Eilt! Brauche unbedingt Infos!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von klaraklarissa, 12. Januar 2005.

  1. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    hallo ihr flinken finger ;) , die alle links in der hosentasche :D haben.
    für eine freundin, die mit ihrem bescheid vom versorgungsamt nicht einverstanden ist, suche ich nach einem link zur formulierung des widerspruchs und nach der tabelle über den gdb bei bestimmten erkrankungen.
    suche hier schon einige zeit rum, weis auch, das dies schon sehr oft thema war, aber finde irgendwie nix "knallendes" ;) .... ist scheinbar nicht mein internettag heute ....der rechner kachelt auch laufend ab ... naja wie es halt so ist.
    meine freundin hat mb mit ziemlich ausgeprägte wirbelsäulensteifigkeit und gelenkbeteiligung, spritzt enbrel ...... soll nur 40% erhalten

    wäre toll, wenn ihr mal eben in eurer linkkiste "grabbeln" könntet ....übermorgen würde ich ihr gerne infos geben, sie hat kein internet ....

    .....vielen lieben dank ......
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    wie wäre es damit.

    betr. antrag vom....
    hier:entscheidung vom
    az. angeben

    sehr geehrte damen u. herren

    gegen die obige entscheidung lege ich widerspruch ein.

    begründung.

    ich leide an .....
    habe dadurch die nachteile .....
    ich kann nicht mehr das ........ machen.

    es gibt keine offizielle tabelle.
    das versorgungsamt muss darüber befinden, welche nachteile man hat - immer im vergleich zur jeweiligen gesunden altersgruppe. das wird leicht vergessen!

    die jeweiligen nachteile sollten eingehend erklärt werden.
    berichte von docs.......
    falls dadurch schwierigkeiten im job, sollte das auch erwähnt werden.

    gruss
    bise
     
  3. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo Klara,

    schließe mich Bises Vorschlag an. Unbedingt alles aufführen, was im Alltag allein nicht mehr oder nur schwer zu bewältigen ist.

    Deiner Freundin viel Erfolg,
    liebe Grüße von
    Monsti
     
  4. Merle

    Merle Mitglied

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    zu Hause im Norden
  5. Monsti

    Monsti das Monster

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    am Pillersee in Tirol
    Hallo Merle,

    der Link funktioniert nicht.

    Grüßle von
    Monsti
     
  6. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Klara,

    es gibt eine "offizielle" Tabelle. Siehe http://www.uwendler.de/ahp/index.html

    Der Widerspruch sollte folgendermaßen aufgebaut sein
    http://www.versorgungsverwaltung-baden-wuerttemberg.de/vvbw/feststellgschwbg.html

    Man kann im Widerspruch durchaus auch auf die Tabelle verweisen, da sich die Sachbearbeiter des Vers.amt eigentlich daran orientieren sollten. Siehe
    http://www.rheuma-online.de/fua/163.html

    Solltest Du meinen "Vordruck" haben wollen, kannst Du mich gerne anmailen. Ein Kollege hat es von 30% auf 50% + "G" geschafft ;) .

    Schöne Grüße
    Jürgen
     
  7. Monsti

    Monsti das Monster

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    am Pillersee in Tirol
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
  9. engel

    engel Guest

    einspruch

    Muster Widerspruch:


    Absender:
    Emil Mustermann
    Musterstr. 21
    12345 Musterstadt, den


    Versorgungsamt
    Von-Steuben-Str. 10

    12345 Musterstadt

    Gegen Ihren Bescheid vom ............GZ:........erhebe ich hiermit
    Widerspruch.

    Schriftliche Begründung folgt.
    Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und
    Gutachten, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu
    übersenden (einschließlich der abschließenden Stellungnahme des
    versorgungsärtzlichen Dienstes).

    Mit freundlichen Grüssen


    Unterschrift





     
  10. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    hach ich könnt euch.............

    hach ich könnt euch knuuuuuuutschen :D

    vielen dank schon mal für die vielen links und antworten ........ da finde ich garantiert was wir suchen.

    selbst habe ich solche sachen ja auch schon mehrfach verfasst, aber will das zeugs irgendwie nie wieder in die hand nehmen .... ich denke, ihr könnt das verstehen ;)

    habe auch schon alleine, ohne anwalt, nur über die briefform das arbeitsamt verklagt und den prozess gewonnen .... es ging damals so um etwa 800 DM ... haben und nicht haben ..sind schon 1600
    ja auch sowas geht .... die hatten sich, trotz vorliegender unterlagen von mir, bei der berechnung meines alg geirrt und wollten nach nem dreivierteljahr geld zurück haben ....... nix haben sie bekommen .... :p


    also nochmals zausend dank und wem noch was einfällt:

    hier drunter ist noch platz
     
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