Hallo Ihr Lieben, ich habe gestern was bei Wiso aufgeschnappt. Ich habe es für euch einfach mal kopiert: Vertreter haftet für Fehler Leistungen bleiben trotz Falschangaben erhalten Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt und dabei falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht, hat nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen. Die Versicherungsgesellschaft muss beweisen, dass der Versicherte die falschen Angaben tatsächlich selbst gemacht hat. Wenn dagegen der Versicherungsvertreter das Formular ausgefüllt hat, trifft den Versicherten keine Schuld. In dem Fall, der dem BGH vorlag, ging es um einen Schreiner, der nach einem Sturz bei Eisglätte berufsunfähig wurde. Seine Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil die Erkrankung ihrer Ansicht nach auf einer Reihe von Vorerkrankungen beruhte, die im Vertrag nicht aufgelistet waren. Der Mann hielt dagegen, dass der Versicherungsagent ihn nur nach Größe, Gewicht und behandelndem Arzt gefragt hätte. Das Urteil ist unter folgendem Aktenzeichen zu finden: Az. IV ZR 161/03, Urteil vom 14. Juli 2004 Das Urteil kann man sich hier unter dem Aktenzeichen einsehen: http://www.bundesgerichtshof.de/ Viele liebe Grüße Angie
BU Urteil hallo alle zusammen, was du da geschrieben hast ist absolut richtig, da wir (Versicherungskaufleute) eine sogenannte beratungspflicht haben und alle fragen die auf erkrankungen schließen lassen, stellen müssen. Ganz wichtig ist aber trotzdem dem Versicherungsvertreter alleswahrheitsgemäß zu sagen. lg bine