach mal unter der wissensdatenbank..dann hat doegi den link schon verschoben....).

    liebe grüße an euch.....

    liebi und lege....(am 31.1. geht es los in die neue heimat *bg*)

    p.s.: ich glaube, egal ob ihr euch die pauschale auf der steuerkarte eintragen laßt...wenn die gesamtbelastung drüber liegt, wird alles anerkannt...und mit pauschale irgendwie verrechnet.....

    (hab die anmerkung w/auto herausgenommen....will ja keine falschen infos weiter geben...hatte allerdings auch was anderes im "kopf"*fibrofog**ätz*).
     
    #4 20. Januar 2005
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2005
  5. Pertels

    Pertels DER TOM

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    Hi Liebi!

    Also mit dem Vermerk H bekommst die volle Steuer erlassen und die Haftpflicht gibts auch billiger. :cool:
    Nur würde mich interessieren, inwieweit das Auto dann zu anderen Zwecken genutzt werden darf. Nicht das ich dann damit auf Arbeit fahre und hab dann keinen Versicherungsschutz. Aber ich bin am Info sammeln, wird schon werden.

    Gruß Tom
     
  6. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    also bei dem G...

    kann ich dir schreiben, das man dann nur selber damit fahren darf oder aber "dritte" dürfen aufgaben für dich mit deinem auto erledigen oder dich fahren.....

    würde mich aber auch interessieren wie es mit dem "h" aussieht.
    hab meinen beitrag oben geändert....denn ich hatte was anderes "im kopf":rolleyes::).

    bestellt euch mal die broschüren,sind ja kostenlos. da steht dann auch der nachteilsausgleich drin...ebenso wie die links, wo man das nachlesen kann.

    berichte doch mal wie es sein wird.....

    knuddelsche
    liebi:)
     
  7. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Hi Tom
    Schaut mal bei :
    "http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung2.html"
    rein, steht einiges drin. Und "H" heißt ja "hilflos" ..... also kann man alles was sich dem unter ordnet steuerlich absetzen.
    Ich würde empfehlen erstmal nur für Euch ein Fahrtenbuch zu führen, eben alles was da reinfällt "H".
    Sehr gut aufgebaut ist eine Seite der Kinderkrabshilfe, zwar andere erkrankung aber ähnlich gelagerte probleme :"http://www.kinderkrebsstiftung.de/pdf/sozinf2004.pdf"

    Ja lest mal nach und einen Gruß aus Berlin "merre"
     
  8. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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  9. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo tom,

    unsere Tochter hat seid ihrem 2.Lj einen festgestellten GdB, allerdings bekam sie damals zu ihren 60% ein H und ein B.
    Ich würde Euch raten das B im Widerspruch zu beantragen, schließlich brauch ja Eure Kleine noch eine Begleitperson.

    Inzwischen hat Hannah 100% und die MZ aG, RF, H und B.
    wir haben also einen Parkausweis und sogar bei einem Kinobesuch geht die Begleitperson umsonst mit.

    wir haben unseren Zweitwagen seidem auf unsere Tochter zugelassen, die Fahrten mit dem PKW sollen im Intresse des Kindes sein.
    Also ist es eine Auslegungssache und das Kind muß nicht immer dabei sein!!
    Sogar der Beitrag im ADAC wird ermäßigt.

    Wenn man nachweisen kann ( z.B. durch Arztberichte) das die Erkrankung schon lange vor Feststellung des GdB`s bestand, kann man die Steuerbefreiung auch rückwirkend erstattet bekommen.

    Hannah ist inzwischen 12 und wir sind uns sicher das wir noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, manche Dinge erfährt man immer ganz zufällig oder auf Nachfragen.

    So sind wir z.B. auch von der Hundesteuer befreit.


    Liebe Grüße

    Ulla
     
  10. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ausweis und einige erleichterungen...

    stehen oft in den nachteilsausgleichsbroschüren drin.....ich finde diese sehr hilfreich,oder aber eben die internetsites.

    die hundesteuer hab ich durch zufall beim stöbern bei der homepage unserer neuen wohnstätte gefunden und hab da direkt auch für meine ma das erledigt.

    das mit dem B würde ich auch versuchen zu bekommen lieber tom.

    ab wann ist denn die genehmigung der behinderung?

    beim antrag selber schreibt man ja normalerweise auch ob man rückwirkend oder erst ab antragstellung diese behinderung bestätigt haben möchte.

    weiß nicht,ob es so einfach ist für das rückwirkende...aber mehr als nein sagen können die ja schließlich nicht.

    viel spaß beim herausfinden.....

    herzliche grüße von einer in kartons sitzenden

    liebi:)
     
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