Berufs- und Erwerbsunfähigkeit von Selbständigen

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von hannilein, 18. Januar 2005.

  1. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    242
    Ort:
    Hannover
    Hallo,

    brauche mal wieder Euren Rat. Ein Bekannter von mir (ist nicht an Rheuma erkrankt) ist seit über einem Jahr krank. Vom Beruf ist er Fleischer mit eigener Mezgerei und Verkaufsladen. Sein behandelnder Arzt ist der Meinung, dass er seinen Beruf auf gar keinen Fall mehr ausüben darf, wegen der starken körperlichen Belastung. Ob er überhaupt weiter Erwerbsfähig ist wird sich wahrscheinlich in den nächsten Tagen/Wochen herausstellen. Bisher hat wohl die Versicherung gezahlt, aber wie lange noch? Als Vater von 3 Kindern zwischen 16 und 5 Jahren (seine Frau arbeitet mit im Geschäft) stellt sich nun etwas dringender die Frage, was man in der nächsten Zeit alles berücksichtigen muss.

    - Gibt es auch für Selbständige die Möglichkeit einer Umschulung und wer wäre hierfür der Ansprechpartner?

    - bei wem können selbst. Berufsunfähige (er ist Jahrgang 1960) einen Antrag auf Berufsungfähigkeitsrente stellen?

    - was ist noch weiter zu berücksichtigen?

    - hätte es für Ihn eher Vor- oder eher Nachteile einen Behindertenausweis zu stellen????

    Wäre nett wenn ihr mir, und dadurch auch ihm helfen könntet.
     
  2. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    hallo hannilein,

    also ich denke mal, das dein freund nicht gerade gute karten hat, es sei denn, er ist gegen berufsunfähigkeit / erwerbsunfähigkeit irgendwie versichert.
    sicherlich hat er während der selbständigkeit keine beiträge gezahlt. ich kenne viele, die, zu anfang wegen der hohen kosten daran sparen. später, wenn sie es sich eventuell leisten könnten, wird es dann leider vergessen. man erinnert sich erst wieder daran, wenn es einem schlecht geht.

    sicherlich hat er aber in die rentenkasse (BFA / LVA) eingezahlt. dort müßte er dann eigentlich auch einen antrag stellen können ... hmmmm habe hier noch einen text und füge gleich noch den link bei, wo man so etwas nachlesen kann. am besten man fragt außerdem noch bei einem "versicherungsfritzen" nach. die stecken im thema und wissen über die aktuelle gesetzgebung sicher gut bescheid.


    .....Freiwillig Versicherte können eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in aller Regel nicht mehr erhalten. Eine Ausnahme gilt für freiwillig Versicherte, die bereits am 31.12.1983 die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hatten. Sie können eine Erwerbsunfähigkeitsrente beanspruchen, wenn sie für jeden Monat ab 1984 bis zum Ende des Kalenderjahres vor der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einen Beitrag gezahlt haben oder so genannte Anwartschaftserhaltungszeiten zurückgelegt haben. ........:

    quelle: [/COLOR]http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Erwerbsunfaehigkeit.html

    ich wünsche viel erfolg
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden