Wurde ich richtig beraten ???

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Aurora, 22. Oktober 2004.

  1. Aurora

    Aurora beginne mit einem Lächeln

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    Von meinem Arzt wurde jetzt für mich eine psychosomatische Kur angeraten.
    Während des Antrages bei der KK wurde mir mitgeteilt, dass demnächst auch mein KG ausläuft, und da ich schon so lange arbeitsunfähig bin, wird mir das AA nichts zahlen, weil ich so wie es jetzt aussieht ja nicht mal 1 Std. arbeitsfähig- leistungsfähig bin.
    Mein Berater meinte ich wäre dann ein Fall fürs Sozialamt. Da er auch gleichzeitig Berater der BFA ist, hat er mir angeraten vor dem Rehaantrag einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung zu stellen, damit die Leistungen übergangslos erfolgen würden, falls meine Reha mir keine Besserung gebracht hätte. Jetzt steh ich da und weiß nicht was ich machen soll, da ich in den Foren schon gehört habe, dass wenn Reha bewilligt wurde es anschließend keine Rente gibt. Dann hätt ich doch die A....lochkarte gezogen? :confused: :confused:

    Wo sind bei diesem Fall für mich die Vorteile, denn er sagte auch REHA geht vor RENTE. Und noch etwas, ich bin vor 1960 geboren, als ich ihn fragte das wäre aber doch die BU-Rente, da meinte er: die gibt es nicht mehr, die hieße jetzt auch EU-Rente :(

    Soll ich nur Rehaantrag stellen ? Bitte sagt mir dazu Eure Meinung, irgendwie sitze ich in der Zwickmühle, jedoch bei dem Beratungsgespräch hatte ich ein gutes Gefühl, dass er mir wirklich für meine weitere Zukunft helfen will, soviel Menschenkenntnis habe ich noch.

    :) freu mich auf viele Antworten - Aurora
     
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo,

    m.E. gibt es schon noch einen Unterschied zwischen BU-Rente = Berufsunfähigkeitsrente und EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Ich kann zwar als Berufsunfähig eingestuft sein (zum Beispiel als Krankenschwester, wenn ich nichts mehr heben darf etc.), in diesem Fall kann ich aber eine Umschulung in einen anderen Beruf (z.B. am Schreibtisch) bezahlt bekommen.
    Im Gegensatz hierzu steht die Erwerbsunfähigkeit. Hier kann ich bei 1/2-EU-Rente tägl. mehr als 3 Std. arbeiten (zum Beispiel als Telefonierer) bei voller EU-Rente bin ich nichteinmal hierzu fähig.

    Ich denke mal da hat der gute Mann etwas durcheinander geworfen. Was allerdings Deine Frage auf richtige Beratung angeht, kann ich Dir leider nicht helfen - TUT MIR LEID.
     
  3. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Hallo Aurora,

    wenn Du vor 1960 geboren bist, gilt für Dich noch das alte Rentenrecht, d.h. Du bekommst BU-Rente, wenn Du in Deinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Die Höhe der Rente entspricht der Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, also 1/2 der vollen Rente.

    In meinem Gutachten steht auch , daß ich in meinen Beruf nicht zurückkehren kann, selbst wenn man das akute entzüdliche Geschehen stoppen kann. Aber da ich nach 1960 geboren bin, würde ich in dem Fall keine Rente erhalten wie Du, sondern müßte eine Umschulung machen und in einem anderen Beruf arbeiten. Im Moment bin ich voll erwerbsgemindert.

    Ich an Deiner Stelle würde den Rentenantrag trotz Reha stellen. Wenn Du aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen wirst, hast Du Deine Bereitschaft gezeigt, wieder in Den Arbeitsalltag zurückzukehren, aber Du bist halt zu krank dazu. In dem Fall wird dann über den Rentenantrag entschieden. Wenn Du als "gesund" aus der Reha entlassen wirst, steht bei Dir noch die Entscheidung der Berufsunfähigkeit an. Auch wenn die Rente abgelehnt wird, hast Du keine Nachteile, weil Du den Antrag gestellt hast. Der Versuch kostet höchstens Nerven.

    Alles Gute

    Sonja
     
  4. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo Aurora,

    wie es sich mit Reha und Rente verhält, dazu kann ich dir nichts sagen.

    Aber wenn dein Krankengeld ausläuft, dann kannst du zum Arbeitsamt gehen und dort Leistungen beantragen.
    Du musst denen dort sagen, dass du Krankgeschrieben bist (Unterlagen zum Nachweis mitnehmen) und dann musst du zum Gutachter der Bescheinigen muss, dass du wirklich arbeitsunfähig bist.

    Dann wird dich das Arbeitsamt einladen und dir mitteilen, was der Gutachter herausgefunden hat und dir sagen, dass du nun innherhalb eines Monats die Rente beantragen musst.

    Die ganze Zeit von der Aussteuer bei der Krankenkasse bis zum Rentenbeginn (was ja unter umständen ziemlich lange dauern kann) erhälst du dann Arbeitslosengeld. Bzw. ich glaube das heißt "Nahtlosgeld". Dieses ist warscheinlich doch wesentlich höher als die Leistungen vom Sozialamt.
    Solange du Anspruch auf Arbeitslosengeld / Nahtlosgeld hast, wirst du sowieso keine Leistungen vom Sozialamt bekommen.

    Das ganze läuft aber, glaube ich zumindest, nur so, wenn du deine Zeiten eingehalten hast um generell anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Wie die aussehen, weiß ich leider nicht.

    Und du hast Recht mit der BU. Wenn man bis einschl. 1960 geboren ist, dann hat man Anspruch auf BU-Rente (hast du ein Glück, ich bin da nicht mehr bei).

    Sorry, dass ich das so sage, aber alles in allem hat der Fredi der dich beraten hat, anscheinend nicht besonders viel Ahnung gehabt.

    Viel Erfolg

    anko
     
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