Wie lege ich am besten Widerspruch ein

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von anko, 6. Januar 2005.

  1. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    nach 3 Monaten habe ich endlich Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.

    Sie haben meine Diagnosen Rheuma, Migräne, Endometriose, Entfernung der Gebärmutter, Eileiter und Eiterstock anerkannt.

    Dafür zusammen haben sie mir 40 % zugesprochen.

    Lt. Katalog müsste ich alleine für die Endometriose schon 50 bis 60 % bekommen. Es gibt so ein Tool in das man seine Diagnosen eintragen kann. Danach müsste der GDB bei 80 % liegen.

    Nun will ich natürlich Widerspruch einlegen. Wie mache ich das am besten. Wem schließe ich mich am besten an. Wer kann am meisten erreichen?

    Viele Grüße

    amko
     
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo anko,

    wenn du magst, dann gib doch mal unter SUCHEN widerspruch ein,
    dort wirst du jede menge threads finden, die sich in dieser oder jener
    form damit befassen. zumindest kann man sich etwas schlaulesen,
    vielleicht konnte ich dir ja mit diesem tipp etwas helfen:)

    lg marie
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Widerspruchseinlegung

    Liebe anko,

    sowas ist textlich immer einfach:

    "..... hiermit lege ich gegen den erteilen Bescheid vom ....... Widerspruch ein und begründe wie folgt:

    ............................ ( mach es punktemässig )

    Schick das aber IMMER per Einschreiben !!

    Alles Gute, Liebes.

    Pumpkin
     
  4. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Widerspruchsfrist

    Hallo Anko,

    wichtig ist, dass du die Widerspruchsfrist einhälst.

    Du kannst auch schreiben:
    Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom .... Widerspruch ein.

    Begründung folgt!


    Dann gehst du zum Sozialverband (VdK) oder zu einem privaten Rentenberater, der dir dann bei der Forumlierung der Begründungen hilft. Oft kommt es auch Nuancen der Forumulierungen an, die man selbst nicht weiß.
    Wenn deinem Widerspruch nicht entsprochen wird und du suchst dann erst Hilfe beim VdK oder bei einem Rentenberater, können die kaum noch was ausrichten, weil es dann vor das Sozialgericht geht.

    Unser liebes Suppenhuhn hat Recht, nicht das Vorliegen einer bestimmten Krankheit ist ausschlaggebend, sondern die damit verbundenen Einschränkungen.

    Viel Erfolg für deinen Widerspruch
    Liebe Grüße
    pumuckl
     
  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Widerspruch

    Also ich würd schreiben:
    Sehr geehrte Damen und Herren
    Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom..........ein.
    Meines Erachtens sind die mitgeteilten Beschwerden nicht entsprechend gewürdigt worden.
    Nach Rücksprache mit meinen behandelnden Ärzten teile ich Ihnen dazu Konkretes mit.
    MfG..........
    Und dann erstmal in Ruhe überlegen und durchsprechen.
    Wenn ich meine Unterlagen zu den Kriterien find, schick ioch Dir ne PN Gruß "merer"
     
  6. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Anko.
    Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.Und dich ggfl. ,wenn wieder Ablehnung kommt,den VDK oder einen Anwalt vertreten und beraten lassen.
    Hatte im Okt. 03 das gleiche Spiel, und nun ist die Sache beim Sozialgericht und das Versorgungsamt hat mir nun die Erhöhung von 40% auf 50% angeboten.Meine Anwältin hat jetzt noch die Polyarthritis,die Fibro hinterher geschoben, um noch mehr raus zu holen und vor allem DAUERHAFT.Dabei kann ich nur gewinnen,denn die 50% sind mir feste .
    So halte dir die Daumen.
    Wo hast du übrigens den TOOL gefunden, wo der GdB ausgerechnet werden kann?
    Toi Toi Toi
    Gruß Anbar
     
  7. babsy

    babsy Guest

    Hallo Anko

    Also ich habe Fibro, meine Gebärmutter und ein Eileiter wurde mir wegen Krebs entfernt. Man schrieb mir beim Antrag auf %, dass die Entfernung der Gebärmutter heute keinerlei % mehr bringt, weil das auch schon standart ist. Viele Frauen lassen sich die Gebärmutter freiwillig rausnehmen. Meine Mutter hat das auch gemacht, und die hat dafür 20% bekommen. Ist nicht fair, aber leider nutzt dabei auch kein Widerspruch.
    Ich habe 30% bekommen, mein Widerspruch wurde abgelehnt. Werde dieses Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen, zumal ich jetzt eine Psych-Kur mache, weil die ganzen Probleme doch zuviel sind.
    Meine % sind übrigens dauerhaft.
    Wünsche dir viel Glück bei deinem Widerspruch.

    LG Babsy
     
  8. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo Anko,

    ich hab 70%, wobei ich nicht weiß, inwieweit die Einstufung in Österreich mit der in Deutschland vergleichbar ist.

    Eine Rolle spielte bei mir: cP, totale Colektomie mit Ileostoma, tägliche parenterale Ernährungspflicht (mind. 14 Std. täglich).

    Dass ich ebenfalls Endometriose habe und der größte Teil meiner Geschlechtsorgane weg ist, interessierte die Behörde rein gar nicht. Eigentlich logisch, denn das behindert mich im täglichen Leben ja auch nicht wirklich. Auch meine chronisch eitrige und mehrfach operierte Sinusitis sowie meine Migräneattacken interessierte nicht die Bohne. Es geht um konkrete Einschränkungen im Alltag.

    Ich meine, dass Du mit 40% gut bedient bist.

    Liebe Grüße von
    Monsti
     
  9. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich dann wohl mal an den VDK oder Anwalt wenden (muss mal nachfragen,ob die Rechtsschutzversicherung da einspringt.

    @ Suppenhuhn - ich habe ein 3 DinA4 seitigen Bericht begefügt in denen ich alle meine Einschränkungen und Beschwerden aufgeführt habe - hat wohl leider nichts genützt.

    @ anbar - das Tool heißt GdB-Assisten und kann als Testversion aus dem Internet geladen werden : http://www.global-help.de/projekt/download-gdb-20041111/9/0.htm

    @ Monsti - das meine Gebärmutter und ein Eierstock weg sind, habe ich in meinem Antrag gar nicht angegeben. Ist mir klar, dass es dafür eigentlich nichts gibt. Das haben die sich alleine aus dem KRankenhausbericht gezogen und mit aufgenommen. Die Endometriose ist bei mir diagnostiziert 4. Grades (also schwerster Grad) und das gibt nach der Anhaltsrichtinie für gutachterlichte Tätigkeiten 50 oder 60 %. Die Endometriose breitet sich bei mir über den kompletten Bauchraum aus. Hat dabei auch den Darm und das Bauchfell befallen. Die Gebärmutter auch, aber die ist ja schon weg :). Die daraus resultierenden Verwachsungen sind zwar erst einmal gelöst worden, da ich aber noch einen halben Eierstock habe (zwecks Hormonversorgung) ist die Endometiose auch noch aktiv. Verbunden damit sind ständige Schmerzen und (hoffentlich nicht so häufig) wiederkehrende Operationen. Dieses sind schon Einschränkungen. Und Migräne wird in Deutschland zwischen 10 und 60 % bewertet, je nach Schwere und Häufigkeit der Anfälle. Es gibt da eine Auflistung, danach liege ich mit der Schwere/Dauer und Häufigkeit in dem Bereich 20 bis 40 %. Du schreibst, dass nur Einschränkungen gewertet werden. Also ich sehe meine Migräne als massive Einschränkungen an. Wenn ich tagelang mit einem Amboss im Kopf möglichst nur noch im dunklen Zimmer liegen möchte, dazu noch die Übelkeit - also bitte, wo sind das keine Einschränkungen.
    Und es gibt doch extra die Anhaltspunkte für die gutachterlichte Tätigkeit - wofür sind die denn da, wenn sich keiner drum schert. Hier geht es doch nur noch darum zu sparen, keine GDB, keine Vergünstigungen -also billiger.

    Na, dann werde ich gleich mal meinem Widerspruch schreiben und zur Post bringen und mich danach auf die Suche nach qualifizierter Hilfe machen.

    Danke und Gruß

    anko
     
  10. Monsti

    Monsti das Monster

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    am Pillersee in Tirol
    Hallo Anko,

    habe doch nur beschrieben, wie es die Behörden handhaben - bei uns jedenfalls. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie sehr Migräneattacken und Endometriose-/Verwachungsschmerzen einem das Leben zur Hölle machen können und natürlich, zumindest zeitweilig erhebliche Einschränkungen bedeuten. Die Frage bleibt halt, ob das die Entscheidungsträger genauso sehen ...

    Viel Glück für Deinen Einspruch!
    LG Monsti
     
  11. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    gewerkschaft

    hallo anko,

    lege bloß widerspruch ein...(kann ja nie schaden...;) )!

    und falls du gewerkschaftlich organisiert bist kannst du dir in sachen sozialrecht auch dort rat holen....

    (aber es gibt genau wie beim vdk oder sonstwo immer gute wie auch schlechte berater.....aber ein versuch ist es wert und mit dem gewerkschaftsbeitrag ist diese angelegenheit auch bezahlt.).

    meinen verschlimmerungsantrag hab ich über den vdk abgegeben.....und meinen rentenantrag über einen privaten rentenberater....

    alles gute und schreib mal weiter wie es ausgegangen ist...

    grüßle
    liebi:)
     
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