Zum Lachen? Versorgungsamt!!!

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von SabineS, 29. Juli 2004.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Ein GdB wird erteilt, wenn man dem Versorgungsamt nachweisen kann, dass man durch die Erkrankungen im täglichen Leben eingeschränkt ist. Wichtig ist aber auch, dass man zum einen in regelmäßiger ärztlicher Betreuung ist, aber auch, dass man auch Bereitschaft zeigt sich gegen die vorliegenden Einschränkungen auch zu "wehren". Dazu gehört halt auch, dass man Medikamente einnimmt. Die Einschränkungen kann man z.B. durch einen schriftl. niedergelegten Bericht verdeultichen. Z.B. Aufstehen - welche Problem, zum haarewaschen benötigt man Hilfe, Abtrocknen...
    So kann das Versorgungsamt wesentlich besser nachvollziehen welche Einschränkungen denn vorliegen.
    Zweitens: eigentlich ist das Versorgungsamt dazu verpflichtet, jeden im Antrag aufgeführten Arzt auch anzuhören - ansonsten sollte man schnellstens Widerspruch einlegen (auch dann, wenn man der Meinung ist, dass die "Urteile" der Ärzte nicht entsprechend gewürdigt werden. Positiv wird auch immer gesehen, wenn man mögl. viele Arztberichte gleich mit der Antragstellung einreicht.

    Das nächste das häufig übersehen wird ist die Tatsache, das die Art und Schwere der vorliegenden Behinderung mit der gleichaltrigen "Durchschnittsbevölkerung" verglichen wird. So kann es sein, dass man für eine Behinderung mit der gleichen ausgeprägten Schwere mit 20 Jahren z.B. mit 50 oder 60 v.H. bewertet wird - aber bei jemanden der 50 Jahre ist nur noch mit 30 v.H. - kommt daher, dass z.B. Arthotische Probleme bei 50-jährigen deutlich häufiger vorkommt als bei jüngeren Menschen.
     
  2. leonbaer

    leonbaer Neues Mitglied

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    58
    Versorgungsamt

    Ich habe damals , lange her , auch nur für verschiedene Sachen insgesamt 30% bekommen, für die rheumatische Erkrankung waren es auch 20% ,für den Rest insgesamt 10% die anerkannt wurden, jedweder Protest war sinnlos . Der erste Gutachter war ein Orthopäde, der meinte : mit euch Rheumatikern kann ich nichts anfangen ( O-Ton) , ich schreibe denen die sollen Sie zum Rheumatologen schicken ! , gelandet bin ich beim Kardiologen !! , ich bezweifel , das der eine Ahnung hatte .

    Nachdem man bei mir 2 Jahre später einen angeborenen Herzfehler feststellte und ich beim Versorgungsamt anrief, wie das den nun funktionieren würde mit dem Verschlimmerungsantrag, meinten die nur sie würden alles selber in die Wege leiten . Innerhalb von 3 Monaten hatte ich 50% Schwerbehinderung. So kanns also auch gehen.

    Bei meinem Mann half die VdK und er hatte keinerlei Probleme von 40% auf 60% ( davon sogar 1Jahr mit einem " G " ) gestuft zu werden .

    Allerdings ist es fast bei jedem so wie ihr es beschrieben habt , man muß den Kopf voran tragen , sonst bekommt man gar nichts !

    Gruß leonbaer
     
  3. hajomi

    hajomi Neues Mitglied

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    Beiträge:
    33
    Versorgungsamt

    Also die Einstufung des Behinderungsgrades beim Versorgungsamt ist ein absolutes Lotteriespiel. Da sitzen Beamte am grünen Tisch und entscheiden nach Lust und Laune.
    Ich habe mich im Krankenhaus bei einer Bandscheiben OP mit jemandem angefreundet, der die gleiche OP wie ich hatte, das gleiche Krankheitsbild. Er hat 30 % und ich nur 10 % bekommen, Auch ein Einspruch hat nichts genutzt. Habe nun wegen starker Artritis eine Verschlimmerung beantragt, und tatsächlich 30 % bekommen, allerdings wurde die starke Arthritis überhaupt nicht berücksichtigt, sondern die angebliche Bechterew -Erkrankung, die ich gar nicht habe.
    Habe jetzt über den Sozialverband Beschwerde eingelegt. Mal sehen, was dabei rauskommt.
    Lasst Euch nicht entmutigen, kämpft gegen die Bürokraten,

    gruß
    Hajo
     
  4. bibi

    bibi Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Bingen
    Hallo,

    ich habe im vergangenen November einen Antrag gestellt und den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus sowie die Anschriften der Ärzte die mich betreuen, angegeben.
    Nicht ganz 8 Wochen später hatte ich einen GdB von 40 %. Ich habe dann zurückgeschrieben, dass man bei der Psoriasis vulgaris die Gelenkbeteiligung vergessen habe und habe dann nicht ganz 6 Wochen später einen GdB von 60 % erhalten. Ich habe COPD, SAPPHO/CRMO und Psoriasis vulgaris mit Gelenkbeteiligung.
    Bisher bin ich "nur" beim Laufen wirklich eingeschränkt, alles was mehr als 500 Meter weit weg ist, wird zu einem schmerzhaften Problem und meine Schultern lassen sich nicht mehr bis ganz zum Ende bewegen. Na ja, die Ringfinger und Daumen beider Hände mucken auch bei Heben oder Drehen.

    Gruß bibi
     
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