Rückwärtssuche von Telefonnummer

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Colana, 21. September 2004.

  1. Colana

    Colana Musikus

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    Guten Morgen allerseits,

    habe einen Artikel gefunden, der für alle, die eine Geheimnummer besitzen oder auch sonst ihre Adresse nicht veröffentlichen wollen, etwas interessantes gefunden:

    Computerbild 20/2004 vom 20.09.2004

    Widerspruchsfrist läuft aus

    Sie wollen nicht, dass Ihre Adresse bei der Auskunft anhand der Telefonnummer ermittelt werden kann? Dann haben Sie jetzt noch die letzte Möglichkeit, der "Rückwärtssuche" bei der Telekom zu widersprechen. Das Unternehmen erfasst die Daten aller Handy- und Festnetzkunden zentral.

    Einfach von dem Anschluss, dessen Nummer Sie sperren lassen wollen, die Telefonnummer

    0137-5103300
    (12 Cent/min) anrufen.

    Am 30.09.2004 gibt die Telekom die Daten an Telefon-Auskunftsanbieter und Verlage weiter.

    Der Anruf ist unter einer Minute, habe es ausprobiert.

    Wünsche Euch einen schönen Tag, trotz Regen und stürmischen Winden.

    Liebe Grüße
    Colana
     
  2. roco

    roco Guest

    also geheimnummern werden auch mit dieser "invers-suche" nicht herausgegeben.
    bis jetzt war es so, daß man bei der auskunft anhand der daten (name, adresse) die telefon-nummer erfragen konnte. umgekehrt, also anhand der telefon-nummer (invers-suche) an namen und adresse zu kommen, war bei der auskunft nur mit gerichtsbeschluss möglich. das ist jetzt nicht mehr nötig. jeder, der also irgendwie in den besitz irgendeiner telefon-nummer kommt, kann nun bei der auskunft alle dort hinterlegten daten abfragen.

    aber: wer schon bei abschluß des vertrages mit der telecom (oder anderen anbietern), der weitergabe von daten wiedersprochen hat oder wer von anfang an eine geheim-nummer hatte, hat auch jetzt nichts zu befürchten. in beiden fällen erhält der operator in der auskunft auf dem bildschirm die nachricht, daß die weitergabe der daten nicht erlaubt ist. tut er es dennoch, und man kann es nachweisen, kann man rechtliche schritte einleiten. (der mitarbeiter der auskunft wird fast immer entlassen!).
    übrigens, daß die wiederspruchsfrist ausläuft ist blödsinn (was machen die, die erst im dezember nen anschluß kriegen?), man kann jederzeit wiederspruch einlegen. dieser gilt natürlich dann erst ab diesem zeitraum, nicht rückwirkend;) ! die telekom muß diese wiedersprüche dann an auskünfte usw. weiter- geben.


    die conny

    ps: ich war mal bei der auskunft!:) ;) :D
     
  3. Colana

    Colana Musikus

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    Guten Abend rocofra,

    endlich Mal jemanden mit Fachwissen in solchen Dingen.... ich selbst wußte nun nicht, ob die Telefon-Nummern auch rückwärtssuchend "geheim" bleiben, die kennen doch jeden Winkel der Gesetze und gesetzl. Lücken....
    Ich kann nur sagen: hab Dank dafür.....
    Wünsche Dir einen schönen Abend und eine schmerzfreie Zeit
    Colana
     
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