Kindergeld mit 18

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Sunflower, 1. Oktober 2004.

  1. Sunflower

    Sunflower Neues Mitglied

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    Hi ihr Lieben!

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Es geht um Folgendes: Ich werde demnächst 18 Jahre und bin gerade am Pausieren, um endlich wieder fiter zu werden. Ich werde erst nächstes Jahr mit dem Abi-Machen beginnen. Eigentlich habe ich demnach nun bald (erst einmal) kein Anrecht mehr auf Kindergeld. Ich habe aber im Netz gelesen, dass für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld ohne altersgemäße Begrenzung gezahlt wird, wenn es wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eine Erwerbstätigkeit oder durch Einkünfte und Bezüge seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Meint oder wisst ihr, dass die Tatsache, dass man einen GdB von 50 % oder einen Attest vom Facharzt hat, für die Behörden ausreicht, oder muss ansonsten noch an irgendetwas gedacht werden? Das dürfte nämlich kein Problem darstellen, denn mein Rheumatologe attestiert mir, dass ich nun noch keine Ausbildung oder dergleichen machen kann.

    LG
    Ramona
     
    #1 1. Oktober 2004
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2007
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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  3. Nutella

    Nutella Mitglied

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    hi

    die textpassage die du reinkopiert hast.. raff ich heute nichtmehr.. bin zulange wach und hab migräne ;)

    also ich weiss, das bis 25 oder wars 26, wenn ein Kind in der Ausbildung ist und zuwenig verdient man Kingergeld bekommt

    aber ich war ja 2002 noch nicht verheiratet und hab nur ein wenig Krankengeld bekommen und habe meiner Mutter für die Steuererklärung ein Forumular ausfüllen müssen, das sie mich finanziell unterstützt hat, das konnte sie dann absetzen...

    aber man kann auch die einzelnen Dienststellen anrufen, und die geben einen je nach lust und laune auskunft ;)
     
  4. Luderle

    Luderle BlackAngel

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    es war grad nen bericht in der zeitung, von nen geistig behinderten mann ...er hat nach sehr langen kampf kindergeld bekommen....

    super illu 30.09.04



    lg janine
     
  5. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo sunflower,

    eine richtig gute antwort kann ich mir eben auchnicht direkt aus dem ärmel zaubern. ich denke, das du dich in deiner momentanen situation beim arbeitsamt als arbeitssuchend / ausbildungsplatzsuchend zur verfügung stellen müßtest um geld zu bekommen es spielen etliche kriterien eine wichtige rolle, dafür habe ich dir zwei links rausgesucht, die dir hoffentlich weiterhelfen:

    http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=5540&rqc=13&ls=false&ut=0#Anchor1

    und dieser link wegen der behinderung ... ich denke 50% reichen keinesfalls aus .... aaber schau am besten mal selbst nach

    http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=5546&rqc=15&ls=false&ut=0#Anchor2

    ich hoffe, das ich dir ein bissel weiterhelfen konnte
     
  6. Sunflower

    Sunflower Neues Mitglied

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    Hi ihr Lieben!

    Danke euch! Werde die neusten Erkenntnisse mal an meinen Dad weiterleiten ;), der darf sich dann mit dem Rest beschäftigen ;). Ich denke, ich werde meinen Doc auch wohl einfach mal darauf ansprechen.

    LG,
    Ramona, die gerade Mia. hört *malwerbungmachenmuss*...

    @klaraklarissa: Kann mich ja leider nicht als Arbeitssuchende zur Verfügung stellen, weil ich z.Z. nicht arbeiten könnte :(...
     
  7. katrin65

    katrin65 Überlebenskünstler

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    Hallo liebe Ramona,

    du hast bis 27 Jahre Anrecht auf Kindergeld, solange du keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehst. Solange wie du in der Ausbildung bist und auch keine Nebeneinkünfte hast, steht dir das Kindergeld ungekürzt zu.
    Mein Sohn wird jetzt im Oktober 18 und Ende August kam von meiner Stelle, von der wir das Kindergeld gezahlt bekommen, ein Schreiben, welches ich ausfüllen musste. Außerdem musste die Schule eine Schulbescheinigung ausstellen. Das ganze musste ich bis Mitte September an die Kindergeldauszahlstelle zurückschicken und jetzt wird bis zum Ende der Schulausbildung (bis 2006) erstmal Kindereld weitergezahlt. Danach möchte er ein Studium beginnen und da geht die gesamte Prozedur wieder von vorn los. Aber solange wie er keine eigenen Einkünfte hat, gibt es das Kindergeld. Nach dem 27. Lebensjahr gibt es das Kindergeld in begründeten Ausnahmefällen weiter, nämlich dann, wenn das Kind auf Grund einer Behinderung, keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Mein Sohn hat auch durch seine cP eine 60%ige Behingerung und Merkzeichen G, aber das hat zur Zeit für die Zahlung des Kindergeldes wenig Bedeutung.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen. Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du mir auch eine PN schicken.

    Liebe Grüße aus dem sonnigen Sachsen
    schickt dir Katrin
     
  8. Sunflower

    Sunflower Neues Mitglied

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    Hallo Katrin!

    Danke! Problem ist nur, dass ich ja praktisch grade arbeitslos bin :(... Mit dem Abi-Machen kann ich aus gesundheitlichen Gründen (jetzt) noch nicht beginnen :(... Mit 'ner Ausbildung könnte ich, selbst wenn ich das wollte, schon gar nicht anfangen. Mag zudem aber auch mal gerne studieren!

    Alles Liebe!
    Ramona
     
  9. katrin65

    katrin65 Überlebenskünstler

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    Hallo Ramona,

    bekommst du den Arbeitslosengeld? Dann wäre es in der Tat fragwürdig, ob Kindergeld weitergezahlt wird.
    Aber wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterlernen kannst, ist das ja etwas anderes. Dann könnt ihr einen Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes stellen. Als Anlage würde ich immer eine Kopie des Schwerbehindertenbescheids sowie ärztliche Atteste beifügen.

    Liebe Grüße
    Katrin
     
  10. Sunflower

    Sunflower Neues Mitglied

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    Hallo Katrin!

    Nein, das bekomme ich nicht! Habe ja noch nicht gearbeitet, so dass mir das zustünde. Das mit dem Kindergeld werden wir auch so machen. Lieben Dank! Werde das Ganze nun auch erst einmal noch mit meinem Rheumatologen besprechen, wenn ich das nächste Mal zu ihm muss. Dieser muss mir ja auch noch was wegen der Medikamentenzuzahlung ausfüllen. Toll, das Volljährigwerden macht nur Probleme :rolleyes: !

    LG
    Ramona
     
    #10 3. Oktober 2004
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2007
  11. Blume

    Blume Mitglied

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    Huhu Ramona,

    du kriegst bis zu deinem 27. Lebensjahr Kindergeld. Mehr kann man dazu nicht sagen :D . Probleme beim Kindergeld beantragen wenn man über 18. Jahre alt ist, hat man nur wenn man selbst in irgendeiner Form Geld verdient. Aber das ist ja bei dir nicht der Fall. Also mach dir keine Sorgen, das Kindergeld ist dir sicher ;)
    Liebe Grüße Kim
     
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