Höhe des Krankengeldes?????????

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von katze, 15. Oktober 2004.

  1. katze

    katze Neues Mitglied

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    Krankengeld

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    Hallo Ihr Lieben.
    Habe heute einen Schock :eek: bekommen als mir mein Tagessatz für mein Krankengeld mitgeteilt wurde. :(
    Ich habe die Steuerklasse 2 plus 1/2 Kind.
    Die KK hat mir gesagt sie beziehen sich auf den Lohn der letzten 3 Monate bevor ich krank wurde.
    Nach dem was die mir ausgerechnet haben bekäme ich nur 746,70,-€ für den ganzen Monat. Ich hätte dann ja ca. 400,-€ weniger wie Lohn. Kann das echt sein :confused:
    Das entspricht weder 90% vom netto, noch 70% vom brutto.
    Wer kennt sich da aus von Euch??

    Ich schreibe mal was ich habe und Ihr rechnet mal aus, büdde!!!

    Als Beispiel.: 1550,00 brutto mtl.
    1100,00 netto mtl
    nun rechnen die KK, entweder 70% vom brutto oder 90% vom netto,
    Wie und was rechnen nun die KK. und was wird noch abgezogen.

    Nun muss ich warten bis Montag, da soll ich noch mal mit dem für mich zuständigen reden.
    Bis dahin werde ich schwitzen. :(


    Bin für total dankbar für jede Hilfe oder Tip!!!!!!!!!!!!![/I]

    Mit vielen lieben Grüssen
    eure chris ( katze)
     
  2. schladde

    schladde Neues Mitglied

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    Hallo,


    ich kenne das ich habe SK 3 und 1 Kind.
    Ich beomme pro Kalendertag so um die 36€

    Also 30 mal 36 ist 1080 € im Monat.

    Zu diesem Betrag muß ich aber noch so knapp 7 € pro Tag dazurechnen für Rente usw.

    Also rechne das mal um ich glaube da kommst du dann hin
     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo chris,

    ich will Dir zwar keinen zusätzlichen Schock versetzten, aber Du darfst im kommenden Jahr nicht vergessen den Einkommensteur-/Lohnsteuerantrag zu machen, ansonsten bekommst Du einen netten Brief vom Finanzamt. Diese paar Kröten, die Du von Deiner Krankenkasse erhälst müssen nämlich noch versteuert werden, denn dass ich leider noch nicht berücksichtigt worden (frag mich bitte nicht warum).

    trotz allem ...
     
  4. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo Thrombone,

    die paar kröten krankengeld müssen nicht versteuert werden.

    Man muss sie angeben, da bei der Berechnung des Steuersatzes das Krankengeld mit einbezogen wird. Mit dem errechneten Steuersatz wird dann von deinem Einkommen (ohne Krankengeld) die zu zahlenden Steuern errechnet.
    Aber es muss nicht versteuert werden.

    Gruß

    anko
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo Anko,

    da hat mir meine Schwester, die beim Finanzamt arbeitet, etwas anderes erzählt und auch bei Hannilein hat das Finanzamt im letzten Jahr - trotz des Krankengeldes - heftig die Hand aufgehalten (musste mehr nachzahlen als in den Jahren davor, obwohl sie da kein Krankengeld bekommen hat). Ich denke, das kommt dann auch noch auf die fam. Situation und die absetzbaren Kosten an, aber grundsätzlich heißt es (wie gesagt nach Auskunft meiner Schwester) das das Krankengeld auch steuerpflichtig ist.
     
  6. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hamburg
    Hallo,

    hier ein Auszug aus dem Steuerlexikon ( dort steht genau das, was ich versucht habe laienhaft zu erklären):
    Krankengeld

    Das Krankengeld gehört zu den Lohnersatzleistungen. Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist dieses Geld steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Damit unterliegt das Krankengeld an sich zwar keiner Besteuerung, jedoch wird das Krankengeld bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit einbezogen. Liegen steuerpflichtige Einkünfte im Kalenderjahr vor, wird dann auf diese Einkünfte ein höherer Steuersatz angewendet.


    siehe hierzu auch:

    Lexikon:

    Progressionsvorbehalt
    Norm:

    § 3 EStG


    Und das sagt mein Taxman (Steuerjahr 2003) dazu:


    Wer längere Zeit von Krankheit betroffen ist, erhält von der Krankenkasse Krankengeld ausbezahlt, das an Stelle des Arbeitslohnes tritt und deshalb steuerlich als Lohnersatzleistung bezeichnet wird.

    Krankengeld ist zwar steuerfrei, wird aber im Rahmen der Steuererklärung wie andere Lohnersatzleistungen zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Dieser sog. Progressionsvorbehalt bewirkt, dass das übrige steuerpflichtige Einkommen höher besteuert wird, Sie also letztlich doch ein paar Prozent Einkommensteuer auf das Krankengeld abführen müssen. Ein Berechnungsbeispiel dazu finden Sie unter dem Stichwort "Progressionsvorbehalt".



    Habe auch ein Berechnungsbeispiel gefunden:

    Gewisse Einnahmen sind zwar steuerfrei, erhöhen jedoch den auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendenden Steuersatz. Diese Regelung nennt man Progressionsvorbehalt.

    Um diesen höheren Steuersatz zu ermitteln, werden die steuerfreien Einnahmen zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und darauf die Einkommensteuer ermittelt. Für die Einkommensteuer wird der Steuersatz ermittelt, der nun auf das zu versteuernde Einkommen (ohne die steuerfreien Einnahmen) angewandt wird.

    Praxis-Beispiel
    Der ledige Herr Eichel war bis zum 1. Juli 2003 arbeitslos und hat Arbeitslosengeld in Höhe von 4.080 Euro bezogen. Aus seinem Arbeitslohn und den übrigen Einkünften abzüglich der Freibeträge ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 14.630 Euro.

    zu versteuerndes Einkommen (zvE) 14.630 Euro

    Lohnersatzleistungen + 4.080 Euro

    fiktives zvE = 18.710 Euro

    Rundung auf den Tabellenmittelwert 18.702 Euro

    Steuer nach dem Grundtarif 2.864 Euro

    durchschnittlicher Steuersatz 15,3138 %

    tatsächliches zvE gerundet 14.634 Euro

    Einkommensteuer (15,3138 % x 14.634 Euro)

    2.241 Euro



    Ohne die Lohnersatzleistung wäre eine Steuer von 1.759 Euro angefallen. Obwohl das Arbeitslosengeld steuerfrei bleibt, hat sich durch die Anrechnung die Steuer um 481 Euro erhöht.

    Zu den steuerfreien Einnahmen mit Progressionsvorbehalt gehören:

    - steuerfreie ausländische Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen

    - Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe

    - Mutterschaftsgeld

    - Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- und Übergangsgeld

    - ähnliche Lohnersatzleistungen - z.B. Krankengeld



    Und hier der Link auf § 3 des EStG


    Gruß

    anko

    P.S. vielleicht bin ich ja aber auch schon wieder nicht mehr up-to-date. Bei den Steuerreformen heute :(
     
    #6 22. Oktober 2004
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2004
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