WICHTIG für KK Patienten!!!

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 18. November 2004.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    VERORDNUNGEN von Leistungen zur
    M E D I Z I N I S C H E N R E H A B I L I T A T I O N durch Vertragsärzte ab A p r i l 2 0 0 5:

    die richtlinien dazu traten bereits zum 1.4.2004 in kraft. für den § 11, in dem die qualifikation des vertragsarztes geregelt wird, gilt eine übergangsfrist von einem jahr. diese läuft zum 31.3.2005 ab.

    für die verordnung von leistungen zur medizinischen rehabilitation braucht der vertragsarzt ab 1.4.2005 eine ganz bestimmte qualifikation.
    die genehmigung zur verordnung von ...... wird von der kv erteilt.

    die richtlinien können gefunden werden unter
    www.g-ba.de dann links: vertragsärztl. versorgung und danach rehabilitations-richtlinien.

    fazit: wollt ihr 2005 eine kur beantragen, erkundigt euch rechtzeitig danach, ob der haus doc oder der facharzt noch nach dem 1.4.2005 die mediz. reha verschreiben kann - ansonsten vor dem 1.4.2005 den antrag stellen.

    - ich hoffe, dass schnulli oder jem. anders den beitrag so überarbeitet, dass der link sofort funktioniert. dafür schon mal danke. - vielleicht sogar den wortlaut der qualifikation abschreibt - meine finger schmerzen leider dafür zu sehr.

    gruss
    bise
     
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    danke,
    ich weiss immer noch nicht, wie ich die links richtig einsetzen soll.
    gruss
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    diese info sollte nicht untergehen.
    noch ist es zeit, den antrag zu stellen.
    also hoch damit.
    gruss
    bise
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    damit diese info nicht vergessen wird.
    gruss
    bise
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass diese Richtlinie und die Qualifikation nur für Leistungen der Krankenkassen gelten.

    Sie gelten nicht für die Leistungen der Rentenversicherer und der Unfallkassen. Also nicht für LVA und BfA.

    Es wird sich auch zeigen, wie sich die Richtlinie durchsetzt. Tendenz ist jetzt schon, dass einige Ärzte sagen: Prima, dann muss ich das nicht mehr machen.
    Wer sich den mehrseitigen Antrag einmal durchliest, wird sehen, dass es eine Menge Arbeit ist. Die Bezahlung dafür ist so gering, dass sich viele Ärzte bereits bisher sehr unwillig und nur dem Patienten zuliebe an diese Arbeit gesetzt haben.

    Es wurden bereits früher Versuche gemacht, bestimmte Leistungen durch Formularkrieg zu vermindern. So gab es mal einige Jahre, da musste vor einem Computertomogramm nicht nur ein Überweisungschein ausgestellt werden , sondern noch ein Zusatzblatt. Die CT Untersuchungen gingen in der Zeit um 30% zurück. Das ist Vergangenheit.

    Diese Hürde, die durch den GBA jetzt aufgebaut wird, könnte durchaus eine (gewollte ?) Reduktion der Reha Leistungen der Krankenkassen zur Folge haben. Es ist momentan noch kein großes Thema bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Es wird sich zeigen, wie sich die Kassen verhalten.

    Es gilt aber wie gesagt nicht für LVA/BfA Massnahmen.
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    ich hoffe sehr, dass ihr alle, die ihr berentet seid, noch einen rehaantrag gestellt habt bzw. bis zum 1.4.2007 - also bald - stellen werdet.

    denn ab 1.4.2007 müsst ihr deswegen extra einen doc konsultieren, der die enspr. fobi absolviert hat. die meisten haus docs haben sich aber bislang geweigert.
    jetzt kann es noch einfach sein.
    ab 1.4.07 müssen viele von uns dann ihnen fremde docs von der notwendigkeit einer reha überzeugen. dürfte schwer sein.

    habe euch rechtzeitig darauf hingewiesen.

    leute verpennt das nicht.

    gruss
    bise, die sich so sorgen um euch macht.

    das soll ab 1.4.07 nun gelten, wenn der bundespräsident der reform zustimmt:
    "Besondere Anforderungen stellen die Rehabilitationsrichtlinien an die Kassenärzte. Um Rehabilitationsleistungen verordnen zu können, müssen sie eine Genehmigung beantragen und bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Erlaubnis wird nur Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin erteilt oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin" oder "Rehabilitationswesen"."
    welche euch jetz behandelnden docs verfügen über diese zusatzqualifikation?
    den antrag auszufüllen, dauert zeit, wird schlecht honoriert. welcher doc mutet sich diese zusatzbelastung für einen ihm bis dahin fremden, unbekannten patienten zu, der ihn nur wg. reha konsultiert? immerhin muss der doc sich mit eurem/unserem recht komplizierten krankheitsbild auseinandersetzen.
     
    #7 10. März 2007
    Zuletzt bearbeitet: 10. März 2007
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Frau Schmidt nennt das Bürokratie-Abbau.

    Die Regel wurde 2004 beschlossen.
     
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