Schwerbehindertenausweis bei Fibro?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mandony, 11. Januar 2005.

  1. mandony

    mandony Powerfrau

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    Hallöchen,

    hab hier einen ausgefüllten Antrag für einen Schwerbehindertenausweis zu liegen, zögere nur etwas, ihn abzuschicken.

    Hat jemand auch negative Erfahrungen gemacht, seitdem er das Teil besitzt? Also mir geht es hauptsächlich darum, jobmässig etwas abgesichert zu sein. Bin erst 24 und arbeite in einer Praxis als Physiotherapeutin. Liebe diesen Job über alles. Hab aber wahnsinnige Angst, die Stelle aufgrund von Krankenscheinen zu verlieren. Es sind zwar alle superlieb und ein tolles Team, mit Verständnis von allen Seiten, auch der Chefin, aber irgendwie sitzt die Angst doch immer im Nacken. V.a. jetzt wieder. War dieses Jahr noch gar nicht arbeiten, weil nach einem Arbeitsunfall am 29.12. mein linker Unterarm in Gips liegt. Gönne ja keinem was schlechtes, aber warum sch...der Teufel immer auf den gleichen Haufen? :mad:

    Soll ich den Antrag einfach mal abschicken, oder lieber nicht? Wenn ja, muss ich meine Chefin gleich davon in Kenntnis setzen?

    Vielleicht habt ihr ja ein paar Tips für mich!

    Danke schon mal im Voraus! Bussi eure mandony
     
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo mandony,

    ist ja doof das mit Deinem Arbeitsunfall.
    Was die Erfolgsaussichten auf Anerkennung von Fibro angeht kann ich Dir leider nichts sagen (zumdindst dann auch nichts negatives).
    Was die Meldung bei Deinem Arbeitgeber angeht schon mehr: Also einen Kündigungsschutz (sollange der Antrag läuft) hast Du nur, wenn Du Deinem Arbeitgeber auch mitteilst dass Du den Antrag gestellt hast bzw. stellen möchtest (ich würde aber erst kurz nach der Antragstellung etwas sagen). Was den Zusatzurlaub angeht ist folgende Regelung: Sagst Du unmittelbar nach Antragstellung Deinem Arbeitgeber bescheid und bekkommst dann (im besten Fall) 50 % oder mehr erhälst Du den Extraurlaub ab Bekanntgabe (anteilmäßig aufs Jahr gerechnet). Wenn Du dem Arbeitgeber erst nach Genehmigung die Sache mitteils, wird zur Berrechnung der Extratage der Tag an dem Du Deinem Chef mitteilst, dass Du die %- bekommen hast genommen. 3. Möglichkeit: Du sagst Deinem Arbeitgeber gar nichts von dem Antrag und auch nicht dass Du die % erhalten hast, dann kannst Du auch keine Rechte (auf den Arbeitsplatz) ableiten, denn der AG muss nur das berücksichtigen was er weiß - das bedeutet aber auch, dass Du die Vorteile auch für die Zukunft nicht nutzen kannst (außer Du wechselst und der neue AG weiß schon bei Bewerbung bescheid).

    Drück Dir die Daumen das alles so klappt wie Du Dir das wünschst.
     
  3. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Schwerbehindertenausweis

    Hallo Mandony,

    also ich weiß nur, dass die meisten Versorgungsämter "allergisch" reagieren auf die Diagnose Fibromyagie. Das wollen die meisten nicht wirklich anerkennen, und wenn sind die % nicht sehr hoch. Gut wäre, wenn du dem Antrag ein Attest beifügen könntest, welche Einschränkungen du durch die Fibro hast. Denn der GdB wird nicht aufgrund der Diagnose erteilt, sondern welche Einschränkungen man dadurch hat.

    Du bist zwar noch jung, aber vielleicht liegt noch eine andere Einschränkung vor, die für dich positiv ins Gewicht fällt.

    5 Tage Zusatzurlaub und einen verbesserten Kündigungsschutz bekommst du erst ab 50%. Bei 30 oder 40% kannst du beim Arbeitsamt eine Gleichstellung beantragen, die aber für den Zusatzurlaub nicht relevant ist.

    Ich habe meinen Arbeitgeber erst von meinem GdB informiert, als ich den Bescheid vom Versorgungsamt bekam. Habe im August den Antrag gestellt und im Okt. erhielt ich den Bescheid. Da der GdB auch rückwirkend anerkannt wurde, bekam ich auch für das laufende Kalenderjahr den ganzen Zusatzurlaub.

    Ich wünsche dir viel Erfolg für deinen Antrag.

    Liebe Grüße
    pumuckl
     
  4. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Antrag

    hallo Mandony,
    welchen Antrag willst du abschicken? An das Versorgungsamt wegen GdB? oder hast du schon 50% GdB? erst dann bekommst du einen Schwerbeschädigten Ausweis.
    Ich hatte bis Okt.03 40% und dann hat sich meine gesundheitl. Situation sehr zugespitzt,unter anderem auch durch die Fibro. und ich habe Verschlimmerungsantrag gestellt und erst im Okt 04 vom zuständigen Regierungsbezirk (übergeordnete Stelle des Versorgungsamtes) Angebot auf 50% erhalten,aber ohne Einbezug auf die Fibro.
    Meine Anwältin, die ich im vorigen Jahr eingeschaltet habe, plädiert auf mehr als 50 % oder zu mindest dauerhaft diese 50 % auf Grund der Fibro und ihre Auswikungen sowie chronisch. Polyarthritis. Ich warte noch auf den Bescheid.
    Meinem Arbeitgeber werde ich dann Bericht erstatten, wenn alles Hib und Stichfest ist und ich den Ausweis habe. (Habe aber schon vorgewarnt,das ich die 50% sicher habe)
    Das bringt mir 5 Tage Urlaub mehr, die ich auch brauche,und eine Change, mit 60 oder früher ohne ganz viele Abzüge in Rente zu gehen, (ich bin 53) und ich habe dann noch den Vorteil, nicht mehr Rumgeschubbst zu werden.(nach dem Motto, NUR noch junge Leute an Bord)
    Alles Gute
    gruß Anbar
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo pumuckl,

    bis vor etwa 1 - 1 1/2-Jahren war das auch so, dass man dann den Urlaub rückwirkend für das ganze Jahr erhält. Und bei der doch ungewohnt kurzen Bearbeitungsdauer Deines Antrages war das auch nicht so das Problem. Zwischenzeitlich ist aber die Regelung mit dem Splitting dieser 5 Tage eingeführt. Besonders wichtig ist das mit (natürlich nur dann wenn man halt 50 % oder mehr erhält) wenn die Antragstellung über den Jahreswechsel läuft. Auch ist es eher Standart, dass das Anerkennungsverfahren im durchschnitt eher 6 und mehr Monate dauert.
    Auch wurde mir - als ich im Vorfeld meiner Beantragung mal beim Arbeitsamt angerufen habe (halt wg. der 30 % -Regelung) - gesagt, dass diese Gleichstellung nur in Berufsbereichen die von Kündigung bedroht sind erfolgt. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (wie ich) würden das nicht erhalten, da diese ja nicht üblerweise aus betrieblichen Gründen gekündigt würden (lieder hat sich das ja wohl in den letzten Jahren doch geändert). Und der Hinweis, dass man nur das als Schutz erhält was man auch angemeldet hat (von wegen dem vorläufigen Kündigungsschutz während der Antragsbearbeitung) ist mir bei einem Sozialrechtsvortrag während meiner letzten Kur (Sommer 03) von der dortigen Sozialarbeiterin gesagt worden.
     
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