Hilfe gesucht - AA, Rente Arbeitslosengeld, Rente und andere Tücken

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von schmu, 8. Oktober 2004.

  1. schmu

    schmu Guest

    Hallo liebe Leute!
    Ich habe da ein dringendes Problem bei dem ich nicht mehr durchsteige.:confused:

    Ich habe Rehe Maßnahmen/Rente bei der BFA vor ca. 1 1/2 Jahr beantragt. Als das Krankengeld auslief habe ich einen Antrag auf Leistungen beim AA (Arbeitsamt) gestellt und auch bewilligt bekommen. Damals sagte der Berater das diese Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeld zwar vom Arbeitsamt gezahlt würden, doch bei Bewilligung einer Rente dann vom AA bei der BFA zurückgeholt würden. Es also kein "normales" Arbeitslosengeld wäre und diese Leistung, bis zum Entscheid der BFA, vom AA gezahlt würden.

    Nun ist heute ein Brief des AA gekommen, indem mir mitgeteilt wird, dass das Arbeitslosengeld zum 12.11.04 auslaufen würde und ich Arbeitslosenhilfe beantragen müßte und dann am 01.01.2005 ALG II.

    Ist dass so richtig? - und was kann ich tun, da Arbeitslosenhilfe und dann ALG II gerade für meine Medikamente ausreichen würde. Ich bin davon ausgegangen, dass ich Leistungen in Höhe von Arbeitslosengeld bis zum Entscheid der BFA bekomme.

    Bitte schnell antworten, wenn jemand Erfahrungen zu diesem Thema hat, da ich nicht mehr weiterweiß!

    Danke:)
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hallo,

    wenn du aus einem Arbeitsverhältnis heraus einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellst, erhälst normalerweise 78 Wochen Krankengeld, wobei die KK normalerweise bei Sichtung einer nicht wiederherstellbaren Arbeitsfähigkeit den Antrag auf diese Rente selbst forciert und du dann während der Antragstellung bei der BfA unter Zugrundelegung von weiterer Arbeitsunfähigkeit ALG bekommst und das normalerweise bis zur Rentenzahlung.

    Ein Rentenantrag in Arbeitsunfähigkeit wird normalerweise sofort geprüft, es müsste innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung auf jeden Fall seitens der BfA die Rentenberechnung erfolgt sein und die Aufforderung zum Gutachter. Danach kann es dann schon mal 1 Jahr dauern, aber nicht so lange ohne jeden Bescheid.

    Der Ablauf, der dir droht, ist regulär. Du solltest bitte die BfA per email auffordern, die Lage der Dinge darzustellen und dir mitzuteilen, wann du mit dem Rentenbeginn rechnen kannst.

    Auf jeden Fall musst du darauf bedacht sein, daß dein Arzt dir auch weiterhin Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Das Original bitte sofort an das Arbeitsamt senden !!!!! und die Kopie mal behalten.

    Kümmer dich gleich drum. Ich wünsch dir viel Glück.

    Pumpkin
     
  3. schmu

    schmu Guest

    Schon mal Danke Uschi!

    Zu meinem Verlauf:
    Erst Kankgeschrieben worden (innerhalb von Arbeitsverhältnis), dann 78 Wochen das Krankengeld erhalten, während dieser Zeit regulär gekündigt worden, zum Arbeitsamt, von AA verlangt worden dass ich Reha Maßnahmen bei der BFA beantragen müßte, falls diese nicht gewährt werden würde es gleichzeitig als Rentenantrag gelten. Dies habe ich getan und nu habe ich nächsten Montag einen Termin beim Gutachter über die Reha Leistungen. Und zusätzlich habe ich dann wie gesagt den Bescheid vom AA das ich Arbeitslosenhilfe beantragen muß. Das ist wirklich der Weg? Fall ich nun unter Arbeitslosenhilfe und dann ALG II? Ich weiß nichts mehr....

    Wie wird es denn helfen wenn die BFA den Sachverhalt erklärt - nur zu meiner Info oder nützt dies beim AA?

    Jochen
     
  4. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Antrag

    Also diese Zeit der Bearbeitung erscheint mir sehr lang? Gab es denn einen Zwischenbescheid von der BfA und ist tatsache ein Rentenantrag in Bearbeitung ? Das AA kann , da eine Rente eingangsdatumsmäßig also rückwirkend gezahlt wird die Differenz zu eigenen Zahlungen zurückfordern.
    Auf jeden Fall würde ich die BfA betreffs des Standes der Beantragung anschreiben, mit der Begründung einer Leistungsminderung AL auf AH.
    Dieser Bearbeitungsstand wäre schon enorm wichtig.
    Gruß "merre"
     
  5. schmu

    schmu Guest

    Ich mußte Reha Maßnahmen beantragen, die bei Ablehnung, dann automatisch der Renten-Antrag sein würde - so wurde mir gesagt...


    Immer noch mit vielen ?????

    Jochen
     
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