ich habe mal wieder 1000 Fragen...

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von zefania, 15. August 2004.

  1. zefania

    zefania Guest

    Hallo Mitleidende,
    habe schon mal hier geschrieben, nun habe ich noch ein paar weiterführende Fragen.
    Meine Diagnose lautet Chronisches Erschöpfungssyndrom und ich kann keine 3 Stunden am Stück arbeiten.
    Ich bekomme Arbeitslosenhilfe bis Ende Dezember, danach setzt Hartz4 ein.
    Da ab Januar 05 verschärfte Zumutbarkeitsregeln gelten, müsste ich Rente beantragen.
    Problem ist, daß ich keine Krankschreibungen habe, weil ich schon über 2 Jahre arbeitslos bin, daß ich keine Reha gemacht habe und daß CFS eine reine Ausschlußdiagnose ist und ich somit keine beweisenden Laborwerte habe.
    Also die Rente wird nach menschlichen Ermessen wohl schwierig.
    Letzte Woche habe ich GdB eingereicht und weiß nicht, wie das Versorgungsamt auf das beiliegende Blatt mit den vielen Beschwerden reagiert.
    Was soll ich machen, wenn man mir das ablehnt?
    Widerspruch einreichen habe ich hier schon mehrfach gelesen.
    Blöde Frage; wie geht das?
    Wie formuliere ich das????
    Oder kommen sie gleich mit Gutachtern?
    Wie gehe ich mit dem Arbeitsamt um??
    Bis jetzt habe ich es tunlichst vermieden, dort kundzutun, daß ich nicht arbeitsfähig bin, damit ich keine Leistungskürzung bekomme.
    Wenn ich nun doch einen GdB bekommen sollte, muß das AA das wissen?
    Und wenn man mich daraufhin fragt, wegen Arbeitsfähigkeit und ich daraufhin sagen muß, wie es steht, werde ich wohl höchstwahrscheinlich eine Kürzung bekommen??
    Wer übernimmt die Differenz?

    Falls ich nun auch den Rentenantrag einreiche, bei dem ich noch zögere, muß ich das dem Arbeitsamt sagen? Wenn ja, wird man mich amtsärztlich untersuchen und wenn die meiner Meinung sind, (damit ich aus der Leistung rausfalle) darf man die Leistung kürzen?
    Nächstes Jahr bekommen alle Arbeistlosenhilfeempfänger 345 Euro.
    Kann man da wirklich noch kürzen?

    Ich weiß im Moment nicht die Schritte. Also 1. 2. 3.
    Wenn ich überall Ablehnung bekomme, soll ich gleich klagen? Mein Hausartzt sagt; erst nach einem halben Jahr Widerspruch einreichen und dann klagen, er meint, man soll nicht gleich widersprechen.
    Was sagt Ihr?
    Betreff Klage. Ich kann mir keine Rechtschutzversicherung leisten. Jedenfalls kann ich sie spätestens nächstes Jahr nicht mehr bezahlen.
    Wer zahlt mir die Klage, wenn es dazu kommt? Der VDK?

    In der Situation, wo ich die Sachen alle anleiere, soll ich mich krankschreiben lassen in meiner Arbeitslosigkeit?
    Lebe von meinem Mann getrennt. Der ist ebenfalls arbeitslos.
    Wäre unheimlich nett, wenn sich einer erbarmen würde und meine Fragen beantworten könnte.
    Vielen Dank
    zefania
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    überall
    Hallo, Zefania.

    Also, ich muss gleich mal loslegen: wer arbeitslos ist, krank wird, sollte sich IMMER krankschreiben lassen. Krank sein heisst nicht vermittelbar sein und es kann sich dadurch auch die Anspruchszeit verlängern.

    Keine Rente einzureichen ist auch dumm. Was kann schon passieren bei einem Antrag ?

    Das du krank bist, solltest du durch Ärzte nachweisen lassen und dem AA mitteilen, denn wenn du 3 Stunden arbeiten kannst, werden sie dich dazu zwingen können. Es gab als Arbeitsloser nie Leistungskürzungen, weil man krank ist.

    In einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht bekommst du, glaube ich, keine Gerichtskostenhilfe - aber erkundige dich da mal beim Gericht deines Wohnortes.

    Ich würde dir empfehlen - reiche die EU-Rente sofort ein. Dann geht alles seinen Weg und am Ende bist du schlauer. Wenn du den Rentenantrag abgegeben hast (vorher unbedingt Kopie machen ), kannst du vom Sozialamt bessere Leistungen haben, da diese den Rentenantrag anerkennen und bis zum Entscheidungstag der BfA/LVA die Sozialhilfe ohne Arbeitsvermittlung !!! zahlen - so war es auch bei mir. Du solltest dir vom Arzt zu dem Antrag für das Sozialamt/AA auch ein Attest ausstellen lassen, worin bescheinigt wird, daß du eben seit Jahren unter dieser Krankheit leidest !!!

    Schritte:

    Attest vom HA
    Rentenantrag SOFORT www.bfa.de und dort Rente und anfordern
    Kopien fertigen
    Arbeitsamt davon SCHRIFTLICH unterrichten !! Kopien zusenden
    Sozialamt anrufen, dir die Infobroschüre für Sozialbezug senden lassen

    ABWARTEN

    Alles Liebe und Grüsse

    Pumpkin ( 2 x 78 Wochen KG Bezug, 2. x in Rente )
     
  3. zefania

    zefania Guest

    [Hallo Uschi,


    Also, ich muss gleich mal loslegen: wer arbeitslos ist, krank wird, sollte sich IMMER krankschreiben lassen. Krank sein heisst nicht vermittelbar sein und es kann sich dadurch auch die Anspruchszeit verlängern.

    Ja, da hätte ich früher dran denken sollen. Jetzt bekomme ich Arbeitslosenhilfe, die ja Ende Dezember ausläuft, wegen Herrn Hartz.


    Keine Rente einzureichen ist auch dumm. Was kann schon passieren bei einem Antrag ?

    Folgendes ist die Situation; ich habe hier bei mir den elenden Hartz4 Antrag liegen und habe mir die Fragen angesehen. da steht zB. ob ich drei Stunden dem allgem. Arbeitsmarkt (ab1.1.05) zur Verfügung stehen kann. Was soll ich dahin schreiben?
    Wenn ich da schreibe, nein, dann bekomme ich gar kein Geld. Ich habe keinerlei Rücklagen und lebe allein. Wenn die Gutachter von der LVA meinen Antrag ablehnen oder nur eine teilweise EU bezahlen, wovon soll ich leben?


    Das du krank bist, solltest du durch Ärzte nachweisen lassen und dem AA mitteilen, denn wenn du 3 Stunden arbeiten kannst, werden sie dich dazu zwingen können. Es gab als Arbeitsloser nie Leistungskürzungen, weil man krank ist.

    Nein, aber was ist mit den Amtsärzten vom AA, die dann sagen, sie ist wirklich AU, dann falle ich doch aus der Arbeitslosenhilfe raus, weil ich bin ja nicht vermittelbar... ?
    Und daß das AA mit eigenen Ärzten kommt, habe ich gehört.


    Ich würde dir empfehlen - reiche die EU-Rente sofort ein. Dann geht alles seinen Weg und am Ende bist du schlauer. Wenn du den Rentenantrag abgegeben hast (vorher unbedingt Kopie machen ), kannst du vom Sozialamt bessere Leistungen haben, da diese den Rentenantrag anerkennen und bis zum Entscheidungstag der BfA/LVA die Sozialhilfe ohne Arbeitsvermittlung !!! zahlen - so war es auch bei mir. Du solltest dir vom Arzt zu dem Antrag für das Sozialamt/AA auch ein Attest ausstellen lassen, worin bescheinigt wird, daß du eben seit Jahren unter dieser Krankheit leidest !!!



    Und das ist auch so eine Frage von mir. Ich habe CFS seit gut 1996. Jedenfalls steht seit da die Diagnose. Sagt das Arbeitsamt dann nicht, ich hätte zu Unrecht Leistung bezogen, da ich dann ja nicht arbeitslos, sondern krank und somit nicht vermittelbar wäre.
    Oder macht das mit mir rechtlich nichts, daß ich das schon so lange habe?
    Ich weiß, ich und meine Fragen, aber ich weiß mom. nicht, wen ich fragen kann.


    Schritte:

    Attest vom HA
    Rentenantrag SOFORT www.bfa.de und dort Rente und anfordern
    Kopien fertigen
    Arbeitsamt davon SCHRIFTLICH unterrichten !! Kopien zusenden
    Sozialamt anrufen, dir die Infobroschüre für Sozialbezug senden lassen


    Aber was mache ich denn jetzt, wo die 16 Seiten Hartz4 vor mir liegen???
    Wer bestimmt, wie lange ich arbeitsfähig bin? Doch die Gutachter von der LVA, oder? Wenn die nun sagen, ätschebätsche, du Sozialschmarotzer kriegst keine Leistungen von uns?
    Und das ist doch realistisch, wie? Das Problem ist, ich bin ganz alleine. Ich habe keinen, der mich mitdurchfüttern kann.
    Deshalb habe ich solche Angst, was falsch zu machen.
    Wäre ganz lieb, wenn Du hierauf noch mal eingehen könntest, Uschi,
    Danke Zefania

    ABWARTEN

    Alles Liebe und Grüsse

    Pumpkin ( 2 x 78 Wochen KG Bezug, 2. x in Rente )[/QUOTE]
     
  4. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Raum Karlsruhe
    Widerspruch

    Hallo zenfania,

    dein Arzt hat dich falsch informiert. Man kann nach einem halben Jahr keinem Bescheid mehr widersprechen. Dazu hast du nur 4 Wochen Zeit. Du kannst sofort schriftlich Widerspruch einlegen mit dem Vermerk: Begründung folgt. Dann gehst du nochmal zu deinen Ärzten und bittest sie um Atteste / Gutachten. Mit denen reichst du die Begründung ein. Wenn es um das Versorgungsamt geht, kannst du nach einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen. Vielleicht hat das dein Arzt gemeint.

    Erkundige dich doch mal beim VdK, ob sie dir weiter helfen können. Ansonsten wäre ein selbständiger Rentenberater der richtige Ansprechpartner. Seine Kosten sind nicht so hoch. Auf jeden Fall kommen die mit dessen Hilfe lässig wieder raus. Wo wohnst du? In meiner Gegend könnte ich dir einen guten Rentenberater empfehlen.

    Lass den Kopf nicht hängen und einen schönen Restsonntag
    pumuckl
     
  5. zefania

    zefania Guest

    Hallo Pumuckel,
    Danke für Deine Antwort.

    Erkundige dich doch mal beim VdK, ob sie dir weiter helfen können. Ansonsten wäre ein selbständiger Rentenberater der richtige Ansprechpartner. Seine Kosten sind nicht so hoch. Auf jeden Fall kommen die mit dessen Hilfe lässig wieder raus. Wo wohnst du? In meiner Gegend könnte ich dir einen guten Rentenberater empfehlen.


    Ich wohne in Hameln. Einen guten Rentenberater kenne ich schon durch meine Gemeinde. Aber der braucht ´ne Rechtschutzversicherung, um tätig zu werden. Das Geld habe ich nicht, um mir in meiner jetzigen Situation eine Rechtschutzvers. ans Bein zu binden.

    LG zefania


    Lass den Kopf nicht hängen und einen schönen Restsonntag
    pumuckl[/QUOTE]
     
  6. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

    Registriert seit:
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    1.761
    Ort:
    Raum Karlsruhe
    Hallo Zefania,

    ist ja super, dass du einen Rentenberater kennst. Frag ihn doch mal, was es für dich kostet, wenn der privat tätig wird, schildere ihm deine persönliche besch.... Lage. Fragen kostet noch nichts.

    Mensch, man kann dich doch nicht so hängen lassen.

    Mädchen, stell dich auf die Hinterbeine, unternimm was, von alleine kommt keiner auf dich zu und fragt, ob er dir helfen kann.

    Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg
    pumuckl
     
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    liebe zefania,

    zuerst einmal hab ich eine bitte an dich:

    könntest du, wenn du zitate mit deine fragen ergänzt,evtl. die farbe ändern bzw. es unterstrichen schreiben, würde gerne deinem beitrag folgen,weiß aber nicht, was von den anderen kommt und was dir.ist etwas unübersichtlich....das wäre ganz nett von dir...


    mir geht es "ähnlich".habe kg bekommen 78 wochen (@liebe uschi,wie kommst du denn an zweimal 78 wochen?und wieso verlängert sich das arbeitslosengeld, wenn ich eine AU einreiche. mir sagte man,ich dürfte keine Au--ach nee, für die eingereichte rente-einreichen.aber es gibt ja noch husten,schnupfen heiserkeit....,oder?) und beziehe jetzt alg und ab februar 2005 falle ich unter hartz IV! hab aber noch keinen antrag vorliegen.

    seit wann hast du den zefania?

    würde dir,falls du die mittel nicht für einen privaten rentenberater hast, den vdk empfehlen.
    schau einfach mal hier:
    http://www.vdk.de
    und dort schau nach den für dich örtlich zuständigen stellen nach.

    vielleicht meldest du dich einfach dort mal als arbeitslose an?!

    so, bin nun auf die anderen antworten gespannt.

    gute nacht

    liebi:)
     
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