Recht im Alltag

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von merre, 6. Januar 2005.

  1. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Vorerkrankungen sind immer anzugeben....

    Oberlandesgericht Frankfurt - Aktenzeichen 7 U 230/01 :
    Wer beim Abschluß eines Versicherungsvertrages in Unkenntnis bestimmter Fachausdrücke seine Vorerkrankungen nicht angibt, verliert den Versicherungsschutz.
    Er hätte die Fragen in Alltagssprache beantworten müssen entschied das Gericht.

    Ich würde dann noch den Satz:
    "von mir zum Gesundheitszustand gemachte Angaben bitte ich als laienhaft zu werten, genaue Angaben kann Ihnen mein Hausarzt Dr. ........ geben, Anschrift."

    Vielleicht könnten wir so eine Art Grundsatzurteilssammlung aufbauen ??

    Gruß "merre"
     
  2. Elke

    Elke wünscht allen

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    2.427
    Ort:
    NRW
    hallo merre,

    ja das denke ich wäre eine gute idee.

    wie oft wird hier gefragt: muss dies oder das angeben?

    und viele denke ich könnten von solchen urteilen
    profitieren.

    würde mir so etwas im net oder sonst wo begegnen
    würde ich es auch hier rein setzen damit alle etwas davon
    haben.

    gruß
    elke
     
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