Einladung zum Personalgespräch trotz Krankenschein?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von SabineS, 5. August 2004.

  1. SabineS

    SabineS Neues Mitglied

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    Hallo, und "frohes Schwitzen" an alle"

    Ich habe da mal eine Frage (ich weiß - mal wieder):

    Darf der Arbeitgeber einen Menschen, welcher Krank geschrieben ist, zu einem Personalgespräch einladen :confused: ?

    Es wird freundlicherweise :( darauf hingewiesen, dass an diesem Gespräch auch ein Mitglied des Betriebsrates teilnehmen darf???

    Weiterer Wortlaut: Sollten sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sein (nicht gehfähig) diesen Termin wahrzunehmen, bitten wir unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, uns diesen umgehend mitzuteilen.

    Gilt der Krankenschein nicht? Was ist zum Beispiel, wenn auf diesem Weg oder in der Firma was passiert, ich habe dort ja eigentlich nicht zu sein.

    Kennt bitte jemand die Rechtslage und kann mir auf die Sprünge helfen, bin ziemlich konfus. Nicht nur , dass ich mich mit meinen Schmerzen (zur Zeit wegen der allergischen Reaktion noch völlig ohne Medis) auseinandersetzen muss, jetzt auch noch die Angst, was haben die vor.
    War schon mal jemand in einer ähnlichen Situation oder kann mir Tips geben, wo ich solche Dinge finde?

    Danke

    Sabine
     
  2. Pukki

    Pukki immer wieder Aufstehn!

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    Personalgespräch

    Hallo Sabine,

    erstmal keine Panik kriegen.

    Ich weiß jetzt nicht, wie lange Du schon krank geschrieben bist und was für ein berufliches Umfeld Du hast. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass eine solche Einladung unter gew. Umständen zumutbar ist.
    den Hinweis auf eine Person aus dem Betriebsrat läßt allerdings den Schluß zu, dass es sich nicht um ein belangloses Gespräch handelt.
    Ggf. kannst Du ja beim Betriebsrat Deiner Firma nachfragen, wie in Deinem Fall die Rechtslage ist.

    Ich selbst bin nun schon fast 2 Jahre krank , war einmal versuchsweise arbeiten dann wieder krank und jetzt für 1 Jahr berentet.
    Zum Zeitpunkt des Krankenstatuses i. d. Firma bekam ich eines Morgens einen Anruf von dieser und man wollte mich mit der Personalcheffin verbinden.
    Da ist mir das Herz in die Hose gerutscht.
    Ich habe ihr dann wahrheitsgemäß erzählt wies mir geht, "wo's hängt" ...
    Als ich von meinen Schwierigkeiten berichtete, die ich mit dem Versorgungsamt hatte - die wollten mir nicht mehr als 40 GdB zugestehen - hat Sie mir den Vorschlag gemacht, über die Firma zu helfen in Form einer entsprechend vom Werksarzt und meinem Vorgesetzten erstellten Arbeitsplatzbeschreibung.

    Wenn sonst Probleme wären sollte ich mich melden und Sie auf dem laufenden halten, wenn mir GdB oder Berentung zugesagt würde.

    Nun, dass soll Dir ein Bischen Mut machen. Genaue Kenntnisse der Rechtslage habe ich leider nicht - aber vieleicht andere User.

    Wünsch Dir alles Gute

    pukki
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    KRANKGESCHRIEBEN IST KRANKGESCHRIEBEN.

    Wende dich vor dem Termin, falls du ihn wahrnehmen willst, mal an den Betriebsrat deines Unternehmens und frage nach, warum man dich während der Krankheit vorladen will.

    Du kannst auch deine Gewerkschaft anrufen und nachfragen, und du kannst dich an die Infostelle des Arbeitsgerichtes wenden.

    Abgesichert sein heisst oft, freien Fall verhindern.

    Pumpkin
     
  4. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hi,

    ich bin auch der meinung krank ist krank.
    vorladen können sie dich natürlich, was nicht heisst,
    dass du dem folgen musst.

    ich würde zunächst ganz einfach die krankenkasse anrufen,
    denn die können dir genau sagen, was du musst oder darfst.
    auch der schon angesprochene betriebsrat sollte mit einer
    auskunft behilflich sein.

    vermutlich ist es aber so, wenn du dich jetzt weigerst, vermutlich
    mit recht, dann werden sie dich auf jeden fall später
    "vorladen". drum herum kommst du sicher nicht.
    mach dir nicht zu viele gedanken, was sie von dir wollen,
    kann man sich ja denken und sich gedanklich und psychisch
    darauf vorbereiten.

    alles gute
    marie
     
  5. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Krankgeschrieben

    Also, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und du "nur" krankgeschrieben bist, hat der Arbeitgeber sehr wohl das Recht dich zu einem Gespräch zu bitten. ... und wenn du es gesundheitlich schaffst, solltest du dieser Einladung auch folgen. Die Vorgehensweise, dass dein Arzt eine ärztliche Bestätigung fürs Fernbleiben haben will ist rechtlich völlig gedeckt.

    Aber wie du ja schon gehört hast - es muss ja nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen deiner Firma sein - vielleicht wird dir ja etwas angeboten oder vorgeschlagen oder Hilfe angeboten oder was auch immer.

    lg
    Trixi
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    Einladung ist ganz üblich

    Hallo SabineS,

    das Dein AG Dich einlädt ist ganz üblich, er macht sich Gedanken, wie es weitergeht, wann Du wiederkommst, in welchem Maße Du dann einsatzfähig bist. Dein Arbeitsplatz müßte ja jetzt durch eine Vertretung besetzt sein, oder die Arbeit aufgeteilt auf Deine Kollegen. Alle müssen wissen, wie es in Zukunft weitergeht. Es muß geplant werden.
    Klar gilt der Krankenschein. Du könnstest ja auch, obwohl Du au geschreiben bist, zu einem z.B. Verwandten oder Bekannten fahren ..z.B...weil Du Dich dort besser erholen kannst, als zu Hause. Dies kann Dir niemend verbieten, natürlich nur, wenn Du auch Ausgang hast und Deiner Genesung nicht schadest. Sogar Reisen ins Ausland wären möglich, natürlich mit Absprache Arzt + AG.
    Wenn Du eine Aufforderung hast, zum AG zu kommen, bist Du natürlich für den kürzesten Hin- und Rückweg über dessen Berufsgenossenschaft versichert.
    An eine Entlassung solltest Du erst einmal nicht denken ... es soll noch Leute geben, denen auch kranke Menschen etwas wert sind. Jedenfalls wünsche ich Dir das von ganzem Herzen.
     
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