Versorgungsamtbescheid ist da....

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von liebelein, 6. August 2004.

  1. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hallo ihr lieben,


    antrag ende märz auf aG (habe 60% und G.prozente sind mir nicht so wichtig,sondern da ich sehr schlecht laufen,stehen etc. kann, wollten ich und auch der arzt für mich das "aG").

    schwuppsdiwupps:

    heute kam der bescheid über "80":eek: :confused: und weiterhin "G".
    das aG haben sie abgelehnt.:mad:

    werde sicherlich (vielleicht auch mit hilfe von wolle;) )aber auf alle fälle mit hilfe vom vdk einen widerspruch einlegen.
    mir geht es mom um die ausnahmeparkgenehmigung,die mir schon einiges erleichertern würde-hab mom eine vorläufige-(man freut sich ja schon über kleinigkeiten).:rolleyes:

    aber alles in allem wollte ich denen mal mut zusprechen, das es durchaus sein kann, eine prozentuale erhöhung zu erhalten ohne "groß" kämpfen zu müssen.
    (vielleicht lag es daran, das ich meine erste bewilligung 1977 bekam und seitdem keinen verschlimmerungsantrag gestellt habe).

    allen,die noch einen antrag einreichen bzw. laufen haben

    VIEL GLÜCK

    liebi:)

    p.s. versteht mich nicht falsch. ich weiß diese 80 % durchaus zu schätzen....aber mir ist halt das andere viel wichtiger, da ich wirklich nur sehr schlecht laufen kann.:o
     
    #1 6. August 2004
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2004
  2. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Hallo Liebi,

    freu mich für dich, dass du wenigstens die prozentuale Erhöhung bekommen hast. Mit den Merkmalen ist das Versorgungsamt nicht so großzügig. Aber ich kann verstehen, dass du das "aG" haben möchtest.

    Oft ist ein Widerspruch erfolgreich. Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Sachbearbeiter den Antrag erst bei eingelegtem Widerspruch richtig bearbeiten.

    Ich wünsche dir viel Erfolg für den Widerspruch!

    Liebe Grüße
    pumuckl
     
  3. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo liebi,

    immer hin hast du schon mal 80 % und das G, versuch es halt mit einem begründeten Widerspruch.
    Das zieht manchmal!!

    Außerdem würde ich mal auf deiner Stadtverwaltung erkundigen ( wir haben darüber schon mal hier geschrieben) es gibt da nämlich Ausnahmeregelungen.

    genau habe ich es allerdings nicht mehr im Kopf, werde mich mal hier auf die Suche begeben und evtl. kann sich auch jemand anders daran erinneren.

    Auf alle Fälle reicht dann auch ein "G" aus um den Parkausweiß zu bekommen.


    Drücke Dir fest die Daumen


    Liebe Grüße

    ulla
     

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  4. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hessen
    habs gefunden.............

    Hallo liebi

    ich noch mal und nach einigen rum stöbern habe ich die Definition gefunden

    Parkerlaubnis

    --------------------------------------------------------------------------------



    zur Bewilligung von Parkerleichterung steht einem erst mal nur zu ,bei dem Merkzeichen "aG"

    Sonderreglungen gibt es bei dem MZ "G"

    - nur wenn noch andere Erkrankungen an Herz und/oder Lunge vorliegen und einen GdB von
    mind. 70 %

    - Stomaträger mit einem GdB von mind. 70%

    - Morbus-Chron-Kranke mit einem GdB von mind. 60%

    - 80 % alleine auf Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen und/oder der
    Lendenwirbelsäule sowie das MZ "B" zusätzlich zu "G"



    Diese Ausführung gilt sicher in Hessen, was aber nicht heißt, das es in anderen Bundesländer nicht so ist.

    Gruß

    Ulla
     

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  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    merci....

    ihr lieben...
    @ulla:also ich hatte damals aufgrund des beitrages hier mal zuerst vorsichtig an die tür unserer stadtverwaltung gekratzt und mit dem vorgesetztem gesprochen (nach langem hin und her mit den anderen damen etc.) und dieser meinte dann, ja kommen sie mal vorbei,ich sag den damen bescheid.als ich dann bei den damen vorsprach wußte keiner was von nichts und eine fragte dann bei dem "chef" nach und er wußte angeblich von nichts und es ginge nur,indem ich auch einen verschlimmerungsantrag beim versorgungsamt stellen würde...was aber selten von erfolg gekrönt sei etc.! bis dahin bekam ich dann eine vorläufige parkerlaubnis für 6 monate. und da noch nichts entschieden war nochmal eine verlängerung von 3 monaten. wenn ich bedenke, das ich keinem weh tue, wenn ich diese erlaubnis erhalte sondern nur eine "erleichterung" in parkdingen etc. erhalte, könnt ich heulen vor wut. die können doch sehen,wie ich rum laufe. und es ist ja nicht so, als das ich mit dem auto im geschäft parken könnte, sondern muß ja auch noch ein stück laufen.

    ich schreib mal hier die begründung auf, weshalb ich kein"aG" erhalte:

    eine außergewöhnlihce gehbehinderung (AG) liegt nur bei personen vor, die sich wegen der schwere ihrer behinderung dauernd nur mit fremder hilfe oder nur mit großer anstrengung außerhalb ihres kraftfahrzeuges bewegen können.die auswirkungen der behinderung müssen also funktionell die fortbewegung beim gehen auf das schwerste einschränken wie z.b. bei querschnittsgelähmten :confused: :eek: ,doppelober-oder-unterschenkelamputierten oder bei einseitig oberschenkelamputierten, die dauernd außerstande sind, ein kunstbein zu tragen, sowie bei anderen schwerbehinderten menschen,die nach versorugngsärztlicher feststellung dem vorstehend aufgeführten personenkreis gleichzustellen sind.:confused:

    also ich hab tierische schmerzen und muß mich zischendurch sogar hinsetzen da ich nicht mehr laufen bzw. stehen kann (das stehen ist noch viel viel schlimmer-ich schaukel immer hin und her, da ich kaum noch auf der stelle stehen kann ohne schmerzen. das zieht dann hoch...wobei auch das laufen total erschwert ist. ).saß heute nach einem kurzen einkauf (wirklich megakurz) auf ner bank neben einem älteren herrn und als ich sah,wie der aufsprang und den gang runterlief,kamen mir die tränen.....*schluchz*!

    ich danke euch für euren zuspruch.werde auf alle fälle beim vdk anklopfen.
    ein "b" für begleitperson werde ich sicherlich nicht bekommen obwohl ich mich für viele dinge nicht mehr alleine raustraue...(das hilft mir wohl nicht...). da ich denke,wenn ich ein B haben wollte,müßte ich auch aG sein...

    ein schönen wochenende wünscht euch
    liebi
     
  6. matzi

    matzi Bekanntes Mitglied

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    Hallo liebelein!

    Drück Dir die Daumen, das Du mit Deinem Widerspruch erfolg hast.
    Weisst doch, auch wenn man am Boden liegt,muß man hier kämpfen.
    Habe meinen Rheumadoc, zwecks Antrag auf Schwerbeschädigung,
    gefragt. Seine Antwort:Damit hat man nur Ärger.
    Traue mich jetzt nicht einen zu stellen,aber ich werde den Arzt wechseln.
    Vieleicht hat der neue Doc eine andere Einstellung.

    Liebe Grüße
    Matzi
     
  7. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    auf alle fälle versuchen...

    liebe matzi,

    denn es ist entscheidend welche auswirkungen eine erkrankung hat, also welche einschränkungen du deshalb erleiden mußt.
    und frag doch einfach mal deinen doc" wie meinen sie das". so eine doofe aussage.klar kann man damit ärger haben, aber es geht doch nicht darum immer den besagten s.... einzuziehen sondern auch für sich einzustehen.
    du hast recht, wechsel den arzt.

    du hast doch sicherlich befunde,oder?hast du nur diesen einen arzt??

    dann stelle einen antrag beim versorgungsamt....! mehr als es ablehnen können die es ja nicht.vielleicht kannst du dich ja auch beim vdk anmelden und der kann für dich die angelegenheit mit durchkämpfen.

    drück dir die daumen, das du erfolg haben wirst.

    eine gute nacht wünscht

    liebi:)
     
  8. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo Liebi,

    erkundige dich auch noch mal beim Versorgungsamt über diese Sonderregelungen.
    Die sollten darüber auch Bescheid wissen!!!

    Ich meine nämlich diese Info damals von denen bekommen zu haben,
    das größte Problem bei solchen Verfahren ist, das es immer an den Sachbearbeitern liegt.

    Es gibt da eigentlich keine vernünftigen Regelungen, denn wenn ich z.B. hier 60 % bekommen habe kann es sein das ich woanders mehr oder auch weniger Prozente bekommen hätte.

    Meine Tochter bekam mit 4 Jahren bereits 100% mit fast allen MZ, dann wurde jährlich neu begutachtet, zuletzt sogar alle 6 Monate.
    Es kam uns schon vor wie reine Schikane und dann plötzlich wurde er auf endlos ausgestellt.

    bleib dran und lass dich nicht abservieren, ich drücke dir ganz fest die Daumen.
    Der VDK einzuschalten, ist sicherlich eine gute Lösung.

    Ich drücke dir ganz fest die Daumen

    Alles liebe Ulla
     

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  9. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    danke dir...

    liebe ulla,

    ich hab den antrag über den vdk stellen lassen,für alle fälle.

    mir teilte der stadtmensch mit, das es eine städtische entscheidung sei und nicht eine der ämter.
    in dem alten beitrag hier (finde ihn mom auch nicht) ging es auch darum, das man mit dem vdk "gedroht" hat (hab ich auch getan, leider vergeblich bzw. mit dem ergebnis wie oben beschrieben "ja,sie können kommen und sich einen ausweis abholen und dann wieder nicht").
    einer schrieb, das er sich bei der bürgermeisterstunde vorgestellt hat und schwupps war es kein problem mehr....
    vielleicht sollte ich mal an die öffentlichkeit gehen....aber erst werde ich es noch über den vdk probieren.

    wie geht es deiner tochter?
    (mein "neuer" ausweis ist jetzt erstmal bis 31.1.2007 befristet.allerdings werde ich ja noch widerspruch einlegen. ja die entscheidungen sind immer "personenabhängig".egal wohin du dich wendest. ärzte, kh, ämter,banken,geschäfte..........einfach alles...........).

    auf bald
    liebi:)
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo Matzi,
    in vielen rheumakh gibt es sozialarbeiter, die stellen für einen den antrag beim versorgungsamt. dann liegt gleichzeitig ein bericht der klinik mit dabei.
    also, wenn sonst der doc gut ist und du demnächst zur kur gehen solltest, könntest du vielleicht noch zuwarten. i.d.r. macht der antrag dann keine probs. mehr. die fachkräfte in den kh bzw. kurkliniken sind erfahren in der abfassung der begründung für den antrag.
    vielleicht fürchtet dein doc nur scherereien, weil er nicht genau weiss, was er schreiben soll. verständlich, wenn er es noch nie gemacht hat. er möchte ja nichts falsches schreiben, was dir evt. schaden könnte.
    wollte dir nur nen denkanstoss geben, nix für ungut.
    gruss
    bise
     
  11. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    bleib am Ball

    hallo Liebi,
    bleib am Ball, kann dich gut verstehen. aber die Amtspuckel sind ja gesund, und die knausern mit allem was es das gibt.
    ich klage wegen 10% mehr GDB vor dem Sozigericht. Mir geht es ja Zitat" gesundheitlich nicht schlechter als vor 3 Jahren". Die Fibro und die Diabetis sind ja nicht so schwerwiegend, wie die Beschwerden, wo ich schon 40 % darauf habe.
    Nur die Wirklichkeit sieht so aus, das es mir , ich würde sagen ; 1000% schlechter geht als noch vor 3,2 oder vor 1 Jahr.
    Aber das sind echt nur Ämter und ich habe den Eindruck , da sitzten Maschinen.
    Laß dich nicht beirren,
    ich drücke dir die Daumen
    Machs gut
    Gruß Anbar
     
  12. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hab jetzt mal..

    mit meinem schmerztherapeuten gesprochen und er meint, ich soll den bescheid jetzt erstmal annehmen und im herbst (okt/nov) werden wir uns speziell nochmal auf das aG stürzen.
    da es auch neue anhaltspunkte gibt, wäre es besser so.

    den jetzigen widerspruch würden die wohl nach den alten anhaltspunkten entscheiden.

    nun denn! werde jetzt mal bilder machen lassen und dem versorgungsamt meinen alten ausweis zuschicken und auf meinen neuen warten.

    halte euch auf dem laufenden.....

    alles liebe und eine gute nacht wünscht euch

    liebi(die sich sehr gefreut hat über soviel zuspruch).
     
  13. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    überall
    mmmmhhhhhhhh,

    also wenn ich überlege, dass es Menschen gibt, die BEIDE UNTERBEINE amputiert haben und jedes Jahr zum Vers.Amt kommen müssen, weil man sehen will, ob die "aG-Begründung" nach wie vor gegeben ist, wundert mich nichts mehr.

    Meine Mama bekam aG, weil sie schweres Asthma hat, eingeschränkte Herzfunktion und nur unter akuten Beschwerden 20 Schritte laufen konnte - heute durch die Polyneuropathie in den Beinen im Rollstuhl nd 100 % hat sie einen eigenen Parkplatz, den ich freudigerweise nutzen darf.

    Mein Papa hatte letztes Jahr den "aG" beantragt, nachdem er durch die Bypässe und seine WS-Behinderung nicht mehr sicher auf den Beinen war und als er im Juli in den Rollstuhl musste, habe ich 2 x Widerspruch einlegen müssen !!

    Ich frage mich manchmal, wonach auf Ämtern entschieden wird.

    Alles Gute für den Kampf, Liebi.

    Pumpkin
     
  14. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    danke...

    dir liebe uschi. ich versteh es auch oftmals nicht mehr. es geht mir wirklich nicht um die steuerbefreiung,sondern um die vereinfachung einiger dinge im tägl.leben....aber das will wohl keiner verstehen.
    wie schon geschrieben,im november werde ich nochmal einen versuch starten....

    bin mal gespannt....

    alles liebe für dich und nen knuddler rüber schick

    liebi:)
     
  15. Emma

    Emma Guest

    Liebe Liebelein!

    Wie ich gerade erst gelesen habe, hat Dir das Versorgungsamt das aG nicht gewährt.
    Es tut mir wirklich sehr leid für Dich! Mein Antrag läuft ja auch und ich bin sehr gespannt und nervös, wie es wohl ausgehen wird.

    Ich drücke Dir alle Daumen! Liebe Grüssse
    Emma
     
  16. honigbrummer

    honigbrummer Arthrosius,D.Gebrechliche

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    Versorgungsamt

    Hallo liebelein,
    habe hier mal aus dem Internet die sonderregelung für NRW rausgesucht:
    Ministerium für Wirtschaft :
    Aktenzeichen: VI B 3 - 78-12/6

    Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der "aG"-Regelung

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ("aG" im Schwerbehinderten-Ausweis) und Blinden kann gemäß VwV zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Parkerleichterung (Parkausweis für Behinderte) erteilt werden.

    Die Straßenverkehrsbehörden können unabhängig von der "aG"-Einstufung der Versorgungsämter im Rahmen ihres Ermessens in Einzelfällen Parkerleichterung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO gewähren. Darauf habe ich in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen. Aufgrund zunehmender Anträge von Personengruppen ohne "aG"- Merkzeichen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung, ist jedoch ein einheitliches Handeln der Straßenverkehrsbehörden in Nordrhein-Westfalen geboten.

    Daher weise ich hiermit, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, auf die Personengruppen hin, die für entsprechende Ausnahmegenehmigungen in Frage kommen:


    • Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mind. 70 % und max. Aktionsradius ca. 100 m),
    • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60%,
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %.
    Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können gem. § 46 Abs. 1 die in VwV zu § 46 zu Nr. 11 StVO aufgeführten Parkerleichterungen gewährt werden. Von der Parkerleichterung ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit Zeichen 314 oder 315 StVO mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen.

    Es ist lediglich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung auszustellen, und nicht der Parkausweis für Behinderte auszugeben.

    Die Ausnahmegenehmigung ist auf das Land NRW zu begrenzen.

    Es wird empfohlen, keine Verwaltungsgebühren zu erheben.

    Die Versorgungsämter werden in Amtshilfe tätig und geben eine Stellungnahme nach Aktenlage ab.

    Ich bitte die Straßenverkehrsbehörden entsprechend zu unterrichten.




    Anmerkung:

    Zum Verfahren ist anzumerken, dass es sich hierbei um ein Verwaltungsverfahren der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde handelt. Bei dieser ist der Antrag auf Parkerleichterung zu stellen; die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über den Antrag. Die Versorgungsverwaltungen leisten lediglich Amtshilfe.
    Ich hoffe ich kann dir damit weiterhelfen ;) ,
    viele liebe grüsse
    honey





    [​IMG]
     
  17. kukana

    kukana in memoriam †

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    es bedeutet ein genehmigter (blauer EU) parkausweis bei behinderten mit aG trotzdem nicht, dass man auf den ausgewiesenen rollstuhlparkplätzen parken darf. dafür gibts dann aber andere parkmöglichkeiten:


    Erleichterungen beim Parken

    Außergewöhnlich Gehbehinderte "aG" und Blinde "Bl" können Parkerleichterungen erhalten.

    Eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde berechtigt u.a. dazu:

    • im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden zu parken,
    • im Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
    • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken
    • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken,
    • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung zu parken, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
    Außerdem besteht die Möglichkeit, einzelne Parkplätze zum Beispiel in der Nähe der eigenen Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstelle zu reservieren. Das gilt jedoch nur, wenn es in der näheren Umgebung keine Garage und keinen Abstellplatz gibt und ein zeitlich beschränktes Sonderrecht für das Parken nicht ausreicht.

    Für kleinwüchsige Menschen und Ohnhänder gibt es eine Ausnahmegenehmigung, die ihnen das Halten an Parkuhren und auf Parkplätzen mit Parkautomaten kostenfrei ermöglicht. Die höchstzulässige Parkdauer beträgt 24 Stunden.

    Wer selber keinen Führerschein hat, kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die für seinen jeweiligen Fahrer gilt. Auch Blinde, die sich nur mit fremder Hilfe fortbewegen können und auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, können diese Ausnahmegenehmigung bekommen.

    Die Ausnahmegenehmigung gilt in fast allen europäischen Ländern. Sie berechtigt zudem, kostenlos auf den Kundenparkplätzen der Deutschen Bahn AG zu parken.
     
  18. bise

    bise Neues Mitglied

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  19. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ganz wuschig bin....

    @honey: dir zuerst einmal ganz lieben dank für diese info.(auch für die pn;) )
    allerdings bedeutet es genau das, was kukana nun aufgeführt hat. das ich auf den parkplätzen (z.b. die blauen schilder -meistens mit nem rolli drunter-kenn eigentlich garkein anderes schild) für mich zum parken tabu sind.....

    @kuki:hab ich das so richtig verstanden kuki?

    und die anderen parkerleichterungen gehen dann auch nicht.

    aber wie sehen denn dann die parkerleichterungen aus?

    @bise:wenn du einen EU-ausweis hast aufgrund eines "aG" dann kannst du parken wie bisher.

    nur bei diesen "sonderregelungen" wie von honigbrummer -aus dem netz gefunden-wäre es anders.
    (für solche,wie mich z.b.-wenn überhaupt-, die an einem "aG" vorbeigerauscht sind und nur "G"erhalten haben, aber dafür mit 80%).

    nun bin ich gespannt,was das für ein ausweis sein soll?

    denn die "naheliegenden plätze" sind alle mit nem rolli versehen.

    da bin ich aber man gespannt.

    ich werde es so oder so versuchen.evtl. auch über den bürgermeister.
    will schauen ob der auch eine bürgersprechstunde hat.

    in diesem sinne einen angenehmen tag

    liebi:)
     
  20. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Berlin
    Hallo Liebelein,

    nach den derzeitigen Richtlinien glaube ich nicht, daß Du die Chance hast ein "aG" zu bekommen. Ich habe das auch versucht, aber trotz der Verorndnung und Genehmigung eines E-Rollstuhls, weil ich nur noch ca. !50 Meter laufen konnte , kein "aG" bekommen, mit der Begründung, daß ich ja noch einige Schritte ohne Stützen laufen kann. Damit würde ich nicht unter die "aG"-Regelung fallen, weil Amputierte eben keinen einzigen Schritt mehr ohne Stütze machen können.

    Das "B" habe ich übrigens ohne "aG" und ohne speziellen Antrag bekommen, wahrscheinlich, weil ich nicht normal mit geshlossenen Beinen stehen kann, sondern in der Position das Gleichgewicht verliere.

    Ich bin von dem "B" aber nicht sonderlich begeistert. Es geht da nämlich um die Notwendigkeit ständiger Begleitung. Das heißt, daß Du eigentlich gar nichts mehr alleine machen darfst. Laut Auskunft des Versorgungsamts und eines Rechtsanwalts bist Du auch nicht mehr haftpflicht- oder krankenversichert, wenn Du ohne Begleitung unterwegs bist. Und sollte etwas passieren, bist Du immer mitschuldig, weil Du ja wußtest, daß Du nicht mehr in der Lage bist, Dich alleine außerhalb der Wohnung aufzuhalten. Ich würde jadebfalls gerne auf die Vorteile, die ich durch das "B" habe verzichten und lieber die wenigen Dinge, die ich allein erledigen kann auch alleine machen.

    Ich finde es jedenfalls sehr nervig, daß ich für jeden Einkauf, Arztbesuch oder Kg jemanden finden muß, der mich begleitet.


    Viel Glück bei Deinem neuen Antrag,

    Sonja
     
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