BU abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von KayC, 1. September 2004.

  1. KayC

    KayC Stehauffrauchen

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    hi,

    ich bin total geplättet. Nachdem ich vor 3 Wochen bei meiner Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente beantragt, habe ich heute bereits ein Einschreiben erhalten, das die BU abgelehnt worden ist, weil... keine Ahnung.
    Der Brief sieht aus wie vom Praktikanten zusammengestellt, keinerlei Begründung nur zwei Merkblätter hinten dran. Keinerlei Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit, ect. Ich schreib mal den Text:


    Rentenversicherung 29 ......
    Rentenversicherung 26 ......

    Sehr geehrte Frau ...,

    die bei unserer Gesellschaft angemeldeten Leistungsansprüche haben wir eingehend geprüft. Den uns bis jetzt vorliegenden Unterlagen zur Leistungsprüfung entnehmen wir, daß uns gefahrerhebliche Umstände, nach denen wir im Antrag ausdrücklich und schriftlich gefragt hatten, nicht bzw. nicht richtig angezeigt haben. Für diesen Fall sehen die Paragraphen 16ff. Versicherungsvertragsgesetz und die Versicherungsbedingungen den Rücktritt vom Vertrag vor. Diesen Rücktritt müssen wir innerhalb einer Monats erklären.

    Schmeissen die mich jetzt ganz raus, auch aus der Rente? Häh? :confused:

    Zur Wahrung dieser Frist machen wir von unserem Recht Gebrauch und treten hiermit von

    -der Berufsunfähigkeitsvorsorge

    zurück. Die übrigen Bausteine der Versicherung bleiben hiervon unberührt.




    Na wenigstens darf ich für die Rente weiter Beiträge zahlen, auch etwas. Weiter gehts mit BlahBlahBlah.
    Das Merkblatt ist nicht viel besser. Hab sofort dort angerufen, aber niemand war mehr zuständig, bzw. wurde der Wunsch von mir aufgenommen, das ich morgen um sofortigen Rückruf bitte. Das hört sich ja an, als hätte ich denen was verschwiegen, oder so. Der Tag ist definitiv mal wieder gelaufen.

    :mad:

    LG Katharina
     
  2. Muckel

    Muckel Das Muckelchen

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    Hallo Katharina,

    kenne diese "Briefe" von Versicherungsvereinbarungen innerhalb der Bank (z.B. Kreditlebensversicherungen").

    Dieser Satz besagt einfach, daß Du ihnen wichtige Umstände verschwiegen hättest, die schon bei Vertragsabschluß bestanden und sich auf Deine jetzige Berufsunfähigkeit auswirken.
    Da wäre es natürlich gut zu wissen, wann Du den Vertrag geschlossen hast und wie es zu diesem Zeitpunkt mit der Diagnose aussah. Soweit ich Deine "Geschichte" kenne, dürfte die Diagnose bei Vertragsabschluß noch nicht bekannt gewesen sein.

    Die Frage ist natürlich, ob Du bei Vertragsabsschluß schon Rückenschmerzen hattest, die im Nachhinein als Beginn Deiner Spondarthritis zu werten wären.
    Solltest Du nämlich da schon Rückenschmerzen gehabt haben, die Du aber nicht angegeben hast, weil Dir das nicht wichtig schien, könnte man das gegen Dich werten, wenn ein Arzt oder ähnliches in einem Bericht erwähnt hat, daß die Rückenschmerzen schon xy Jahre bestanden haben und dieses in den Zeitraum VOR Vertragsabschluß fiele.
    Es kann also nur gegen Dich verwendet werden, wenn die Spondarthritis soweit zurückgeführt würde. Du solltest also schleunigst mal in den Berichtkopien nachsehen, was da unter "Epikrise" oder Anamnese steht bzw. ob das eine Passage sein könnte, die für ein "Verschweigen" bei der Versicherung späche.

    Leider hast Du recht, sie schmeißen Dich raus, jedenfalls aus der BUZ. Das dürfen sie allerdings nur, wenn Du wirklich was verschwiegen hast, wenn also o.g. Sachen zutreffen. Sonst nicht. Im Endeffekt müssen sie Dir beweisen, dass die Spondarthritis bzw. die Rückenschmerzen (reichen leider schon) schon bei Vertragsabschluß da waren. Oder Du mußt das Gegenteil beweisen, was Du nur durchbekommst, wenn Du mit Berichten oder irgendetwas darlegen kannst, daß Du definitv keine Ansätze von dem Rheuma hattest bzw. die Rückenschmerzen damals anders waren. Was wohl schwierig werden sollte!



    Weiter zahlen darfste, doch wenn die die BUZ wegen "Datenverschweigen" ablehnen, bekommste auf Dein Rheuma auch keine Rentenzahlungen bzw. auf keine Krankheit, die irgendwie mit dem Rheuma zusammenhängen könnte. Also auch keine Osteoporose (evtl. durch Cortison ausgelöst) oder irgendwelchen netten anderen Kleinigkeiten. Es wäre also zu überlegen, was Dir die Rente dann noch bringen würde!

    Kenne leider solche Situationen nur zu gut, die versuchen häufig was rauszuholen, damit sie nicht zahlen müssen.
    Beispiel:
    Frau wird krank wegen schwerer Depressionen, Kreditversicherung muß zahlen. Die bekommen aber heraus (kleine Passage im Bericht vom Hausarzt), dass die Frau 10!!!! Jahre zuvor Johanniskraut genommen hat, weil sie so unruhig war. Schlußfolgerung von der Versicherung: Frau hatte vor 10 Jahren schon psychische Erkrankung, die wurde nicht angegeben (Unruhe wird wohl kaum jemand angeben), deshalb brauchen sie nicht zu zahlen. Widerspruch war zwecklos!

    Du siehst, es geschieht öfter, aber dennoch solltest Du versuchen, herauszubekommen, was sie Dir genau vorwerfen und aus welchen Unterlagen sie das genommen haben (alle Berichte durchschauen, die Du denen zur Verfügung gestellt hast!!!). Dann ist es an Dir, aus alten Krankenberichten oder von Ärzten herauszubekommen, daß die Diagnose damals anders war und Du nichts verschwiegen hast.
    Eine kleine Chance, aber immerhin....

    Tut mir echt leid!

    Liebe Grüße und vorsichtig tröst

    Muckel



     
  3. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    oh mann..

    den worten von muckel kann ich so gut wie nichts mehr zusetzen.

    haben die evtl. auch arztbefunde eingeholt die du so nicht kennst?

    aber wie oft schreibt man oder sagt man bei der anamnese in kh das man die beschwerden so in der form schon jahre hatte...oder ähnliches. und schwupps biste weg von einer möglichen absicherung.

    so kann es gut gewesen sein.

    deshalb finde ich,sollten die ärzte heute öfter denn je den patienten auch darüber aufklären das zeitangaben möglichst nach abschluß einer bu liegen sollten.
    aber welchem arzt kann man das zumuten.

    auch wenn du massagen hattest können die das so auslegen, das du bereits dort vorbelastet warst.

    drück dir beide daumen, das du doch noch was drehen kannst.

    sollte es nicht der fall sein, wirst du keine Bu mehr bekommen. bei keiner versicherung. leider....

    alles gute
    liebi:)

    (mein lege ist vor drei monaten auch aus seiner ersten BU-geschmissen worden.wir hatten keine chance).:mad:
     
  4. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    hi,

    falls du wieder eine entsprechende versicherung
    woanders abschliessen möchtest, ist vielleicht die
    einzige möglichkeit dies zu erreichen, indem du deine
    jetzige versicherung SELBST sofort kündigst, und so einem
    "rausschmiss" zuvor kommst.

    bitte informiere dich dazu vielleicht bei der verbraucherberatung,
    die wissen das das genau, ich würde das aber sofort machen!

    grad fällt mir noch ein, falls du mitglied beim VDK bist - das wäre auch
    eine anlaufstelle!

    lg marie
     
  5. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo KeyC,

    guck dir die Bedingungen noch einmal genau an. Bei meinem Sohn steht zum Beispiel drin:

    " Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir binnen 5 Jahren seit Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten". Das steht bei mir unter der Überschrift "Angaben vor Vertragsbeginn - schon ziemlich weit hinten.

    Wenn solche ein Passus bei dir drinnen steht, dann prüfe ob sie vielleicht gar nicht mehr zurücktreten dürfen. Ausnahme hier ist, wenn du Angaben bewusst verschwiegen hast, damit sie dich aufnehmen. Aber das müssen sie dir dann erst einmal nachweisen und das wird dann schon schwierig.

    Ansonsten besorgen dir, wie Muckl bereits geschrieben hat, alle Unterlagen und schalte zur Not einen Rechtsanwalt ein. Die Versicherungen haben momentan alle akuten Geldmangel und bammel vor der Zukunft aufgrund der Steueränderungen (arbeite selbst bei einer, weiß wovon ich rede) und versuchen alles so weit es irgend geht abzuschmettern.

    Die Rentenversicherung würde ich trotzdem nicht kündigen, wenn du in der Lage bist die Beiträge zu bezahlten. Denn dann bekommst du ja immerhin noch ab dem vereinbarten Alter die Rente und das ist dann ja auch ganz nett. Vielleicht kannst du den Rentenvertrag ja auch noch so ändern, dass die Zahlung etwas früher einsetzt, musst du dir dann mal ausrechnen lassen, was du dann an Rente erhalten würdest. Hierbei bist du ja nicht an der gesetzliche Rentenalter gebunden.

    Und selber kündigen würde ich auf keinen Fall. Gehe mit einem Rechtsanwalt gegenan, so dass du Leistungen erhälst. Bei einem anderen Versicherer erhälst du so oder so keine BU mehr.

    Ich drücke dir ganz doll die Daumen und lass dich nicht so abschmettern.

    Gruß

    anko
     
    #5 1. September 2004
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2004
  6. Dr.Langer

    Dr.Langer rheuma-online Doc

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    Hört sich nicht gut an. Leider ist diese Methode bei Versicherungen sehr beliebt, um Leistungsansprüche abzuwehren. Das Perfide ist, daß sie die Versicherten zunächst zahlen lassen, um sich später darauf zu berufen, daß bei Abschluß der Versicherung wichtige Vorerkrankungen verschwiegen worden sind.

    Es gibt glücklicherweise heute einige, meines Wissens darunter auch höchstrichterliche, Urteile, die dieser Vorgehensweise einen Riegel vorschieben. Nichtsdestotrotz ist das Durchsetzen von BU auch schon im Normalfall ein sehr schwieriges Unterfangen. Deshalb der Rat, vor allen weiteren Schritten einen excellenten Rechtsanwalt (einen wirklichen Spezialisten) aufzusuchen, der sich mit dieser Materie genau auskennt. Jede weitere Korrespondenz, die man in dieser Angelegenheit mehr oder weniger laienhaft unternimmt, nutzt nur der Versicherung.

    Der VDK wurde genannt. Da es sich hier aber um eine privatrechtliche Vertragssituation handelt, besteht dort nicht die Kernkompetenz für die vorliegende Problematik.

    Viel Glück bei den anstehenden schwierigen Auseinandersetzungen!
     
  7. KayC

    KayC Stehauffrauchen

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    @all,

    ich danke Euch erst mal für die Anteilnahme. Ich bin immer noch ziemlich erschrocken. Ich habe gerade meine Befunde rausgekramt und nachgeschaut und in einem Krankenhausberichtbericht steht recht mißverständlich drin, daß ich seit 10 Jahren an uSpa leide, aber nicht daß die Diagnose 2003 gestellt wurde. Ich denke das wird ein Ko-Kriterium sein, weil ich das vor 3 Jahren verständlicher Weise nicht mitteilen konnte - habe ich ja erst letztes Jahr die Diagnose bekommen. Das werde ich morgen aufklären und sofort schriftlich Widerspruch einlegen. Wenn BU, dann ist das bei der Allianz die letzte Chance, mit meinen Erkrankungen nimmt mich keine Versicherung mehr in BU-Versicherung.

    Irgendwie ziehe ich es aber im Moment auch an, gestern hatte ich den ganzen Tag Telefonate mit der Krankenkasse, weil die vor 1,5 Jahren bei der Antragstellung was verbummelt haben und mir kein Krankengeld zahlen wollten. Das habe ich mit sehr viel Mühe und Fransen am Mund zu meinen Gunsten aufklären können. Aber das kostet Nerven, sage ich Euch. Naja, wem erzähle ich das...

    Ich werd jetzt schlafen gehen, morgen berichte ich ob ich noch was erreichen konnte.

    LG Katharina
     
  8. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Rechtsstreit

    Hi KayC
    Kann unserem Doc L nur beipflichten. Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Rentenrecht auf jeden Fall vornehmen.
    Grundsätzlich sollte bei allen zu beantwortenden medizinischen Fragen geschrieben werden: "die von mir gemachten Angaben sind nur laienhaft zu werten, bei konkreten Fragen bitte ich meinen Hausarzt (Name) zu konsultieren."
    Eine auch sehr beliebte Streitfrage ist das Problem, daß man nur "klinisch nachgewiesene Befunde" als gegeben sehen kann. Doch da es zur ganzen Problematik neben den gesetzlichen Grundlagen und versicherungsrechtlichen Gegebenheiten verschiedenste Grundsatzurteile und ergänzende Entscheidungen gibt, braucht es deshalb eines gewieften Anwalts.
    Denn wenn die Versicherung argwöhnt........hätte sie bei Vertragsabschluß auch nachfragen können. Hier berufen sich viele Gerichte auf die Erfahrung von Versicherungen zu dieser Spezifik und werfen der Versicherung "Unterlassung" vor.
    Gegen eine Versicherung anzukommen ist wohl trotzdem nur mit Anwalt möglich, wenn sozusagen die Versicherung und man selbst als Beteiligter
    in einer Art Gleichberechtigung (Verfahren) einem Dritten (Richter) die Entscheidung überlassen müssen.
    Ich wünsche Dir irgendwie Erfolg , leider scheint es die Formulierung "recht haben" nur in dieser Schreibweise "Recht haben" zu geben. Und dieses Recht.... na lassen wir das lieber....."merre"
     
  9. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    hallo KayC,

    eine ablehnung nach 3 wochen ab antragstellung, das sieht ja fast so aus, als ob die versicherung schon etwas entsprechendes in der tasche hatte :( ... schon eine so kurze bearbeitungsdauer sollte einen stutzig werden lassen.
    dein problem ist echt etwas für einen profi - rechtsanwalt, immerhin würde es ja um viel geld gehen.
    es tut mir echt leid, das die dich derart gelinkt haben.
    es wurde schon richtig gesagt, ja keine rückäußerung jetzt im alleingang an die versicherung ..... die warten doch nur auf eine falsche formulierung von deiner seite aus .. :mad:. eine neue bu - versicherung bekommst du nach solch "einem ding" wirklich nicht mehr, wäre auch die frage, ob sich das lohnt, denn die würden dann alle eventuell neu auftretenden zukünftigen beschwerden auf die jetzt bestehende spondarthritis schieben ... wohl sogar, wenn du plötzlich zahnweh bekommen würdest :eek: ... sorry, ich möchte mich nicht lustig machen, es ist sarkastisch gemeint.
    jedenfalls drücke ich dir die daumen, das du etwas in deinem sinne regeln kannst. .....wenn du widerspruch einlegst, dann unbedingt vorerst ohne begründung, lass diese einen rechtsanwalt verfassen ... begründungen für widersprüche kann man in angemessener frist nachreichen!!
     
  10. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Versicherungen

    Hi KayC,

    oh wie mir das bekannt vor kommt

    Mit Rücksichtnahme auf unsere andere Versicherungsteilnehmer, müssen wir leider ihren Antrag ablehnen

    bla bla bla


    das war der Versuch unsere Tochter in eine private Zusatzversicherung zu bekommen.



    Nachdem meine Freundin im Alter von 39 Jahren bei einem Autounfall ums leben kam, zahlte Lebensversicherung (zwar in der Schweiz) keinen Pfennig aus, da sie angeblich einen Bluthochdruck verschwiegen habe.
    Die Versicherung hat einfach die Unterlagen vom HA angefordert, da war einmalig ein Hypertonus dokumentiert.

    die Eltern hatten keine Chance gegen die Versicherung anzugehen.

    Drücke dir bei deim Kampf feste die Daumen.


    Gruß

    Ulla
     
  11. Jula

    Jula Der Solling ist groß

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    Am schönen Solling
    Hallo,

    super-nummer!!Hatte vor einigen Jahren auch so eine Versicherung abgeschlossen.Der Versicherungsvertreter fragte mich,ob ich irgendwelche Erkrankungen habe,aber nur scwerwiegende,wie z.B.Herzinfarkt und so.Da ich damals zwar schon Rückenschmerzen hatte,aber noch kein Rheuma oder ähnliches feststand,verneinte ich das natürlich!
    Als es dann soweit war und ich BU-Rente bekam(nach Widerspruch dann in EU-Rente umgewandelt) und ich das der Versicherung mitteilte,bekam ich ein ähnliches Schreiben und wurde gleichzeitig noch des Betruges beschuldigt.In die damit verbundende Lebensversicherung sollte ich aber weiterhin zahlen.
    Frage mich wirklich,ob Versicherungen so arbeiten dürfen und müssen?
    Ich habe dann auch umgehend gekündigt.
    Lieben Gruß Jula
     
  12. Glitzerchen

    Glitzerchen Guest

  13. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
    Aktueller Artikel von heute 4.9.04

    schau mal den nach folgenden artikel durch, der versicherer trägt die beweislast, falls er der meinung ist eine vorerkrankung wäre verschwiegen worden.

    ARTIKEL hier

    gruss kuki

    ps:lese grad es ist die gleiche info die auch im stern steht :)
     
    #13 4. September 2004
    Zuletzt bearbeitet: 4. September 2004
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    Ort:
    bei Frau Antje
    vielleicht kommt euch der hinweis jetzt lächerlich vor,
    könnte aber auch einigen betroffenen helfen.

    ihr gebt die docs an, die die versicherung anschreiben dürfen, können, sollen. geht dann zu den docs und bittet sie, euch erst die antwortschreiben zu schicken. seht die durch!!!!! manche docs denken nicht an die konsequenzen, sie wollen was schreiben, sie wollen nicht schaden. doch den schaden habt ihr.
    also überlegt euch vorher, wen ihr angebt. die docs schreiben manchmal nur über momentsituationen. das sollte unterbunden werden. krankheit ja natürlich, doch das andere.....
    gruss
    bise
     
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