Bescheid von der BFA

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Baerchen02, 12. November 2004.

  1. Baerchen02

    Baerchen02 Guest

    Hallo,

    habe gestern die Mitteilung von der BFA erhalten, dass der Antrag auf Rente wegen teil - bzw. voller Erwebsminderung nicht entsprochen werden kann.

    Die Vorraussetzungen liegen noch nicht vor.

    Bei der Beurteilung konzentrierten sie sich nur um das Netzhautödem li. Auge und die rheumatisch bedingter chron. Polyarthritis mit reaktiv depressiver Verstimmung.

    Verstehen muss man dass nicht. Da legt man denen Unterlagen von verschiedenen Ärzten (Neurologen, Rheumatolgen, Hausarzt und sogar vom Kurarzt)vor, die alle der gleichen Meinung sind, dass eine Erwebsfähigkeit nicht vorliegt und dann sowas. Habe etl. andere Beschwerden, die nicht unter der Beurteilung angegeben wurden, muss tgl 16 Tbl nehmen usw,usw.

    Werde mich erstmal bei der Rheumaliga melden oder gleich beim VdK ???? und auf jedem Fall Widerspruch einlegen. Mal sehen wie es weiter geht.


    Winke

    Baerchen02
     
    #1 12. November 2004
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. November 2004
  2. Elke

    Elke wünscht allen

    Registriert seit:
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    hallo bärchen,

    leider wird meistens beim ersten anlauf alles abgelehnt, so
    war es bei mir auch.

    geh auf jeden fall in widerspruch!

    warst du bei keinen gutachtern?

    wenn du VDK mitglied bist und bisher gute erfahrungen mit
    ihnen gemacht hast, dann lass dir ruhig da helfen.
    ich musste nur 18 euro für die widerspruchs schreiberein zahlen
    (leier haben sie alle fristen verfallen lassen und sich um meinen fall gar nicht gekümmert und es wurde wieder alles abgelehnt und das obwohl ich manchmal sogar 2 x die wochen angerufen habe, aber es ist liegt immer an der geschäftsstelle, also wenn deine gut ist lass dir dort ruhig helfen, habe aber immer ein waches auge)

    ansonsten wünsche ich dir alles gute und eine schnelle positive entscheidung, und ärgere dich nicht allzu viel!!

    liebe grüße
    elke
     
  3. Baerchen02

    Baerchen02 Guest

    Hallo Elke,

    habe heute einen Termin bei einer Sachbearbeiterin von der Rheuma-Liga ausgemacht. Da ich vor diesem Problem noch nicht stande, habe ich keine Ahnung, wo ich mich hinwenden soll. Vielleicht kann sie mir ja weiterhelfen. Oder sie schickt mich zum VdK weiter. Mitglied bin ich da noch nicht.
    War bei zwei Gutachtern. 1. Orthopäde/Sportmediziner, Dauer: 20 Min. und bei einer Augenärztin, Dauer über 2 Std.
    Alles ablehnen das habe ich beim Antrag auf einer Mutter-Kind-Kur schon kennengelernt. Möchte alles versuchen, um wieder arbeitsfähig/ oder überhaupt mit den Schmerzen und Einschränkungen im Alltag fertig zu werden und dann muss man sich darum auch noch Sorgen machen.
    Bei der BFA haben die auch nicht alle Diagnosen berücksichtigt. Fordere auf jedemfall Akteneinsicht ein. Steht mir doch zu, oder??
    Vielen Dank für deine Antwort.


    Winke

    Baerchen02
     
    #3 12. November 2004
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. November 2004
  4. Elke

    Elke wünscht allen

    Registriert seit:
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    Ort:
    NRW
    hi baerchen,

    ja dir steht akteneinsicht zu.

    beim ersten mal habe ich einfach formlos einen brief geschrieben mit der bitte um akteneinsicht, ich bekam dann eine mitteilung von wann bis wann meine akte hier vor ort bei der beratungsstelle der BfA zur einsicht bereit liegen würde, dort bin ich dann hin gegangen und ich bekam anstandslos meine akte komplett kopiert ohne das ich etwas dafür zahlen musste.

    als beim zweiten anlauf meine EU rente auf zeit bewilligt wurde wollte ich aber auch wissen was die gutachter geschrieben hatten, also rief ich in Berlin bei der BfA an und fragte ob ich genauso wie beim ersten mal wieder einen formlosen antrag stellen soll, darauf bekam ich die antwort: nein brauchen sie nicht ich erstelle kopien von den neuen gutachten und sende sie ihnen zu.

    so geschah es dann auch, dauerte aber ca. 4 wochen.

    wenn du schlußendlich zum VdK gehen solltest und die für dich den widerspruch schreiben (dies muss innerhalb von 4 wochen nach datum auf dem schreiben geschehen) dann vordert der VdK deine BfA akte an und setzt das schreiben auf.
    laß dich aber erstmal von der rheuma liga aufklären.

    ich habe meinen zweiten rentenantrag ganz alleine gemacht ohne krankenkasse, ohne rentenberater und ohne VdK und da hat es auch geklappt, allerdings habe ich auch eine sehr nette sachbearbeiterin bei der BfA und die hat mir sogar schon tipps gegeben als ich mit ihr nach der 2 ablehnung telfoniert habe.
    sie erklärte mir was ich in den widerspruch schreiben muss, sollte es beim 2 antrag nötig sein.

    wenn du mehr wissen magst kannst du mir gerne eine pn schreiben dann erläutere ich dir gerne auf was es noch ankommt im widerspruchs schreiben.

    alles gute und schönes wochenende
    wünscht
    elke
    die ihren koffer für montag langsam mal packen muss, damit mir im KH nicht die hälft fehlt.
     
  5. Baerchen02

    Baerchen02 Guest

    Hallo Elke,

    habe Dir eine pn geschickt.
    Danke nochmals, dass Du mich an Deine Erfahrung teilnehmen lässt.




    Winke

    Baerchen02
     
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