Vorstellung beim Amtsarzt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sharra, 19. Oktober 2004.

  1. Sharra

    Sharra Neues Mitglied

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    35
    Ort:
    Nürnberg
    Hallo, brauche schon wieder einen Tipp...

    Ich bin jetzt seit sechs Wochen krank geschrieben und warte nach einem Aufenthalt in einer Rheumaklinik auf den Anschlussaufenthalt in einer psychosomatischen Klinik (wegen Depressionen, somatoformen Scherzsyndrom u.a. Hat sich allerdings ziemlich hinausgezögert, da meine Privatkk den Antrag noch nicht bewilligt hat.) Da ich verbeamtet bin, steht nun ein Termin beim Amtsarzt bevor. Kennt sich damit jemand von euch aus?? Hat schon mal einer diese Prozedur hinter sich gebracht? Hab schon ein mulmiges Gefühl, weil man dem Räderwerk der Bürokratie ja doch recht hilflos ausgeliefert ist...

    Liebe Grüße

    Sharra
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Amtsarzt

    Hi Sharra
    Ja ich war schon einmal beim Amtsarzt, allerdings vom Arbeitsamt. es ist vom Prinzip ähnlich wie bei einem Gutachter. Der "Titel" Amtsarzt hat oft damit zu tun, daß bestimmte Behörden oder andere betriebliche Einrichtungen einen eigenen medizinischen Dienst haben. Meist geht es um die gesundheitlichen Einschränkungen und ein damit verbundenes Tätigkeitsbild.
    In Deinem Fall geht es um beamtenrechtliche Vorschriften in Bezug auf eine gesundheitliche Beurteilung.
    Offiziell heißt es wohl " Amtsarzt - ein zur Erfüllung behördlicher Aufgaben tätiger Arzt ". Eingesetzt sind diese Ärzte im Bereich Wehrdienst, Sozialrecht und Beamtenrecht. Also von der Sache "normale Fachärzte, zum Teil mit Befähigung zu einer gutachterlichen Tätigkeit.
    Ich würde also die Sache auf mich zukommen lassen, meist haben diese Ärzte eine gute Fachkenntnis.

    Also alles Gute "merre"
     
  3. Pus59

    Pus59 Guest

    Hallo Sharra :) ,

    war gestern mit meiner 14-jährigen Tochter beim Amtsarzt, weil sie auf eine Schule für körperbehinderte Kinder gewechselt hat. Ist zwar was ganz anderes als bei Dir, aber ich hatte auch etwas Bammel, daß die Ärztin das nicht für nicht hält und Sandra dann wieder wechseln muß. Aber das Gegenteil war der Fall. Die
    Ärztin war supernett und verständnisvoll. Sie schlug uns sogar vor, wir sollten
    versuchen, einen Rolli für Sandra zu bekommen, damit wir auch bei einem akuten
    Schub wie jetzt mal raus kämen. Die leeren Kassen der Krankenkassen sollten wir
    vergessen. Also Du siehst, da sind auch nur Menschen.

    Versuche gelassen dort hin zu gehen. Du bist krank, und das werden die schon sehen.

    Liebe Grüße

    Petra
     
  4. cher

    cher "Hessisches Mädel"

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    Hallo Shara,
    ich war insgesamt drei Mal beim Amtsarzt. Die ersten beiden Male ging es darum, dass mir Stundenermäßigungen zu stehen, weil ich50% behindert bin.
    Der dritte Termin sollte entscheiden, ob ich noch arbeitsfähig bin oder in Rente sollte.
    Zwei Mal hatte ich sehr verständnissvolle Ärzte, einmal leider nicht.
    Wichtig finde ich, dass du klipp und klar sagst, was du noch kannst und was nicht. Vielleicht kannst du noch weitere Unterlagen von dir mitbringen, also Arztberichte, Röntgenaufnahmen usw.
    Ich wünsche dir viel Glück!

    cher
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo Sharra,

    ich kann natürlich nicht sagen, ob in Bayern das Beamtrecht genauer gesagt das dortige Beihilferecht anders ist als in NRW, aber bei uns ist es so, dass bei einer AHB (also Anschlussheilbehandlung) der Amtsarzt nicht beteiligt wird. Die Verordnung der AHB geht vom Krankenhaus aus und die Beihilfestelle ist nicht berechtigt diese in Frage zu stellen. Auch über die Dauer hat in NRW die Beihilfestelle nicht zu entscheiden (es zählt halt als "weitergeführter" KH-Aufenthalt). Ansonsten kann ich nur aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin in der Beihilfestelle sagen: 1.) Amtsärzte sind auch nur Menschen und 2.) in den fast 3-Jahren in denen ich in der Beihilfestelle saß, sind nur insgesamt 3 Kur- bzw. Sanatoriumsaufenthalte von Amtsarzt abgelehnt worden.

    Also keine Angst und frag doch noch mal nach, ob es bei Dir evtl. falsch eingeordnet wurde (hat auch später auf die Höhe der Beihilfe Auswirkung).
     
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