Länger als 6 Monate krank?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von KayC, 30. November 2004.

  1. KayC

    KayC Stehauffrauchen

    Registriert seit:
    14. Juni 2003
    Beiträge:
    1.158
    Morgen,

    nach 5 Monaten Krankschreibung hat meine Krankenkasse es geschafft meine Entgeldersatzleistung zu berechnen :D Gemeinerweise bin ich selbstständig und hab nen Angestellten, da ist das wirklich nicht so einfach. ;)

    Jetzt habe ich ja meine 6 Monate im Januar rum und es droht ein "aussteuern". Kann mir mal irgendwer sagen, was das bedeutet? Ich kenn zwar das Wort kann aber so gar nichts damit anfangen.

    LG Katharina
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    2.068
    Ort:
    überall
    Aussteuerung

    Hi, KayC.

    In der gesetzlichen KK heisst aussteuern, daß man nach 78 Wochen Krankengeldbezug für eine Krankheit kein Geld mehr erhält und dann entweder in Rente geht oder arbeitslos gemeldet ist.

    Wenn du privat versichert bist, scheint die Laufzeit kürzer zu sein. Darum musst du dich nun kümmern.

    Ich z.B. bin innerhalb der 78 Wochen damals von der KK in Rente geschickt worden. Jetzt müsste ich erst mal 3 Jahre arbeiten, um wegen der gleichen Erkrankung wieder diese 78 Wochen erhalten zu können.

    Jedenfalls ist man nach Aussteuerung ohne jeden finanziellen Schutz !!

    Alles Gute

    Pumpkin
     
  3. KayC

    KayC Stehauffrauchen

    Registriert seit:
    14. Juni 2003
    Beiträge:
    1.158
    Hallo Uschi,

    vielen Dank für die Antwort. Habe jetzt mal bei der Krankenkasse angerufen (schliesslich sollten es die ja wohl wissen) und es ist genauso wie Du sagst. 78 Wochen gelten immer noch und ich darf mir dann in einem Jahr wieder Gedanken machen, falls ich dann noch krank sein sollte.

    Mein Hausarzt hatte mir die Hiobsbotschaft heute morgen unterbreitet. Wie kommt der nur darauf?

    Lieben Gruß

    Katharina
     
  4. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    noch als Anmerkung:

    die Dauer von 78 Wochen gilt in einem Zeitraum von 3 Jahren (ab der erstmaligen Krankschreibung wg. dieser Erkrankung). Arbeite ich nach ablauf dieser 3 Jahre und bin dann erneut krank fängt die Frist neu an zu laufen (so hat man es mir zumindest während der letzten Kur beigebracht).
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden