Eure Meinung interessiert mich...

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Patcy, 25. September 2004.

  1. Patcy

    Patcy Mitglied

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    5. August 2003
    Beiträge:
    143
    Ort:
    Thüringen
    Kann díe Agentur für Arbeit einfach einem Arbeitslosen nur Geld für 6 Std zahlen, wenn bekannt ist das dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten kann, dies aber noch nicht von einem Amtsarzt oder einem anderen Arzt schriftlich fest liegt?

    Meiner Meinung nach müßten die doch so lange 8 Std bezahlen bis die das schriftlich haben das diese Person nur 6 Std arbeiten kann.

    Oder bin ich da auf dem Holzweg???
     
  2. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    25. September 2003
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    Berlin
    Hallo Pacty,

    ich kann Dir nur erzählen wie es bei mir war.
    Ich bin 50 % Schwerbehindert und es wurde auf Grund meines aktuellen Berichtes von der Reha usw. vom Arbeitsamtarzt nach Aktenlage beurteilt, wieviele Stunden ich noch Arbeiten kann. Nach 6 Wochen wurde mir gesagt, das ich 8 Std arbeiten könnte und mir daher die Bezüge nicht gekürzt werden. Ich wurde bei der Arbeitslosmeldung ganz vorsichtig gefragt, ob ich mir vorstellen könnte Vollzeit zu arbeiten und ich habe der Mitarbeiterin dann verklickert, das ich es auf jedenfall versuchen möchte.(kann es mir zwar nicht vorstellen,das es gesundheitlich bei mir funktioniert voll zu arbeiten,aber ein Versuch ist es wert.)
    Ich weiß nicht, wie denen bekannt geworden ist, das Du nicht mehr voll arbeiten kannst, aber befürchte das die das Geld einfach kürzen dürfen.

    Ich drücke Dir die Daumen,das ich mich täusche und wünsche Dir alles Gute.

    liebe Grüße
    Sabine
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Amtsarzt

    ..ja diese Festlegung müßte allerdings im Bescheid über die Höhe des AG mitgeteilt werden. Meist wird im Gespräch durch den persönlichen Berater dieses dargelegt. Es käme jetzt darauf an worin sich diese Festlegung AG für 6 Stunden begründet. Hat man vorher schon nur 6 Stunden gearbeitet, oder gibt es gesundheitliche Einschränkungen. Die Angabe 6 Stunden ist oft allerdings als Untergrenze zu verstehen, da in Einzelfällen bei "nur noch 6 Stunden" erwerbsmindernde Fälle vorliegen.
    Ich würde auf eine Einschätzung durch den Amtsarzt des AA dringen, der kann festlegen wieviele Stunden man noch trotz gesundheitlicher Einschränkung arbeiten kann.
    Die vielseits beliebten "leichten Bürotätigkeiten in temperierten Räumen , im Wechsel von Stehen, Gehen und Sitzen, ohne einseitige Belastungen, ohne Zeitdruck, ohne Zwangshaltungen und Heben oder Tragen von Lasten, ohne Organisationsstress mit maximaler körperlicher Belastung von 10 kg (einseitig 5) bei teilweise morgentlicher Arbeitsunfähigkeit wegen RM-Syndrom und unter Berücksichtigung medikamentös bedingter Einschränkungen" ...kann man durchaus 8 Stunden machen.
    Nur ist momentan das Angebot an solchen Arbeitsplätzen äußerst eingeschränkt, da auch eine Tätigkeit als Pförtner an einem Nebeneingang als nicht zumutbar gesehen wird.
    Also mit dem Sachbearbeiter reden.
    Gruß "merre"
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ...

    war früher vollzeit beschäftigt und durch die erkrankung bin ich dann bei der kk irgendwann ausgesteuert worden...meldete mich frühzeitig beim arbeitsamt und die dame teilte mir mit (da mein rentengesuch abgelehnt wurde und ich vollschichtig einsetzbar sei...*beziehe nun allerdings eine rückwirkend genehmigte rente*), das ich trotz schwerbehinderung nicht schreiben dürfte, das ich eingeschränkt sei...so ein schwachsinn..eingeschränkt sein heißt ja nicht,das man nicht "vollzeit" beschäftigt werden könnte.(die behinderung sagt jedoch, das man einschränkungen hat....).:rolleyes:

    die können dich nicht einfach so einstufen,ohne irgendwelche dokumentationen darüber zu haben (außer,das du vorher auch nur 6 stunden gearbeitet hast).

    wie merre schon schrieb. dränge auf eine amtsärztliche untersuchung und von mir der tipp...lass dich nicht abwimmeln....denn wenn man dort bekannt ist, machen die mit einem nicht mehr so schnell den "herrmann"....!

    bei einer anderen sachbearbeiterin übrigens hab ich dokumentiert das ich eingeschränkt bin, mich aber vollzeit zur verfügung stelle (konnte kaum laufen.....;-)) )und es wurde vermerkt das ich im widerspruch war gegen die bfa.

    wenn du mehr wissen möchtest schreib mir ruhig eine pn.helfe dir gerne soweit ich kann.

    alles gute
    liebi:)
     
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