Pflegegeld-Urlaubsgeld für Pflegerin bei Pflegestufe 1???

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kukana, 22. Juli 2004.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    [font=tahoma, book antiqua, times new roman, times]kopie aus einer infoseite, die allerdings schon älter ist ( gibt noch DM beträge). aber vom grund her sollte das so noch gültig sein:
    Pflegegeld im Urlaub

    Die Situation ist häufig. Ein Pflegebedürftiger wird von seinen Familienangehörigen Zuhause gepflegt. Nun steht der Urlaub an und die Familienangehörigen möchten sich fern der häuslichen Situation erholen.

    Das Gesetz sieht hier vor, dass die Pflegekasse bis zu 2.800 DM für die sogenannte Verhinderungspflege zahlen muss.

    Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, und an ihrer Stelle ein kommerzieller Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Verhinderungspflege wird für höchsten 4 Wochen im Jahr gewährt.

    Das Bundessozialgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden:

    Die Eltern eines geistig behinderten Kindes fuhren für 10 Tage in den Urlaub und beauftragten einen gewerblichen Krankenpflegedienst mit der Pflege des Kindes. Dieser Pflegedienst stellte dafür 2.880 DM in Rechnung.

    Die Pflegekasse gewährte auf Antrag lediglich 1.000 DM, die Zahlung des Restbetrages von 1.800 DM lehnte sie ab. Die Pflegekasse hatte argumentiert, dass jeweils nur ein Tagessatz von 100 DM zu leisten ist. Der Tagessatz ergäbe sich, wenn man die Gesamtsumme von 2800 DM durch die 28 Tage dividiere, für die höchstens Verhinderungspflege zu leisten sei.

    Da die Eltern hier 10 Tage verreist waren, stünde nur Pflegegeld von 10 x 100 DM = 1.000 DM zu.

    Dem hat das Bundessozialgericht unter dem Az.: B 3 P 8/99 R am 17.5.2000 widersprochen. Für eine solche Tagessatzberechnung gäbe es im Gesetz keinerlei Grundlage.

    Die Pflegekasse ist verurteilt worden, auch den ausstehenden Betrag von 1.800 DM zu zahlen.



    hi irmi,
    ich glaube das ist noch so gültig, du musst mal die zuständige pflegekasse anrufen und fragen.
    gruss kuki

    [/font]
     
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